Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung 2/2

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3906


Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt ist das ja wirklich noch zu einer ausdauernden und langen Diskussion geworden, die ganz andere Bereiche umfasst als den, dem wir uns eigentlich widmen wollten. Gut. So ist das eben. Ich will noch mal feststellen, durch die Anhörung zum KitaG ist vom Gemeinde- und Städtebund noch mal festgestellt worden, dass Thüringen sich eben gerade auszeichnet durch ein in der Qualität ganz hervorragendes Kita-System, Punkt eins. Denn wenn man die Diskussion hier verfolgt, dann könnte man fast den Eindruck gewinnen, in Thüringen würde irgendetwas schieflaufen. Ganz im Gegenteil. Wir wollen es verbessern. Des Guten ist nie genug. Wir wollen etwas verbessern und insbesondere bei den Eltern, im Betreuungsschlüssel, also Punkt eins.


Punkt zwei: Alle Studien, die es gibt, sagen, der Unterschied in der Betreuungsquote darf nicht nur im Fachkraft-Kind-Verhältnis gemessen werden, sondern er ist eben auch in der Ganztägigkeit oder eben nur in der Teilganztägigkeit gegeben. Denn viele Bundesländer bieten das Regelangebot nur bis zum Mittag an. So. Wir haben ein 10-Stunden-Angebot per Gesetz ab dem ersten Lebensjahr. Das ist ein qualitativ hochwertiger Unterschied. Frau Muhsal kann gerne noch zu Hause kochen, es sei Ihr gestattet. Hoffentlich schmeckt es auch.


(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Gott sei Dank!)


Aber bei uns in Thüringen ist es ein sehr breit angenommenes Angebot an qualitativ hochwertiger Kita. Warum ist das, was Kollege Fiedler hier positioniert hat mit dem Landeserziehungsgeld – es war das Landeserziehungsgeld, das wir abgeschafft haben –, so grundlegend falsch? Ja, es war eine Fernhalteprämie. Das sieht man schon allein daran, dass etwa 11.000 von 18.000 Kindern davon von guter frühkindlicher Bildung, von gemeinsamem Spielen, von gemeinsamem Lernen, von gemeiner Betreuung ferngehalten worden sind. 11.000 von 18.000.


(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Oh, Sie sind so unverschämt!)


(Unruhe CDU)


Wenn wir uns mal damit beschäftigen, wie denn wirklich die Wahrnahme von den Familien ist, dann stellen wir fest, ja, es gibt ein Stadt-Land-Gefälle. Bei den Ein- bis Zweijährigen ist es in den ländlichen Regionen, wo eben auch noch Familien enger zusammen sind als in den städtischen Regionen, wo eben auch Menschen hinziehen, weil sie dort Arbeit gefunden haben und die Eltern sind häufig noch zu Hause, also sozusagen in anderen Gebieten –, dann stellen wir fest, dass in den ländlichen Regionen bei den Ein- bis Zweijährigen in etwa um die 50 Prozent in den Kitas sind und in städtischen Regionen bis zu 75 Prozent bei den Ein- bis Zweijährigen, heute schon. Das ist doch ein klares Indiz, dass sich Familien frühzeitig für das Angebot entscheiden, wenn das Angebot da ist. Genau das wollen wir damit auch stärken. Das werden wir auch machen.


(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Eine Lebenseinstellung ist das!)


Ich sage für meine Fraktion und, ich denke, auch für die Koalition: Wir wollen das Geld, das Landeserziehungsgeld gerade in die Beitragsfreiheit tun und die Qualität in die Institution Bildung und Kita stecken und nicht in eine Fernhalteprämie. Vielen Dank.


(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: So ein Schwachsinn!)


Vizepräsidentin Marx:


Zwischenfrage von der Kollegin Meißner noch?


Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Natürlich.


Vizepräsidentin Marx:


Letzte Frage, Frau Meißner.


Abgeordnete Meißner, CDU:


Herr Kollege Wolf, Sie sagen ja, das Erziehungsgeld sei im Alter zwischen ein und zwei Jahren eine Fernhalteprämie vom Kindergarten gewesen. Geben Sie mir Recht, dass es Kinder gibt, die in dieser Altersspanne einfach zu früh in den Kindergarten kommen, die nämlich selbst bei Eingewöhnungsphasen von dem äußerlichen Erscheinungsbild bzw. von Auffälligkeiten den Eindruck dann zeigen, dass sie zu früh im Kindergarten sind? Das heißt, dass es eben auch individuelle Entscheidungen gibt für Kinder, die in diesem Alter besser zu Hause betreut werden und diese Entscheidung dann von den Eltern getroffen werden kann und muss bzw. das für die Kinder dann die richtige Entscheidung ist und man dann nicht von einer Fernhaltung spricht, sondern von einer Entscheidung, die zugunsten des Kindeswohls ist.


Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Also, Kollegin Meißner, von einer Schulpflicht in Thüringen habe ich schon gehört. Von einer von Amts wegen verordneten Kindertagesstättenpflicht habe ich zumindest noch nichts gehört. Wenn Sie da andere Informationen haben, teilen Sie mir das bitte mit. Dann können wird darüber diskutieren. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)

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