Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz – ThürArchivG –) 2/2

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4942

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich wiederhole jetzt nicht die Historie des Gesetzentwurfs, aber ich will Ihnen schon sagen: Wenn wir diesen Gesetzentwurf heute mit den Änderungsanträgen, sprich der Beschlussempfehlung, beschließen werden, dann wird mir schon ein wenig danach sein, auch mal freudig Halleluja zu sagen, weil es durchaus ein sehr guter, langer und sehr intensiver Prozess war und, es ist auch schon mehrfach gesagt worden, es ist gerade für die Archivlandschaft, die einen sehr wichtigen Stellenwert einnimmt – auch was die Frage „Gedächtnis der Gesellschaft“ und „kulturelles Gedächtnis“ betrifft – tatsächlich ein deutschlandweites Novum in der Form, eine Öffentlichkeit auch in der parlamentarischen Auseinandersetzung zu bekommen, wo wir wirklich ein bisschen stolz sein können, dass wir in Thüringen auch auf diesem Gebiet Vorreiterinnen und Vorreiter sein werden.

Es ist auch gut und richtig, dass die Anhörung in der Form stattgefunden hat, wie sie stattgefunden hat und dass wir uns auch im Ausschuss die Zeit genommen haben, sehr intensiv zu einzelnen Formulierungsfragen, zu einzelnen Inhalten, auch zu den Fragen „Wie können Formulierungen in diesem Gesetz verstanden werden?“, „Können sie missverstanden werden?“, „Müssen wir Präzisierungen vornehmen?“ – und da will ich auch an dieser Stelle wirklich sagen: Die sachliche Debatte, die wir auch mit der CDU-Fraktion hatten, kann ich von meiner Seite nur als sehr positiv empfinden. Ich glaube, dass wir im Ringen um das Noch-Besser-Machen eines schon besseren Archivgesetzes, wie es vorgelegt worden ist und auch beschrieben worden ist in der Anhörung, zu einem guten Punkt gekommen sind.

 

Für mich ganz persönlich – das habe ich hier an dieser Stelle schon mal gesagt – gibt es ganz entscheidende Punkte, wo ich sehr froh bin, dass die in Thüringen nunmehr im Archivgesetz zu finden sein werden. Das eine ist das Jedermann-Prinzip, das ist natürlich gerade in der Informationsgesellschaft der heutigen Zeit sehr wichtig. Unlängst hat, als wir mit dem Wirtschaftsausschuss in Estland waren, jemand die tatsächlich wichtige Frage gestellt: Ist die Informationsgesellschaft eine informierte Gesellschaft? Gerade im Hinblick auf diese Frage ist also auch das Jedermann-Prinzip der Thüringer Archivlandschaft wichtig.

 

Der zweite Punkt ist, dass im Gegensatz zum Bundesarchivgesetz – und auch das wiederhole ich – das habe ich an dieser Stelle schon mal gesagt –, dass es hier in diesem Thüringer Gesetz keine expliziten Ausnahmeregelungen oder  möglichkeiten für die Frage von Archivgut oder Unterlagen aus Nachrichtendiensten, Geheimdiensten, Verfassungsschutz, etc. gibt. Das ist – und auch das wurde hier an dieser Stelle schon besprochen – auch für ein Bundesland wie Thüringen –, also aus meiner Sicht wäre das auch undenkbar, wenn wir diese Ausnahmeregelung hier zulassen würden.

 

Ich will zu dem Änderungsantrag der CDU allerdings auch noch eins sagen: Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung eingereicht – völlig in Ordnung. Die Frage, die ich mir nur stelle, ist – ich habe mir das natürlich sehr intensiv angesehen, ich habe mir sogar Sachen angestrichen; also, so intensiv beschäftige ich mich auch mit den Änderungsanträgen – der CDU-Fraktion in dem Fall – und dabei ist mir unter anderem eins aufgefallen. Da hat der Kollege Kellner hier vorn – die Kritikpunkte, die er zu großen Teilen vorgebracht hat, da habe ich mich immer gefragt, aber die sind in der Beschlussempfehlung, weil nämlich ebenso in unseren Änderungsanträgen verankert.

Und dass bei dem Änderungsantrag, den die CDU jetzt zur Beschlussempfehlung eingebracht hat, einige Sachen verändert worden sind zum Originaländerungsantrag, zum Gesetzentwurf in der Debatte – finde ich insofern spannend, dass, wenn man also bestimmte Sachen, wie zum Beispiel die Frage zur Nachkassation – haben Sie ja hier gestrichen in diesem jetzigen Änderungsantrag. Sie haben auch mal noch Halbsätze angefügt. Aber dann, wenn Sie den Änderungsantrag schon minimal verändern, frage ich mich, warum Sie die Punkte, wo Sie uns ja zustimmen und wo Sie uns ja auch dafür, sagen wir mal, zu Recht loben, dass wir das noch mit aufgenommen haben, warum Sie die dann nicht aus Ihrem Änderungsantrag nehmen, weil das so doppelt gemoppelt ist.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Also, die Frage Hochschularchive – da ist der einzige Unterschied, den Sie im Kern vorschlagen, dass es § 5 sein sollte. Sie schreiben das aber in Ihrem Änderungsantrag, als hätten wir das auch nicht als Teil der Beschlussempfehlung. Die Frage nach den Standorten der Staatsarchive, also alle diese Dinge, wozu wir auch immer sehr einhellig in der Debatte gesagt haben, das sind Dinge, die wir verändern wollen und wir ringen auch um die beste Formulierung, damit es praxistauglich ist. Dass Sie das dann hier in Ihrem Änderungsantrag so ein bisschen halbherzig und nicht stringent gemacht haben, finde ich sehr schade. Deswegen weiß ich auch nicht, wie Sie – muss ich auch sagen – auf die Idee kämen, dass wir quasi doppelt dieselben Sachverhalte abstimmen. Ich würde noch mal bei Ihnen werben, dass Sie einfach der Beschlussempfehlung zustimmen, weil Sie ja die meisten Punkte, die in der Beschlussempfehlung stehen und von uns als Änderungsanträge eingebracht worden sind, auch aufgegriffen haben. Das heißt, es dürfte für Sie auch an sich kein Problem sein.

 

Ich will dann aber doch noch mal zu den Ausführungen auch ein bisschen was sagen, die der Kollege Kellner bezogen auf die Anhörung gemacht hat. Also bei der Aussage, es seien verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden, da sind für mich ganz große Fragezeichen. Ich war nun sehr intensiv an der Anhörung und auch an den Fragen und Rückfragen und an der Diskussion beteiligt. Da würde ich einfach mal unabhängig davon – vielleicht auch irgendwie so beim Kaffee oder was auch immer – gern noch mal wissen, wer das gesagt haben soll. Mir ist das nicht erinnerlich und ich wüsste auch nicht, wer das in welchem Zusammenhang gesagt haben sollte.

 

Dann zu der Frage Archivberatung – das ist ja auch ein Punkt, den Sie im Änderungsantrag aufgenommen und hier auch noch mal sehr ausführlich besprochen haben –: Fakt ist – und das muss man auch zur Kenntnis nehmen, das ist auch schon mehrfach gesagt worden –, dass es eben seit über zehn Jahren diese Person nicht mehr gibt, dass auch im Zuge der ersten Novelle des Archivgesetzes 2016, als es um die Frage Landesarchiv ging, niemandem aufgefallen ist, dass der Passus nicht mehr drinsteht. Das kam jetzt durch die Anhörung noch mal ins Rollen. Und auf meine Nachfrage, auch in der Anhörung, wie sich das denn in den letzten zehn Jahren verhalten hat, wo sozusagen die Personalie Archivberatung gar nicht da war, wurde mitgeteilt, dass es trotzdem irgendwie stattgefunden hat. Dennoch haben wir gesagt: Gut, wenn also das Wort „Archivberatungsstelle“ für die Archivarinnen und Archivare einen emotionalen und ideellen Wert hat, auch für ihre Arbeit, dann ist es natürlich völlig folgerichtig zu sagen, wir beschreiben noch mal, was eigentlich auch immanent die Funktion des Landesarchivs gegenüber allen anderen Archiven ist, indem wir die Archivberatung mit aufnehmen.

Ich will aber auch ganz ehrlich sagen: Ich bin dafür, dass wir darüber nachdenken, wie wir die Archivberatung tatsächlich – also sprich auch in personeller Unterstützung und Untersetzung – in Thüringen – ich hätte jetzt beinahe gesagt – wieder an den Markt bringen. Das klingt natürlich für eine Linke lustig. Aber Sie wissen, was ich meine, dass wir tatsächlich wieder Archivberatung auch personell untersetzt in Thüringen anbieten können. Und da gibt es, wenn man sich andere Bundesländer anschaut, Beispiele, die ich persönlich zumindest für diskussionswürdig halte, zum Beispiel sich mal auch mit den Akteurinnen zusammenzusetzen und zu überlegen: Wäre es vielleicht und unter Umständen sogar hilfreich, wenn man sagen würde, man nimmt die Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken, die eine Beratungsstelle für in dem Fall öffentliche Bibliotheken ist, und stärkt diese, indem man sie wie in anderen Bundesländern auch gemeinsam mit einer Archivberatung anbietet?

 

Also das sind Dinge, die ich gerne mal auch losgelöst von der Gesetzgebung heute und von dem Gesetz hier in die Diskussion werfen wollen würde und würde da auch gerne alle Interessierten einladen, da einfach mitzudenken, weil ich glaube, dass das notwendig ist, um den Effekt zu haben, dass natürlich gerade auch die kommunalen Archive die Beratungsmittel und Tätigkeiten bekommen, die ihnen für ihre wirklich wichtige Arbeit zustehen, dass das auch real passiert. Demzufolge sehe ich die Frage der Archivberatung mit der Wiederaufnahme ins Gesetz auch durch unseren Änderungsantrag als einen ersten Schritt und lade da auch gemeinsam zur Debatte mit dem Landesarchiv, mit den Akteurinnen, die das auch betrifft, ein. Das wäre ein Punkt.

 

Und noch ein Wort zum Entschließungsantrag der AfD: Die Fragen, die Sie hier aufwerfen, sind ja auch mal kurz im letzten Ausschuss diskutiert worden. Also meiner Meinung nach sind die Fragen durchaus gerechtfertigt, ich finde nur, dass sie während der Haushaltsberatungen, wo sie nämlich hingehören, das hatten wir ja im Ausschuss versucht Ihnen nochmal zu erklären, dass diese Fragen während der Haushaltsberatungen gestellt werden sollten und müssen, denn da kommt es natürlich auch darauf an, wie ist sozusagen das Landesarchiv aufgestellt. Da freut sich auch, weil Sie auf die Finanzministerin abgehoben haben, die Finanzministerin bestimmt immer, dass während der Haushaltsberatungen natürlich auch solche Fragen gestellt werden. Deswegen halten wir den Entschließungsantrag auch tatsächlich inhaltlich für obsolet.

 

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Nicht nur während der Haushaltsdebatte! Immer!)

 

Ansonsten – jetzt habe ich wieder die Haushaltsdebatte angestoßen, das war nicht mein Begehr –, ansonsten bin ich wirklich und ernsthaft froh, dass wir diesen Prozess durchlaufen haben, auch gemeinsam in einer sehr sachlichen Debatte und zum Wohle der Archive und unseres kulturellen Gedächtnisses werbe ich noch mal dafür, dass die Beschlussempfehlung und demzufolge die Änderungsanträge und das Gesetz insgesamt angenommen werden. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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