Thüringer Gesetz zu dem Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/468 - Erste und Zweite Beratung

Danke, Frau Präsidentin. Es wird nicht ganz so schlimm, Herr Kollege Krauße. Sie haben doch auch einen Fernseher zu Hause stehen.

Folgende Bemerkungen würde ich gern loswerden noch an dieser Stelle. Kollege Koppe, es ist eben nicht die einfache Werbung, über die wir uns hier unterhalten, sondern auch Produktplatzierung. Die Werberichtlinie umfasst das überhaupt nicht, sondern es geht darum, wie in welchen Produktionen entsprechende Produkte eingesetzt werden. Da wird nicht mal unterbrochen, Kollege Meyer, das läuft einfach weiter, sondern wir sehen wie viel welcher Produkte - da hat Ihr Quizbeispiel durchaus zutreffenden Charakter - wo platziert werden. Da muss man deutlich sagen, die Europäische Richtlinie verbietet Produktplatzierungen. So lautet es. Jetzt gibt es Ausnahmen und von den Ausnahmen werden wieder Ausnahmen gemacht, das sind nämlich die Kindersendungen, Kirchensendungen, Nachrichtensendungen. Es ist ein bisschen verwirrend, was da abläuft, aber wir verstehen es im Endeffekt dennoch.

Was die Klarstellung meinerseits noch mal angeht, Kollege Zeh, wir sind da gar nicht auseinander. Ich verstehe schon den Föderalismus, wenn Staatsverträge erarbeitet werden. Ich bin mir aber auch darüber im Klaren, und das bedeutet Föderalismus auch, dass wir hier in diesem Parlament für die Medienpolitik Verantwortung zeichnen, also wir Medienpolitik gestalten.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das hat er auch gesagt.)

Ja, das hat er auch gesagt. Aber auch das habe ich gesagt und ich bin mir bewusst darüber, wenn man einen Staatsvertrag mit 16 Ländern verabschieden will, dass man da im Grunde genommen Gemeinsamkeiten suchen muss, dass man es gemeinsam entscheiden muss. Aber dennoch möchte ich die Hoheit meiner parlamentarischen Gestaltung nicht aus der Hand geben. Momentan gestalten die Staatsverträge die Staatskanzleien und ich nehme es maximal zur Kenntnis durch die Information. Dafür bin ich auch dankbar. Das habe ich auch damit angesprochen, dass das schon beim vorhergehenden Medienminister, beim Herrn Wucherpfennig, der Fall gewesen ist, dass wir rechtzeitig informiert worden sind, dass wir rechtzeitig im Ausschuss darüber diskutieren können. Aber ändern oder uns einbringen - das ist null. Das meine ich mit dieser Diskussion und ich freue mich, wenn das Angebot steht, mit Blick auf das Gebührenmodell, dass hier intensive Diskussionen vonstatten gehen sollten, rechtzeitige Information, dann werden wir vielleicht den einen oder anderen Gedanken aus dem Parlament heraus in die Diskussion der Exekutive, der Rundfunkkommission, einbringen können. Das war damit gemeint. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

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