Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz – ThürHSiG –)

Ralf Plötner

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8549

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Anwesende, wir als Thüringer Landtag hatten uns auf den Weg gemacht, bei gesundheitspolitischen Themen gemeinsam auch einiges anzupacken. Und, lieber Christoph Zippel, es war im Herbst 2020. Zugegebenermaßen ist der jetzt drei Jahre her, aber wir dürfen uns doch bitte schön daran erinnern, dass auch gerade das Gesundheitsministerium zu dieser Hochphasenzeit der beginnenden Pandemie wirklich mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung alle Hände voll zu tun hatte, wir uns Sorgen

 

(Beifall DIE LINKE)

 

machen mussten, dass nicht die Krankenhäuser überfüllt werden, dass auch die ambulante Versorgung gestärkt wird. Dass in dieser Situation vielleicht nicht die Antragsbeschlusslage des Thüringer Landtags immer als oberstes auf dem Schreibtisch liegt, ist klar. Das ist das eine.

 

Dazu kommt wirklich auch noch, dass wir uns hier in einem sehr rechtlich differenzierten Bereich befinden, wo auch das Gesundheitsministerium beteiligt ist, das Wissenschaftsministerium beteiligt ist, weil es eben für die Hochschule, für unser Universitätsklinikum Jena Verantwortung trägt, und auch das Justizministerium. Dann ist das Bild auch der Hausaufgabe, finde ich, ein ziemlich schräges und falsches, weil auch die dann mit einbezogen und eingebunden sind, die es erbringen müssen, dass auch die Ärztekammer, die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen und daneben auch die Uni Jena mitgedacht und mitgewirkt haben, und das dauert eben manchmal etwas Zeit, wenn es so eine Teamleistung ist.

 

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Vier Seiten Gesetz, vier Seiten – das ist doch lächerlich!)

 

Aber deswegen ist es doch schön, dass wir am Ende jetzt dieses Produkt haben – immer mit der Ruhe, wir können das auch im Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren –, dass wir jetzt diesen Gesetzentwurf vorliegen haben und auch damit einen Baustein haben, um Grundversorgung in Thüringen zu steigern. Wenn wir uns die Weiterentwicklung nämlich anschauen, dann ist doch klar, dass ein hoher Handlungsdruck besteht. Dann lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam dieses Gesetz auf den Weg bringen, dieses Gesetz an den Ausschuss überweisen, um es dort intensiv und rasch zu beraten, weil – ich habe das, glaube ich, gerade dargestellt, es einen guten Beteiligungsprozess jetzt schon gegeben hatte und dass es in dieser Qualität vorgelegt wird, weil das Handlungsziel für uns alle sollte es sein, dass ab dem Wintersemester im nächsten Jahr diese Hausarztquote greift.

Das wurde schon mehrfach ausgeführt, dass Menschen, die dann sich bereit erklären, in Thüringen eine hausärztliche Praxis zu besetzen und dort auch in unterversorgten Gebieten bzw. dort, wo eine gewisse Unterversorgung droht, dann die Grundversorgung absichern. Das ist doch ein total sinnvoller und guter Weg, den wir machen müssen.

Es wurde ja auch schon darauf hingewiesen – ich möchte das aber trotzdem das noch mal rausschärfen –, was für Fördermöglichkeiten wir bereits schon haben, um die ärztliche Versorgung gerade im ambulanten Bereich zu stärken. Da ist die Stiftung zur Förderung ambulanter medizinischer Versorgung in Thüringen, die mit verschiedensten Programmen in verschiedensten Studienphasen auch ganz konkret unterstützt. Da ist die Landesärztekammer Thüringen, die ganz konkret mit einem Mentorenprojekt unterstützt. Die Kassenärztliche Vereinigung selbst hat fachärztliche Weiterbildung unterstützt oder auch in der Fachrichtung der Allgemeinmedizin, die auch schon angesprochen worden ist. Es gibt darüber hinaus auch noch ein gemeinsames Projekt vom Thüringer Gesundheitsministerium und mit besagter Stiftung, wo auch bei Neugründungen von Praxen dort ordentlich Geld bezuschusst wird und den Menschen unter die Arme gegriffen wird, wenn sie bereit sind, Thüringen im ambulanten Bereich hausärztlich, fachärztlich zu versorgen. Die Thüringer Aufbaubank bietet Kredite an oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau kann da auch noch unterstützend wirken. Ich glaube, im Instrumentenkasten ist wirklich viel da.

 

Ich möchte hier auch mal das Projekt der Kassenärztlichen Vereinigung mit den Ärztescouts loben, wo ganz gezielt daran gearbeitet wird, wie wir Menschen aus dem Uniklinikum Jena, die dort ihr Studium im Bereich der Medizin erfolgreich abschließen, dafür gewinnen können, auch in Thüringen niedergelassene ambulante Versorgung zu machen. Das muss doch unser Weg sein. Es geht doch darum, dass die Leute das gern machen, gern hier leben, weiter ihre Praxis führen oder eben den Mut haben, eine neu zu besetzen, um dort auch Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Da ist das okay, wenn wir das vertraglich sichern, aber das ist auch ein total guter Weg, dass man das mit einem Auswahlgespräch macht, dass es dort wirklich personenkonkrete Gespräche mit Leuten geben wird, die interessiert sind, unter diese Quote dann zu fallen und das Studium zu beginnen. Wenn das vernünftig und gut geführt wird, sollte man dann auch wirklich in der Lage sein, die Leute zu erkennen und zu identifizieren, die mit einer hohen Leidenschaft und gern dann die medizinische Versorgung hier in Thüringen stärken. Dabei hilft es wirklich immer, wenn wir Thüringen so darstellen, wie es ist, nämlich ein tolles Bundesland, wo wir auch stolz sein können auf das, was geleistet wird, und uns freuen, dass einerseits Menschen hierbleiben und auch im Bereich der Medizin mit tun oder aber Leute zu uns kommen, ihren Weg nach Thüringen finden und dort auch die Versorgung sichern. Das Hausärztesicherstellungsgesetz ist auch ein Baustein dafür. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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