Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4522

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann und werde das auch relativ kurzfassen. Wie Sie alle wissen, haben die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften am 29. November eine Vereinbarung über die Zahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung bzw.  Prämie getroffen. Darin geht es um die Zahlung von 1.300 Euro an alle Tarifbeschäftigten bzw. 650 Euro an die Auszubildenden und dual Studierenden.

 

Die rot-rot-grüne Koalition möchte diesen Ansatz, diese Zahlung nun auch auf die Beamtinnen und Beamten unseres Freistaats übertragen und wir möchten diese Übertragung inhaltsgleich vollziehen. Das heißt, alle Beamtinnen und Beamten, deren Dienstverhältnis am 29.11. bestand und die mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar und dem 29. November Anspruch auf Bezüge hatten, sollen diese 1.300 Euro erhalten, Anwärterinnen und Anwärter dann dementsprechend 650 Euro. Das würde für den Landeshaushalt eine Mehrbelastung in 2022 von 35,4 Millionen Euro bedeuten und, da es auch kommunale Beamtinnen und Beamte betrifft, für die kommunale Ebene ca. 3,5 Millionen Euro.

 

Wir möchten diese Anpassung, Umsetzung auch zeitgleich vollziehen. Das heißt, zeitgleich mit den Sonderzahlungen an die Tarifbeschäftigten, die bis Ende März vollzogen werden soll, um auch noch steuerfrei gemäß Einkommensteuergesetz ausgezahlt werden zu können, sollen auch die Beamtinnen und Beamten zum Ende März diese Beträge erhalten, damit sie dann mit den Bezügen für April ausgezahlt werden können.

Das macht es notwendig, dass wir im Februarplenum über diesen Gesetzentwurf abschließend befinden müssten. Da eben auch die kommunale Ebene berührt ist, müssen wir – wie es der Kollege Emde heute früh ja auch schon angekündigt hat – dort entsprechend in eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eintreten. Um das natürlich vollziehen zu können, sollte – und ich bitte auch darum – der Gesetzentwurf in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Dort haben wir heute Mittag in vorauseilendem Gehorsam schon eine entsprechende Anhörung beschlossen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie sehr, damit wir das nicht umsonst gemacht haben, dann den Gesetzentwurf zu überweisen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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