Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut (Thüringer Archivgesetz – ThürArchivG –) 1/2

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4942

 

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, durch Beschluss des Landtags in seiner 108. Sitzung am 26. Januar 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 16. Februar 2018 erstmals behandelt. Dort wurde eine mündliche Anhörung beschlossen und eine gemeinsame Anzuhörendenliste mit 40 Anzuhörenden erarbeitet. In der 46. Sitzung am 23. April 2018 fand die mündliche Anhörung unter Beteiligung von 13 Expertinnen und Experten statt. Zusätzlich wurden 25 schriftliche Stellungnahmen übersandt.

 

In der 47. Sitzung des Ausschusses am 18. Mai 2018 haben sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die CDU-Fraktion Änderungsanträge eingereicht. Gemeinsam wurde dann entschieden, dass aufgrund der kommunalen Relevanz auch innerhalb der Änderungsanträge eine erneute schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände in verkürzter Zeit durchgeführt werden soll. Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände gingen am 12. und 13.06. ein.

 

Am 15. Juni 2018 in der 48. Sitzung hat sich der Ausschuss abschließend mit dem Archivgesetz oder der Novelle des Archivgesetzes beschäftigt. Es wurde die Anhörung ausgewertet und noch mal die schriftliche Anhörung und sowohl die CDU-Fraktion als auch die Koalitionsfraktionen haben ihre bereits eingebrachten Änderungsanträge aufrechterhalten. Mehrheitlich wurde dann beschlossen, dass die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen in die Beschlussempfehlung Eingang finden. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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