Thüringer Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag 2/2

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/7188

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich bemühe mich, viel Gesagtes nicht noch mal zu wiederholen. Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist ja – wie bereits schon angesprochen – die Aufhebung der Begrenzung bei der Auswahl privater Sportwettenangebote. Die Problematik mit den geplanten zu vergebenen 20 Konzessionen wurde auch schon hinreichend erläutert, dass die Regulierung derzeit, wie sie ist, ins Leere gelaufen ist. Künftig sollen nun Sportwettenkonzessionen in der Anzahl unbegrenzt, aber kontrolliert durch ein qualifiziertes Erlaubnisverfahren vergeben werden. Das schafft auch den Aufsichtsbehörden Klarheit und Handlungsspielraum – das wurde auch schon angesprochen – bei der Bekämpfung illegaler Angebote.

 

Wie vorhin in der Berichterstattung ausgeführt, haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss eine Anhörung durchgeführt. Fast alle Anzuhörenden waren sich einig, dass die vorliegende Änderung zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag gut aber nicht weitgehend genug sei, dies jedoch unter gänzlich verschiedenen Vorzeichen. So begrüßte zum Beispiel der Deutsche Sportwettenverband eine Änderung als einen kleinen, aber richtigen Schritt und wünscht sich einen viel deutlicheren Abbau von Regulierung im Glücksspielbereich, hier zum Beispiel die bestehenden Spiellimits oder die Einschränkungen bei Livewetten und andere Dinge. Ich halte solche Forderungen für einen Bärendienst im Bereich des Spielerschutzes und der Suchtprävention. Das sieht übrigens die Fachstelle Glücksspielsucht Thüringen ähnlich und begrüßt die Änderungen im Staatsvertrag ebenfalls unter einem anderen Vorzeichen, denn hier sind die Regulierungen aus Sicht der Fachstelle im Hinblick auf die Suchtprävention unzureichend. Vorgeschlagen wird ein umfangreicher Maßnahmenkatalog für Online- wie terrestrische Angebote, dem sich auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in ihrer Stellungnahme anschließt. Die Vorschläge und Anregungen zu den Maßnahmen des Spielerschutzes und der Suchtprävention, die zum Teil auch schon umgesetzt werden, nehmen wir gern entgegen und, ich denke, das gilt natürlich auch besonders für die Aufsichtsbehörden.

Mit dem Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags 2021 bedarf es wahrscheinlich einer grundlegenden Neugestaltung des Deutschen Glücksspielmarkts und dazu hat die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, welche nebenbei gesagt die jetzt vorgelegten Änderungen ebenfalls begrüßt, schon einiges an Vorschlägen unterbreitet.

 

Abschließend bleibt zu sagen, dass die vorliegenden Änderungen zum Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag notwendig und richtig sind und der Staatsvertrag bis Ende des Jahres durch die Länder bestätigt werden muss. Das wollen wir heute tun und daher bitte ich um Ihre Zustimmung.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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