Thüringer Gesetz zu dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/468 - Erste und Zweite Beratung

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in aller Kürze: Heutzutage sind Medienpolitiker ja wichtige Personen. Die ständige Bearbeitung von Rundfunkstaatsverträgen ist ein Punkt, der dieses in besonderer Weise untermauert. Dabei ist nicht nur die rasante technische Entwicklung der Grund, sondern eben und gerade damit verbunden auch die entsprechenden medienpolitischen Befassungen und gesetzlichen Veränderungen. Die Nummer 13, welche wir hier und heute debattieren, ist nun keine spektakuläre, aber dennoch eine notwendige Vorlage, die wir hier besprechen müssen. Medienpolitisch hochkarätiger scheint mir da schon der auf dem Tisch liegende Vierzehnte und Fünfzehnte Rundfunkstaatsvertrag zu sein. Nun stellt, wie gesagt, der Dreizehnte keine grundsätzlich spektakulären Inhalte dar, wenn man die Anpassung an die Europäische Richtlinie betrachtet. Dennoch ist die Frage von Schleichwerbung, Werbung oder Produktplatzierung keine unwichtige, schon gar keine zu vernachlässigende Aufgabe. Aber bevor ich zu einigen konkreten Fragestellungen bzw. Hinweisen seitens der LINKEN komme, eine und hier, sehr geehrter Kollege Döring, immer wiederkehrende grundsätzliche Bemerkung. Meine Damen und Herren, die Rundfunkstaatsverträge in Gänze waren und sind in ihrem Ergebnis immer Exekutivpapiere, die durch die Legislativorgane, sprich die Landtage, nur noch im Nachgang abgesegnet werden und somit die Mitgestaltung und Mitwirkungsmöglichkeiten seitens der Gesetzgeber schon im Vorfeld überhaupt nicht ermöglichen. Selbst im Wissen, dass 16 Länder einen solchen Staatsvertrag erarbeiten müssen und eine gemeinsame Entscheidung - und dies auch noch einstimmig - treffen müssen sowie der schon während der Amtszeit des damaligen Medienministers Wucherpfennig besseren Informationspolitik gegenüber dem Landtag und seinen Abgeordneten hat sich grundlegend bei der Mitwirkung der Legislative nichts geändert.

Es gibt, meine Damen und Herren, Herr Staatssekretär, genügend Möglichkeiten, über regelmäßige Informationen zum Sachstand hinaus und die jeweiligen aktuellen Diskussionen die Vorschläge und Anregungen der Abgeordneten und Fraktionen über die Ausschussarbeit in die Erarbeitung dieses, lassen Sie mich es so formulieren, Exekutivvorgangs einzubinden. Somit wären wir nicht nur als Gesetzgeber zur formellen Abstimmung gezwungen, sondern könnten in Vorbereitung unsere Gedanken, unsere Ideen in die Diskussionsprozesse, in die Erarbeitung der Staatsverträge einbringen. Dies haben und werden wir immer wieder einfordern. Wir werden die Hoffnung, sehr geehrter Kollege Döring, sehr geehrter Herr Staatssekretär, an dieser Stelle nicht aufgeben.

Nun konkret noch einige Bemerkungen und Hinweise, welche ich zum Teil auch schon im Ausschuss vorgenommen habe.

Erstens: Für uns ist nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass die Haltung der Bundesregierung und des Bundesrates und die Position zum strikten Verbot von Produktplatzierungen gegenüber den Europäischen Gremien letztendlich aufgegeben worden ist. Erst unter dem Druck des VPRT, des Verbands der privaten Rundfunk- und Telemedien, hat sich die Haltung eines strikten Verbots zur Produktplatzierung geändert. Es entstand, so wie der Staatssekretär beschreibt, ein Kompromisspapier. Meine Damen und Herren, wir betrachten die Anpassung an die Europäischen Richtlinien als richtig und notwendig, aber hätten doch gern eine konsequentere Position gehabt.

Zweitens zum Stichwort einheitliche Kennzeichnung: Nun ist der Staatsvertrag im Inhalt nicht sehr umfangreich. Dennoch sind die praktischen Konsequenzen zur einheitlichen Kennzeichnung von Produktplatzierungen nicht ganz unbedeutend.

Problem Nr. 1 stellt die Frage dar, wie sich ARD, ZDF, private Medien und Landesmedienanstalten bzw. Rundfunkkommissionen der Länder Formen und Kriterien einer einheitlichen Kennzeichnung vorstellen.

Problem Nr. 2 - die entsprechende Kennzeichnung beim Ankauf von Produktionen. Der Gesetzestext lautet: "Mit zumutbarem Aufwand …" soll festgestellt und gekennzeichnet werden. Selbst unterstellt, dass die Zumutbarkeit in irgendeiner Weise zu beschreiben wäre, kann man davon ausgehen, dass dies in jedem Fall einen entsprechenden technischen und bürokratischen Aufwand nach sich ziehen wird. Dieser Aufwand wiederum wird Kosten haben, die sich ohne Zweifel in irgendeiner Weise auf die Rundfunkgebühren auswirken werden. Demzufolge kann man unterstellen - und hier trifft das Sprichwort allemal zu -, was gut gemeint ist, ist noch lange nicht gut gemacht. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den 3-Stufen-Test, der heute den öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch einige Mio. kostet.

Drittens: Ein weiteres Problem sind die widersprüchlichen Aussagen, und ich bleibe dabei, so, wie ich es im Ausschuss formuliert habe, zur Aufgabenstellung der Produktplatzierung. So heißt es in Nr. 3, dass die Produktplatzierung "mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt zu fördern" erfolgt. Ich betone fördern. Dem gegenüber wird in Nr. 4.f formuliert: "Die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen auffordern, insbesondere nicht durch spezielle verkaufsfördernde Hinweise auf diese Waren oder Dienstleistungen". Zwischen diesen Formulierungen besteht unserer Meinung nach ein Widerspruch, der zu deutlichen Missverständnissen führen kann und führen wird.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auch nochmals grundsätzlich auf unsere Position, was Medien in unserer Gesellschaft anbetrifft, eingehen. Unser Verständnis lautet, Medien sind keine Ware, und es darf in diesem Zusammenhang nicht nach dem Motto gehandelt werden: Wer zahlt, schafft an. Vielmehr brauchen wir auch künftig klare Trennlinien zwischen der Werbefinanzierung und den redaktionellen Gestaltungen von begleitenden Programmen. Dies gilt für kommerzielle Fernsehanbieter ebenso und vielleicht insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Soweit die kritischen Hinweise.

Zu Artikel 2 will ich eindeutig formulieren, dieser Artikel 2 wird von uns mitgetragen, denn gerade die technische Ausrüstung gegenüber den Bürgermedien und den damit im Rahmen der Landesmedienanstalt geführten technischen Entwicklungsmöglichkeiten wollen wir auch weiterhin gefördert sehen.

Meine Damen und Herren, unabhängig von diesen kritischen Hinweisen sehen wir die Notwendigkeit der Anpassung der medienpolitischen Gesetzlichkeit an die europäischen Vorgaben und werden dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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