Thüringer Gesetz über Hilfen zur Bewältigung der Energiekrise für Kommunen und Bildungseinrichtungen

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7464

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Entwicklung des Sondervermögens zur Überwindung der Folgen der Coronapandemie hin zu einem Sondervermögen zur Hilfe der Bewältigung der Energiekrise brauche ich Ihnen jetzt hier nicht ausführlich referieren, mit Blick auf die Uhrzeit ohnehin nicht.

 

Aktuell ist es so, dass in 2023 im Sondervermögen – das ist leicht verändert – jetzt circa 415 Millionen Euro für den Teil „Energie“ zur Verfügung stehen, darunter die bereits genannten 50 Millionen für die Landkreise und kreisfreien Städte und einige Gelder noch mehr, auch insbesondere für die kommunale Familie. Nun ergibt sich aber allein aus dem Errichtungsgesetz und dem Wirtschaftsplan keine Auszahlung bzw. ein Auszahlungsanspruch. Das wiederum ist ein Grund für dieses hier vorgelegte Artikelgesetz, unter anderem mit dem Ausreichungsvereinfachungsgesetz, wie es Ihnen vorliegt. Und zwar schaffen wir hier eine pauschalierte rechtssichere Lösung zur Ausreichung der entsprechenden Mittel. Demgegenüber würde eine Nachweisverwendung stehen, die dann – egal, ob es jetzt Billigkeitsleistungen sind oder andere Art von Zuwendungen – hier für eine zeitliche Verzögerung sorgen würde. So sieht das entsprechend dann so aus, dass für kreisangehörige Gemeinden, die Schulträger sind, 110 Euro pro Schülerin und Schüler gezahlt werden. Es blieben dann noch 7,35 Millionen Euro für Kreise und kreisfreie Städte als Schulträger zusammen mit den 50 Millionen Euro für Kreise, also insgesamt 57,35 Millionen. Diese werden über die Schlüsselzuweisungen oder wie Schlüsselzuweisungen verteilt. Für private Schulen gibt es ebenfalls 110 Euro pro Schüler, für Träger Kindergärten gibt es ebenfalls 110 Euro. Bei den kommunalen Sportstätten geht das natürlich nicht so einfach nach Anzahl der Sportlerinnen und Sportler. Hier läuft das dann natürlich nach den entsprechenden Einwohnerinnen und Einwohner der kreisfreien Städte bzw. Landkreise.

 

Es wurde schon angesprochen, dass im Zuge der Anhörung, die wir durchgeführt haben, eine entsprechende Anpassung bei den Zuwendungen für landeseigene Forschungseinrichtungen und das Studierendenwerk aufgenommen wurde und diese natürlich nun auch die zu erwartenden Mehrkosten entsprechend erstattet bekommen.

Ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die sehr zügige Bearbeitung, dass wir heute hier in der zweiten Lesung diesem Thüringer Ausreichungsvereinfachungsgesetz zustimmen können, denn nur, wie es der Name schon sagt, wenn Sie dem Ausreichungsvereinfachungsgesetz zustimmen, können die Ausreichungen der Hilfsmittel vereinfacht werden. Das klingt irgendwie logisch, ist auch so. Kommunen, private Kindergärten und Schulen, ebenso die Hochschulen und weitere sollen dieses Geld schnell und zügig bekommen. Daher bitte auch ich um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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