Thüringer Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/4522

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wollte mich ursprünglich relativ kurzfassen, mit Blick auf die Uhr wurde ich aber gebeten, vielleicht noch mal genauer zu erläutern, worum es geht.

 

(Heiterkeit im Hause)

 

Das mache ich natürlich sehr gern. Wie Sie alle wissen, haben die Tarifgemeinschaften der Länder und die Gewerkschaften am 29. November letzten Jahres eine Vereinbarung über die Zahlung einer einmaligen Corona-Sonderprämie getroffen. Zur Übernahme dieser Vereinbarung auf Thüringer Beamtinnen und Beamte haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf im Dezember-Plenum das erste Mal beraten. Ich möchte nur noch mal kurz umreißen, worum es geht. Es handelt sich um die Zahlung von 1.300 Euro an alle Tarifbeschäftigten bzw. 650 Euro an die Auszubildenden und dual Studierenden. Die rot-rot-grüne Koalition möchte diesen Ansatz/diese Zahlung nun wie gesagt auch auf die Beamtinnen und Beamten in unserem Freistaat übertragen und wir möchten diese Übertragung inhaltsgleich vollziehen. Das heißt, alle Beamtinnen und Beamten, deren Dienstverhältnis am 29.11.2021 bestand und mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 29. November 2021 Anspruch auf Bezüge hatten, sollen diese 1.300 Euro erhalten. Anwärterinnen und Anwärter dann dementsprechend 650 Euro. Das würde für den Landeshaushalt eine Mehrbelastung in 2022 von rund 35,4 Millionen Euro bedeuten und – da es auch auf kommunale Beamtinnen und Beamte zuträfe – für die kommunale Ebene ca. 3,5 Millionen Euro. Das heißt auch, vergleichbar mit der Sonderzahlung an die Tarifbeschäftigten, die bis Ende März vollzogen werden soll, um auch noch steuerfrei gemäß dem Einkommenssteuergesetz ausgezahlt werden zu können, sollen auch die Beamtinnen und Beamten zum Ende März diese Zahlung erhalten. Damit können sie dann mit den Bezügen im April ausgezahlt werden. Das macht es notwendig, dass wir nun heute hier in diesem Plenum über den Gesetzentwurf abschließend befinden müssen. Wie bereits angesprochen, haben wir eine Anhörung durchgeführt und ich möchte mich auch an dieser Stelle für alle Zuschriften bedanken.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Thüringen haben wir eine Sondersituation. Wir haben in unserem Bundesland Rechtsreferendare im Ausbildungsverhältnis. In anderen Bundesländern sind die Referendare Beamte auf Widerruf. Als die Sonderzahlung durch die Tarifgemeinschaft beschlossen wurde, ist dieser Umstand übersehen worden, was wir als Koalitionsfraktionen berichtigen möchten. Deswegen haben wir im HuFA einen bereits angesprochenen Änderungsantrag eingebracht und dieser setzt die Referendare dann mit den Anwärterinnen und Anwärtern gleich. Das bedeutet, die Rechtsreferendare sollen ebenfalls eine Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro erhalten. Bei 214 Planstellen für Referendare ergibt sich eine zusätzliche Belastung in Höhe von 139.100 Euro für den Haushalt in diesem Jahr. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte gern noch etwas mehr erzählt, aber belasse es erst mal bei diesen Worten. Ich bitte um ihre Zustimmung.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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