Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung 1/2

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3906


Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Vielen Dank, Kollegin Pelke, für die Berichterstattung. Wir wissen es alle noch gut, das Thema „Kindertagesstätten“, das Thema „Kindergarten“ ist ein Dauerbrenner in Thüringen. Das beschäftigt uns jetzt in der politischen Auseinandersetzung schon mindestens 15 Jahre und viele von uns haben dieses Thema auch intensiv mit den gesellschaftlichen Partnern – ich begrüße auch die Landeselternvertretung Kita hier im Haus –, den Landeselternvertretungen, den Gewerkschaften, den Trägern, begleitet, sodass wir über ein Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik im Jahre 2010 in harter Auseinandersetzung deutliche Verbesserungen in dem Kindertagesstättengesetz tatsächlich platzieren und auch durchsetzen konnten.


Ich will hier auch noch mal daran erinnern: Dieser Beschluss war damals – 2010 – hier in dem Hohen Haus auch einstimmig gefasst worden. Ich denke, das ist auch ein besonderes Zeichen, wie wichtig das Thema „frühkindliche Bildung“ gesamtgesellschaftlich ist, dass es auch über die heute hier vertretenen demokratischen Fraktionen, also CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke, und damals auch FDP hinweg tatsächlich mitgetragen worden ist. Dass eine andere Fraktion frühkindliche Bildung als Fremdbetreuung versteht, das muss sie ihren Wählern erklären. Und wenn wir das ansprechen, dann sind die Eltern auch immer regelmäßig begeistert von der Einstellung dieser Fraktion.


Aber wir haben seinerzeit – ich habe es schon gesagt – wesentliche Verbesserungen eingebracht und durchgebracht. Unter anderem haben wir die Elternvertretungen und die Fortbildung bestärkt. Die Zeiten für Urlaub, Krankheit und Elternarbeit sowie der deutlich verbesserte Personalschlüssel wurden beschlossen, sodass 2.000 neue zusätzliche Stellen für qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher geschaffen wurden. Und auch hier noch mal meine Anerkennung, meinen Dank für die tägliche Arbeit all der Erzieherinnen und Erzieher bei uns im Land, die unsere Kleinsten sozusagen auch vom ersten Lebensjahr an hervorragend betreuen und bilden.


(Beifall CDU, DIE LINKE)


Kollege Fiedler, Sie sind ja der einzige, der in Ihrer Fraktion noch ein Herz für frühkindliche Bildung zu haben scheint.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU)


Daneben wurde ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab dem ersten Lebensjahr in das Gesetz geschrieben. Kinder mit besonderem Förderbedarf erhielten die Chance, eine wohnortnahe Einrichtung zu besuchen, wenn dies die Voraussetzungen auch vorsahen.


Dieser Erfolg konnte erzielt werden, indem die heute regierungstragenden Fraktionen mit den Eltern und Erzieherinnern und Erzieher über die Öffentlichkeit Druck gemacht haben, das hat uns gesellschaftlich auch gestärkt. Dass diese Bewegung anhält, meine Damen und Herren, sehen Sie heute im vorliegenden Gesetz, doch dazu gleich mehr.

Zuvor, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, sei an Ihre Irritation erinnert, die es nach der Verbesserung des Kita-Gesetzes gab, wo die Landesregierung dem Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik entgegengekommen war. Es war Ihr Finanzminister, der 2014 am Ende der letzten Wahlperiode dort noch mal eine besondere CDU-Bewegung reinbringen wollte. Er wollte nämlich damals – und plante damit 21 Millionen Euro einzusparen –


(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das stimmt nicht, das ist eine Lüge!)


4.000 Erzieherinnen und Erzieher durch Sozialassistenten ersetzen. Das hätte einen deutlichen Abbruch in der Qualitätsentwicklung von Kita gegeben und es ist sicherlich auch ein Baustein dessen, dass die CDU im Jahre 2014 dieses Wahlergebnis erzielt hat.


Vizepräsidentin Marx:


Herr Kollege Wolf, eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Voigt.


Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Ja, sicher.


Vizepräsidentin Marx:


Bitte, Herr Dr. Voigt.


Abgeordneter Prof. Dr. Voigt, CDU:


Zum Wahlergebnis – das lasse ich jetzt mal dahingestellt – gucken Sie einfach mal in die Statistiken.


Können Sie belegen, dass der Thüringer Finanzminister einen solchen Vorschlag eingebracht hat? Wenn ja, nennen Sie bitte die Quelle dazu.


(Beifall CDU)


Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Das mache ich gern und zwar: Deutschlandfunk vom 04.03.2014, Zitat: Der kommunale Beirat, dem CDU-Finanzministerium unterstellt, schlägt vor, ein Drittel der Erzieherinnen und Erzieher durch Sozialassistenten zu ersetzen. 4.000 Erzieher müssen dann entlassen werden. – Nochmal? Nochmal? Nochmal?


(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Der Thüringer Finanzminister?)


Herr Kollege Voigt, Sie haben mich gefragt: Kann ich es belegen? Nein, Sie müssen gar nicht mehr fragen, ich würde es nicht mehr zulassen. Ich habe Ihnen die Quelle genannt. Sie können es gern überprüfen. Deutschlandfunk vom 04.03.2014.


Vizepräsidentin Marx:


Herr Fiedler möchte Ihnen noch eine Frage stellen.


Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Nein.


Vizepräsidentin Marx:


Nein.


Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Das Thema ist beantwortet. Ich habe Ihnen die Quelle benannt.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Die Frage ist nicht beantwortet!)


Jetzt wird auch die CDU wieder wach nach Kollege Fiedler, der sein Herz für die gute frühkindliche Bildung in Thüringen schon bekannt hat. Herzlich willkommen in der Debatte, liebe CDU-Fraktion.


Parallel zu dieser Diskussion in der CDU, meine Damen und Herren, fand eine Elterninitiative Rückhalt, die sich zuerst gegen die zu hohen und dann gegen die Elterngebühren überhaupt wandte. Sie trug diese Forderung auch auf die Landesebene und an die politischen Parteien heran. Es waren wiederum die drei jetzigen Regierungspartner, die darauf positiv reagierten. In allen drei Parteien gehörte die prinzipielle Beitragsfreiheit von Bildung auch und gerade in den Kindertagesstätten zu den Zielen, die schon länger diskutiert und angegangen werden. Diese Forderung fand sich auch in allen drei Wahlprogrammen wieder und stellt eines der Kernprojekte des Koalitionsvertrags dar, der Ende 2014 beschlossen worden ist und natürlich auch jetzt mit der Vorlage Einfluss in Regierungshandeln findet.


Das beitragsfreie Kita-Jahr ist ein Schritt hin zu einer vollständigen gebührenfreien Bildung in Thüringen und in Deutschland. Ich will nur noch mal daran erinnern, dass zum Beispiel das Land Hessen jetzt diesen Weg geht – auch unter einer völlig anderen Farbkombination –, Verbesserungen im Bereich frühkindlicher Bildung, aber eben auch Beitragsfreiheit für Eltern einzuführen. Wir sind da in einem deutschlandweiten Geleitzug.

Das Land Thüringen allein wird aufgrund seiner finanziellen Möglichkeiten – das sage ich hier auch ganz klar – immer nur Schritte gehen können. Da braucht es auch eine deutliche Unterstützung vom Bund, die wir uns seitens der CDU über die Koalitionsverhandlungen im Bund oder seitens unseres Koalitionspartners Bündnis 90/Die Grünen erwarten und erhoffen.


Aber ich möchte auch noch einmal darauf eingehen. In einer Pressemitteilung der CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Rosin darauf hingewiesen und ist dafür auch zu recht deutlich von der Landeselternvertretung Kita kritisiert worden, nämlich CDU will Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserung gegeneinander ausspielen, indem sie sagt: Ja, wir wollen Qualitätsverbesserung – anders als noch vor drei Jahren, ich habe es eben gerade gesagt – und das mit der Beitragsfreiheit, das ist uns nicht so wichtig. – Uns ist das wichtig. Den Thüringer Eltern ist es wichtig, dort entlastet zu werden, im Umfang von 1.440 Euro im Jahr. Das ist für die Familien viel Geld, und zwar gut angelegtes Geld, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus.


(Beifall DIE LINKE)


Lassen Sie mich jetzt ein paar Ausführungen zur logistischen Seite des Gesetzentwurfs machen. Die Teilung eines Gesetzentwurfs im Rahmen des Beratungsverfahrens und das teilweise Vorziehen der Verabschiedung ist kein neues Vorgehen. Auch bei der Beratung des neuen Thüringer Nachbarschaftsgesetzes hat es eine solche Aufteilung und vorgezogene Beschlussfassung über bestimmte Inhalte des Gesetzentwurfs gegeben. Das Vorgehen ist auch sinnvoll zur Absicherung der inhaltlichen Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes, vor allem mit Blick auf das Projekt des beitragsfreien letzten Kita-Jahres. Denn mit diesem Beschluss über die Regelung zur rechtzeitigen Schaffung der notwendigen Datengrundlage werden die Voraussetzungen geschaffen für die sofortige reibungsfreie Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres ab dem 1. Januar 2018 und ich sage es hier ganz deutlich: Wir schaffen heute die Rechtsgrundlage für die Eltern in Thüringen, dass sie sich darauf verlassen können, dass es am 01.01.2018 das beitragsfreie Kita-Jahr als letztes Kita-Jahr gibt. Das ist nicht nur mehr ein Versprechen, sondern ab heute wird das ganz konkret, sehr geehrte Damen und Herren.


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Aber das erste habt ihr versprochen!)


Es gab im Beratungsverfahren vor dieser heutigen Plenarbefassung viele intensive Diskussionen zur Frage der richtigen Beratungsgrundlage, Kollegin Pelke ist schon darauf eingegangen. Hier sei festgestellt, dass die hier vorliegende Regelung des § 20 a aus dem Gesetzentwurf zu keiner Zeit – zu keiner Zeit! – von irgendwelchen Textdivergenzen betroffen war. Es ist in allen Papieren immer der gleiche Text geblieben. Deshalb sind hier nicht der Ort und Zeitpunkt, über das Thema „Textdivergenzen“ zu sprechen. In der Sache ist umso überraschender daher, dass die CDU-Fraktion zusammen mit der Ausgliederung dieser Regelung dennoch über das Thema diskutiert. Und ich möchte hier auch mal, ohne da zu intensiv darauf einzugehen, aus dem Ausschuss kurz etwas sagen. Wenn eine CDU-Fraktion im Bildungsausschuss keine inhaltliche Diskussion führen will, sondern nur reine Formalien anbringt, die dazu genutzt werden sollen, um den Gesetzesvorschlag der Regierungsfraktionen


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Frau Präsidentin, das geht gar nicht!)


hinauszuschieben, damit das beitragsfreie Kita-Jahr eben nicht zum 01.01. starten kann, und wir gestern im HuFA genau dasselbe Spiel erlebt haben mit vier Änderungsanträgen, die nur dazu gedient haben, die Gesetzesinitiative hinauszuschieben, dann ist das ein Armutszeugnis und das wird von den Eltern


(Beifall DIE LINKE)


in Thüringen genauso wahrgenommen. Die CDU will die Beitragsfreiheit verhindern, sehr geehrte Damen und Herren.


(Zwischenruf Abg. Schulze, CDU: Das ist eine Lüge!)


(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ordnungsruf! Habe ich gestern auch bekommen!)


Ich weiß auch nicht, ist wahrscheinlich nicht angekommen.

All das wird, denke ich, mir in der weiteren Auseinandersetzung, weiteren Diskussion auch maßgeblich sein.


Die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen haben bezogen auf die Punkte der Ausgliederung aus dem Gesetzentwurf und der Veränderung des Datums des Inkrafttretens von einer variablen Vorschrift hin zu einem festen Datum eine weitere Anhörung der kommunalen Spitzenverbände für notwendig erachtet. Das kam von uns. Zur Wahrung von Fristen wurde sogar beschlossen, die Anhörungsunterlagen per Boten jeweils an die kommunalen Spitzenverbände zu bringen, damit auch tatsächlich die kommunalen Spitzenverbände eine Woche Zeit haben für ihre Stellungnahme. Die Stellungnahme der Spitzenverbände haben keine …


(Unruhe im Hause)


Vizepräsidentin Marx:


Herr Fiedler, es hat überwiegend der Redner das Wort.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Überwiegend! Überwiegend müsste die Präsidentin aufpassen, was hier gesprochen wird!)


Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Überwiegend? Das ist mir neu. Da müsste er sich schon hinstellen, Frau Präsidentin. Solange er sitzen bleibt – gut.


Also die haben überwiegend keine Probleme hinsichtlich des gewählten Vorgehens der Gesetzesteilung und der Einführung einer festen Frist des Inkrafttretens des § 20 a erbracht. Sie weisen darauf hin, dass der Text und die Inhalte des § 20 a ihnen so schon in der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf vorlagen und also vor dieser zweiten Anhörung bekannt waren. Das Anhörungsrecht der Kommunen bzw. Spitzenverbände ist nach § 91 a Abs. 4 Thüringer Verfassung damit korrekt erfüllt worden.


Ohne in die Details gehen zu wollen, sei hier angemerkt, dass entsprechend der Vorgaben des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 9. Juni 2017 allen Abgeordneten alle beratungs- und entscheidungsrelevanten Unterlagen zum Beratungsgegenstand rechtzeitig vor dieser Lesung im Plenum zur Verfügung standen. An der Beratung des Kita-Gesetzes wird zum ersten Mal deutlich, welche Auswirkung die neue Rechtsprechung aus Weimar auf die Arbeit des Landtags als Gesetzgeber hat. Da das Gericht in seinem Urteil gerade keine absolut festen Fristen und Sachverhalte benannt hat, sondern vielmehr auf die letztendliche Bewertung im Einzelfall abstellt, muss sich der Landtag ein ganzes Stück weit selbstständig im neuen Umgang mit den veränderten Abläufen im Gesetzgebungsverfahren finden. Bei der bisherigen Beratung des Kita Gesetzes ist zum Beispiel deutlich geworden, dass Nachbesserungen bei der Personalressource des Protokolldienstes notwendig werden. Also wir haben das immer wieder jetzt gehört, dass Protokolle – wir haben das auch gestern wieder im HuFA gehabt –, dass Protokolle nicht rechtzeitig da waren, weil die Landtagsverwaltung deutlich gemacht hat, dass sie es nicht schafft. Wir haben das gestern auch noch mal im HuFA besprochen, wie wir dem auch mit Unterstützung der Landesregierung begegnen konnten, haben uns dort auch verständigt. Es ist, denke ich mir –


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Termine einhalten und nicht auf den letzten Pfiff!)


der letzte Pfiff war es nicht,


(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Doch!)


Kollege Emde, sondern es war alles fristgerecht und das ist hier auch wesentlich, nicht Ihre persönliche Meinung, sondern hier gelten immer noch das Gesetz und die Geschäftsordnung.

Außerdem ist eine neue Grundsatzregelung in der Geschäftsordnung zur Umsetzung der Schlussfolgerungen aus dem Urteil notwendig und sinnvoll. Die Arbeit an dieser Baustelle läuft.


Wir wundern uns umso mehr, dass die CDU bisher keinen einzigen inhaltlichen Änderungsvorschlag eingebracht hat, da die vom Bildungsausschuss durchgeführte Anhörung in jeder Beziehung produktiv war. Die Anzuhörenden äußerten sich zu einer großen Zahl inhaltlicher Fragen und unterbreiteten konkrete Vorschläge.

Ich möchte hier auch noch mal kurz darauf eingehen, was die Stadt Weimar zum Beispiel genannt hat. Die haben gesagt, dadurch dass in Weimar ja nur freie Träger – in Anführungsstrichen – sind, hätten sie Probleme, da die freien Träger dort jeweils nach ihren eigenen Satzungen verfahren würden. Das wundert uns umso mehr, weil die Stadt Weimar selbst bis vor einem Jahr ein beitragsfreies Kita Jahr hatte, also die Grundlage eigentlich schon da ist und gerade die Stadt Weimar es eigentlich gut schaffen müsste, damit umzugehen. Die Stadt Jena hat im Übrigen null Probleme damit. Jetzt kommt wieder das übliche Jena-Bashing – ich kenne das hier ja schon. In Jena ist es so, dass dort viele Verfahren ordentlich und korrekt laufen. Die Stadt Jena hat auf jeden Fall deutlich gemacht, Sie haben damit kein Problem.


Die Koalitionsfraktionen haben nicht zuletzt in Reaktion auf die Anhörung eine Reihe von Änderungen zum Kita-Gesetz geplant, die jetzt bei uns in der Abstimmung sind. Wir haben auch die Bedarfe aufgenommen, neben der geplanten Entlastung der Eltern auch die Qualität weiter zu stärken – dabei meine ich auch alle drei Fraktionen der regierungstragenden Seite.


Diese Frage werden wir im Rahmen der Haushaltsdiskussion besprechen und gemeinsam mit anderen Fragen entscheiden.

Was mich persönlich betrifft, so muss ich sagen, dass ich vor allem gespannt bin, ob von der CDU in den nächsten Wochen außer Geschäftsordnungsdebatten und Winkelzügen noch Beiträge kommen, die mit dem Kindertagesstättenbereich auch inhaltlich irgendetwas zu tun haben. Doch selbst wenn die CDU hier vollständig auf der Stelle treten sollte, wir als regierungstragende Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen wollen im Bereich der frühkindlichen Bildung weiterkommen. Deswegen bitte ich Sie auch um Zustimmung. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

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