Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2016/2017 (Thüringer Haushaltsgesetz 2016/2017 – ThürHhG 2016/2017)

Zum Antrag der Landesregierung – Drucksache 6/1188


Meine Damen und Herren, es liegt in der Natur des Einzelplans 03, dass es in den Themen doch recht durcheinander und vielschichtig zugeht. Kommen wir in meinem Redebeitrag wieder etwas von den Kommunen weg und nähern wir uns der inneren Sicherheit. Richtig ist erst mal, da will ich vielleicht auch den Redebeitrag von Herrn Kowalleck aufgreifen…


(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Jetzt fangen Sie auch noch mit mir an!)


Sie können sich doch einerseits nicht hier hinstellen, Herr Kowalleck, und beschweren, dass wir die Opposition nicht ernst nehmen und wenn man dann versucht, auf Sie einzugehen, beschweren Sie sich auch. Sie sollten sich, und das ist wirklich das Problem Ihrer Beteiligung an den Haushaltsberatungen, entscheiden, für welche politische Strategie Sie sich nun wirklich starkmachen wollen. Da vermisse ich in der Tat Stringenz.


Aber nehmen wir mal auf, was Sie uns heute früh gesagt haben, Rot-Rot-Grün würde den Haushalt aufblähen. Sie haben damit Bezug genommen auf den Gesamtplan. Wir haben heute schon einige Male gehört, dass es sich bei einem solchen Haushaltsplan um ein geschlossenes System handelt. Da liegt es natürlich auch zwangsläufig nahe, dass der Gesamtplan die Summe aller Einzelpläne ist und wir – wenn ich mal mit Ihren Worten reden darf – blähen den Haushalt im Einzelplan 03 um 17 bzw. 18 Millionen Euro auf. Aber das ist Ihnen dann aber, wenn ich Herrn Fiedler richtig verstanden habe, auch wieder nicht genug. Insofern wäre es natürlich schon noch einmal interessant, was Sie denn konkret hinter Ihren Positionen tatsächlich verstecken. Um unverändert hier mal zu überlegen: Ist denn ein Vorschlag Ihrerseits wirklich sinnvoll, auch in die weitere Diskussion mit einbezogen zu werden? Da haben Sie in der Tat keine konkreten Vorschläge gemacht.


(Unruhe CDU)


Herr Kowalleck, ich will doch sehr ernst nehmen, dass Sie einen Entschließungsantrag eingebracht haben, und auf den werde ich auch noch eingehen. Aber lassen Sie mich zumindest am Anfang meiner Rede noch auf ein paar Schwerpunkte aus unserer Sicht eingehen, die den Haushalt zwischen der ersten und der zweiten Lesung verändert haben.

Da will ich als Erstes durchaus auf den Bereich der Feuerwehren eingehen. Herr Fiedler, es ist natürlich nicht so, wie Sie versuchen hier darzustellen, erst auf Druck des Feuerwehrverbandes würden wir Gelder für die Mitgliederkampagne zur Verfügung stellen. Es ist doch geradezu logische Konsequenz, wenn wir erstmalig im Übrigen im letzten Jahr im Haushalt 50.000 Euro für die Mitgliederkampagne in den Haushalt eingestellt haben, dass wir diese natürlich auch fortsetzen werden und dabei den Feuerwehrverband auch unterstützen. Denn die strukturellen Probleme, die wir in den Thüringer Feuerwehren haben, sind natürlich durch die Demografie begründet, erfordern dann aber auch einen anderen Umgang in der Kommunikation mit jungen Menschen in diesem Land, um sie für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu begeistern. Das erfordert dann aber auch in der Fortsetzung eine bessere Unterstützung des Ehrenamts. Aber dem widmen wir uns auch. Insofern brauchen Sie keine Sorge haben, dass wir hier auf Forderungen reagiert haben etwa auf den Druck aus dem Feuerwehrverband heraus, sondern dass wir uns durchaus auch mit dem Feuerwehrverband einig sind, gemeinsam diese durchaus bestehende Herausforderung anzunehmen. Das heißt natürlich dann auch, in die weitere Ausbildung von Feuerwehrangehörigen in Thüringen zu investieren. Das ist mit dem Haushaltsansatz der Landesregierung, aber auch mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von Linke, SPD und Grüne geschehen, dass wir dort eben auch in Einzelbereichen in der Feuerwehrschule nachjustieren.


Ich will auf den Bereich der Polizei natürlich auch eingehen. Es wurde vieles schon angesprochen, dass wir natürlich dort strukturell auch dringende Aufgaben anstehen, zu lösen haben. Das auch aus dem Grund, nicht weil sich im letzten halben Jahr etwas in der Gefahrensituation verändert hat, sondern weil viele strukturelle Fragen – die Thüringer Polizei betreffend – über viele Jahre nicht angegangen und nicht gelöst worden sind. Da ist es doch erst einmal folgerichtig, dass man sich ein Bild verschafft über die Auswirkungen der Polizeistrukturreform, die Sie zu verantworten haben. Ich muss Ihnen sagen, ich habe die letzten zwei Tage auch genutzt, den Fragebogen der Expertenkommission zu beantworten. Ich habe das Gefühl, da sind zumindest jetzt Menschen am Werk, die verstanden haben, welche Fragen man stellen muss, welche Bereiche man untersuchen muss, um dann am Ende auch tatsächlich nach einer Analyse zu einem Ergebnis und zu einem Vorschlag zu kommen, mit dem wir uns im Parlament natürlich auch beschäftigen müssen. Es wird natürlich dann auch wieder die Frage aufwerfen, welcher haushalterischen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen. Da dürfen wir heute nicht die Augen davor verschließen, um zu sagen, das hätte dann keine weiteren nachfolgenden Diskussionen mit sich gebracht. Das heißt natürlich auch, wenn ich ernsthaft evaluieren will, dass ich bestimmte Prozesse, die Ihre Regierung in Gang gesetzt hat, wie den Stellenabbaupfad, auch einfach mal aussetze, um mir den Bewegungsspielraum für nachfolgende Änderungen noch zu erhalten. Das hat dieser Landeshaushalt getan. Dies ist in den Änderungsanträgen nachlesbar. Ich will aber nicht verhehlen – und da will ich auf ein weiteres Problem hinweisen –, dass natürlich die alleinige Aussetzung des Stellenabbaus im Haushalt noch nicht zwingend unmittelbar dazu führt, mehr Polizisten auch am nächsten Tag auf der Straße zu haben. Aber das ist auch ein von Ihnen hausgemachtes Problem, was wir jetzt bewältigen müssen. Die seit Jahren mit sich getragene Diskrepanz zwischen den Organisations- und Dienstpostenplänen bei der Polizei, dem Stellenplan im Thüringer Haushalt, der finanziellen Untersetzung der tatsächlichen Personalkosten und dem Stellenabbaupfad, die müssen wir endlich auflösen, denn es ist doch für den Polizeibeamten nicht nachzuvollziehen, dass er eigentlich auf einem Posten seine Arbeit tut, den es laut Stellenplan im Thüringer Haushalt überhaupt nicht gibt und er dann auch die entsprechende Besoldung nicht bekommen kann. Diese Diskrepanz, die Sie seit Jahren im Prinzip zu verantworten haben, müssen wir auflösen und das heißt natürlich auch, uns im Stellenplan des Haushalts die Bewegungsfreiheit dazu verschaffen. Ich gehe davon aus, dass wir am Ende des Evaluierungsprozesses zur Strukturreform auch hier eine Kongruenz der genannten Bereiche herstellen können.


Sie haben natürlich ein wichtiges Thema in Ihrem Redebeitrag angesprochen: die polizeiliche Aus- und Fortbildung. Ich will einräumen, dass wir uns als Fraktion eine weiter gehende Initiative für diese Haushaltsberatung haben vorstellen können. Wir müssen die Diskussion, Herr Innenminister, weiter fortführen, wie wir die Ausbildung in Meiningen strukturell neu ordnen. Wir haben parallel die vorhandenen Strukturen des Berufsbildungszentrums und der Fachhochschule. Dort müssen endlich Entscheidungen getroffen werden. Da müssen wir natürlich auch die personellen, die strukturellen, die infrastrukturellen Voraussetzungen schaffen, dass entsprechend des notwendigen Bedarfs die Ausbildungen in den nachfolgenden Jahren vollzogen werden können. Die Erhöhung der Ausbildungszahlen in diesem Jahr ist ein erster Schritt. Das ist ein deutliches Signal auch in Richtung der Polizeibeamten, dass man in diesem Bereich die Probleme erkannt hat und als Landesregierung hier auch verantwortlich handeln möchte.


Herr Fiedler, jetzt komme ich zu Ihrem Entschließungsantrag. Der Entschließungsantrag ist ungefähr so inhaltsreich gewesen wie Ihr Redebeitrag.


(Heiterkeit DIE LINKE)


Aber es gibt trotzdem Ansatzpunkte, auf die ich gern eingehen möchte. Sie haben Ihren Redebeitrag begonnen mit der Schilderung der, denke ich, allseits von uns verurteilten Situation im August in Suhl auf dem Friedberg. Sie haben die Landesregierung aufgefordert, doch endlich Maßnahmen zu ergreifen. Nun habe ich versucht, dann noch mal in Ihrem Entschließungsantrag nachzulesen, welche Maßnahmen Sie denn eigentlich meinen. In Ihrem Entschließungsantrag findet sich nichts dazu.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Doch. Mindestens 180 …)


Dann habe ich zweitens überlegt, was Sie eigentlich in Ihrer Rede gesagt hatten. Da hatten Sie tatsächlich einige Ansätze geliefert und beispielsweise die Schutzweste der Schutzklasse 4 genannt. Meine Damen und Herren, wenn ich Ihnen das kurz erläutern darf: die Schutzweste der Schutzklasse 4 ist eine, die geeignet ist, den Schuss einer Kalaschnikow abzuwehren oder zumindest eine tödliche Verletzung zu vermeiden. Sie ist nicht geeignet, dem Polizeibeamten im Einsatz mit Menschen in irgendeiner Form eine Bewegungsfreiheit und Handlungsmöglichkeit zu geben. Aber Sie wissen auch, Herr Fiedler, dass wir genau darüber im Innenausschuss gesprochen haben.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Weil wir es eingebracht haben!)


Was ich aber das besonders Infame in Ihrem Redebeitrag finde, dass Sie einerseits ein Maßnahmepaket der Landesregierung fordern und genau wissen, dass es ein solches Maßnahmenpaket nach dem Vorfall in Friedberg gegeben hat,


(Beifall DIE LINKE, SPD)


nämlich mit fünf Punkten. Ich will Ihnen drei hier einfach nur mal nennen, nämlich die Änderung der polizeitaktischen Einsatzbefehlslage wurde umgesetzt durch den Erlass eines Rahmenbefehls für entsprechende Einsätze. Es wurde auch die interkulturelle Kompetenz in das Bildungsangebot für Thüringer Polizeibeamte verstärkt mit aufgegriffen und es wurde explizit in diesem Maßnahmenpaket auch die persönliche Schutzausrüstung von Polizeibeamten angesprochen. Nicht nur, dass es ein solches Maßnahmenpaket gab, was durch den Innenminister angekündigt worden ist und im August und im September im Innenausschuss beraten worden ist, die Umsetzung dieses Maßnahmenpakets finden Sie auch in dem vorliegenden Haushalt. Ich glaube, den haben Sie nicht zur Kenntnis genommen und darauf bezieht sich offensichtlich auch das Nichttätigwerden im Sinne eines Änderungsantrags. Genau dieser Bereich der persönlichen Schutzausrüstung, Schutzwesten, die im Alltag getragen werden können, die Neuausstattung für jeden Polizeibeamten mit Schutzhelm sind in diesem Haushalt integriert. Wenn Sie an den Haushaltsberatungen des Haushaltsausschusses zum Einzelplan 03 teilgenommen hätten, dann hätten Sie davon auch Kenntnis gehabt.


Herr Fiedler, Sie sprechen andererseits an, dass man doch bei den Beförderungen und bei den Stellen etwas tun müsse. In der Tat, das ist das einzige Konkrete in Ihrem Entschließungsantrag. Sie fordern, 180 Stellen pro Jahrgang als Ausbildungskapazität vollständig auszuschöpfen. Ich will mich jetzt mit Ihnen nicht streiten, ob die Kapazität bei 160 oder 180 liegt.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Oh, Polizeiexperte Dittes!)


Was mich allerdings bei dieser Debatte tatsächlich irritiert, ist, dass Sie darauf verzichten, Ihre Forderungen zu untersetzen, nämlich auch finanziell zu untersetzen und im Haushalt sichtbar zu machen. Was bedeutet das eigentlich für den Einzelplan 03, weil Sie sagen hier vom Pult aus oder rufen auch dazwischen, diese personelle Aufstockung, die aus Ihrer Sicht notwendig ist im polizeilichen Bereich, muss aus dem Einzelplan 03 finanziert werden.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ja, genau!)


Sehr geehrter Herr Fiedler, dann erwarte ich aber auch von Ihnen in der Haushaltsberatung, dass Sie sich hier vorne wenigstens hinstellen und sagen: Wenn ich an der einen Stelle in einem geschlossenen System des Einzelplans 03 mehr Geld investieren will, muss ich es aus der anderen Stelle tatsächlich entnehmen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dann ist Ihr Beitrag ein tatsächliches ernsthaftes Angebot zur Diskussion und Auseinandersetzung und dann hätten wir uns auch damit auseinandergesetzt. Stattdessen sagen Sie, dieser Haushalt wird den notwendigen Ansprüchen an die innere Sicherheit nicht gerecht, fordern aber gleichzeitig an anderer Stelle Mehrausgaben, um dabei gleichzeitig aber noch zu betonen, dass das eigentlich nicht mehr kosten darf. Ja, Herr Fiedler, Ihre Argumentation ist wenig stringent.


Ich will Ihnen aber auch noch mal vorlesen, was Sie weiter in Ihrem Entschließungsantrag fordern, was Sie als offensichtliche Haushaltsalternative hier thematisieren. Zitat: „Hierzu muss die gesamte Sicherheitsarchitektur an die aktuelle Gefährdungssituation angepasst werden.“ Drunter machen Sie es nicht. Die gesamte Sicherheitsarchitektur muss …


(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Feuerwehr, alles!)


an die aktuelle Gefährdungssituation angepasst werden. Das heißt, was Sie hier schreiben – und das finde ich auch politisch in der öffentlichen Wirkung unverantwortlich –, ist, dass die gesamte Sicherheitsarchitektur nicht entsprechend ausgerichtet ist an die aktuelle Gefährdungssituation. Das, Herr Fiedler, ist hanebüchener Unsinn.


Aber wenn Sie denn tatsächlich der Meinung wären, dass man an der Architektur der Sicherheitsstrukturen in Thüringen etwas verändern müsste, dann hätte ich doch erwartet, dass Sie doch die Innenpolitiker – mindestens die Innenpolitiker und auch den Innenminister dieser Landesregierung – etwas mehr erhellen und sagen, was Sie eigentlich darunter verstehen. Was Sie unter aktueller Gefährdungssituation verstehen, kann man an anderer Stelle nachlesen. Sie meinen damit die politische Gewaltkriminalität und zahllos unkontrollierte Einreisen. Das wird nicht weiter untersetzt, das wird nicht weiter belegt, das wird einfach in den Raum gestellt, und zwar zur Begründung der Notwendigkeit der Aufrüstung des Verfassungsschutzes. Nun will ich Ihnen meine grundsätzliche Position nicht immer wiederholen, Sie tun es ja immer selbst, ich brauche ja dazu gar nicht mehr reden. Das finde ich schön, das finde ich sehr angenehm.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Verfassungsschutz abschaffen braucht man nicht!)


Das hat also eine gewisse Nachhaltigkeit bei Ihnen hinterlassen. Aber hier zeigt sich doch schon das sicherheitspolitische Unverständnis, mit dem Sie an diese Debatte herangehen, wenn Sie die politische Gewaltkriminalität – also Straftaten – zur Begründung nehmen für die Aufrüstung eines mit nachrichtendienstlichen Befugnissen ausgestatteten Geheimdienstes.


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Haben Sie nicht zugehört?)


Für Kriminalität und Straftaten haben wir die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden, haben wir die Polizei für die Gefahrenabwehr. Wir haben die Polizei für die Ermittlungstätigkeit im Auftrag der Staatsanwaltschaften und wir haben die Gerichte, die auch die entsprechenden Elemente aus der Strafprozessordnung in Gang setzen können. Wenn Sie allerdings meinen, die zahllos unkontrollierten Einreisen zur Sicherheitsgefährdung in Deutschland hochzustilisieren, dann befinden Sie sich nicht weit entfernt von den Abgeordneten der AfD.


(Beifall DIE LINKE)


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da habe ich nur drauf gewartet – endlich mal wieder!)


Ich will Ihnen aber auch noch mal deutlich eines sagen in diesem Zusammenhang: Wenn Sie Bezug nehmen bei Ihren Forderungen, man müsse etwas tun, an die aktuelle Gefahrensituation angepasst, nämlich ein Maßnahmenpaket erlassen wie das nach dem 11. September 2001, dann will ich Sie zumindest daran erinnern, dass diese Maßnahmenpakete, die damals alle in Kraft gesetzt worden sind durch die Bundesregierung, aber auch eines durch den Thüringer Landtag – nun streite ich mich nicht mit Ihnen über die Prozentzahl –, aber ich meine zu 80 Prozent durch spätere Verfassungsgerichtsentscheidungen als verfassungswidrig erklärt worden sind. Da sage ich Ihnen ehrlich: Wir sollten aus den Erfahrungen nach dem Jahr 2001 wirklich lernen und nicht jeden sicherheitspolitischen Vorfall dazu benutzen, um Befugnisse, die tief in Grundrechte eingreifen, neu auszurichten, sondern wir sollten mit kühlem Kopf die tatsächliche Gefahrensituation analysieren, mit kühlem Kopf nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz prüfen, welche Befugnisse brauchen wir tatsächlich und entscheiden dann, ob wir wirklich einen Befugnisdefizit in Thüringen haben bei der Polizei oder bei den Staatsanwaltschaften, um dann entsprechend zu agieren. Dieses Thema ist viel zu sensibel, um damit dem politischen Populismus das Wort zu reden.


(Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, man könnte noch auf viele weitere Punkte in Ihrem Antrag hinweisen, wo die Unbestimmtheit aus jedem Satz herausspringt. Ich weiß nicht was Sie wirklich konkret dazu meinen, Anreize für die Polizeiausbildung zu verbessern. Ich weiß auch nicht, was Sie damit meinen, räumlich und personell auszubauen. Da wäre es schon interessant, wenn man wirklich konkret etwas von Ihnen vorgelegt bekommen hätte. Aber ich will eines, weil mir das wichtig ist, auch deutlich zu einem Punkt Ihres Antrags sagen. Sie sagen, Aufgaben wie zum Beispiel der Objektschutz müssen nicht durch Polizeibeamte erfüllt werden. Ich weiß, dass war Ihr Konzept oder das war das Konzept Ihres früheren Innenministers, der wollte den Objektschutz privatisieren. Ob das nun für den Haushalt tatsächlich einträglich gewesen wäre, mag ich bezweifeln. Die Haushaltsveränderungen, die wir infolgedessen im Jahr 2015 vorgenommen haben, sprechen eine andere Sprache. Ich will Ihnen aber auch sagen, warum ich diese Privatisierung des Objektschutzes ablehne. Weil ich glaube, dieser Freistaat Thüringen und auch der Innenminister als Dienstherr hat eine hohe Verantwortung gegenüber den Polizeibeamten, die seit 30 oder 35 Jahren im Dienst sind und aufgrund ihres Alters, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, auch infolge der polizeilichen Einsatztätigkeit nur eingeschränkt dienstfähig sind. Ich habe die Überzeugung, dass wir gemeinsam in der Pflicht stehen, diesen Beamten auch Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgebiete in der Thüringer Polizei zu eröffnen und sie nicht in eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Freistaat zu schicken, die sie letztendlich praktisch als Polizeibeamte aus dem Dienst gehen lässt. Deswegen brauchen wir solche Aufgaben auch. Sie sind nicht nur kostengünstiger für den Freistaat Thüringen, sondern sie spiegeln auch die verantwortliche Personalplanung und den verantwortlichen Umgang mit Bediensteten in Thüringen in der Thüringer Polizei wider und aus diesem Grund ist eines der wenigen konkret angesprochenen Themen von uns auch noch abzulehnen.


Meine Damen und Herren, ich glaube, der Haushalt, der Ihnen vorliegt, mit den Änderungen, die die Fraktionen vorgenommen haben, ist ein ausgewogener Antrag. Er wird die öffentliche Sicherheit in Thüringen nicht gefährden, sondern weiterhin zu dessen Stärkung beitragen. Und ein Wort abschließend noch in Richtung AfD: Es wäre in jedem Fall eine Stärkung der öffentlichen Sicherheit, mehr noch aber des öffentlichen Friedens, wenn die Hetze gegen Flüchtlinge in diesem Land aufhören würde


(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Wir hetzen nicht gegen Flüchtlinge!)


und ein ganz konkreter Beitrag zur Entlastung auch von Thüringer Polizeibeamten wäre es, wenn Sie endlich auf Ihre Aufmärsche mit entsprechenden rassistischen Inhalten vorm Thüringer Landtag verzichten würden. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD)



Vizepräsidentin Jung:


Herr Abgeordneter Fiedler wollte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Gestatten Sie das?


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Abgeordneter Dittes, DIE LINKE:


Ja.



Vizepräsidentin Jung:


Dann bitte, Herr Abgeordneter Fiedler.



Abgeordneter Fiedler, CDU:

Herr Kollege Dittes, weil Sie von Unbestimmtheit sprachen, ich habe mir mal Ihren Antrag herausgenommen, wo es um die Polizeistellen geht. Da steht geschrieben: Die Erläuterungen werden wie folgt neu gefasst. Die Anzahl der Anwärter usw., das lasse ich weg und jetzt kommt die Begründung, da müssen Sie mal genau zuhören: Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf wird in Erläuterung die Zahl der möglichen Anwärter erhöht. Die Deckung von Mehrkosten erfolgt aus dem Personalbudget des Thüringer Innenministerium. Wegen Zweckbestimmtheit, was Sie uns vorgeworfen haben!



Vizepräsidentin Jung:


Und was haben Sie für eine Frage?



Abgeordneter Dittes, DIE LINKE:


Das würde mich auch interessieren, aber …



Abgeordneter Fiedler, CDU:


Ob er mir zustimmt, dass das genauso unbestimmt ist, wie Sie es behauptet haben, wie es bei mir wäre?



Abgeordneter Dittes, DIE LINKE:


Nein, denn ich glaube, weil Sie haben auch in diesem Punkt die Systematik des Haushalts nicht verstanden. Damit verbunden ist doch nicht, dass beispielsweise für die Finanzierung auch zusätzlicher Polizeianwärter, die es ja mit 30 zusätzlichen bereits in diesem Jahr gibt, an anderer Stelle Personal etwa abgebaut wird, sondern es ist nach einer gründlichen Prüfung sichtbar, dass Gelder, die in dem Titel der Personalkosten für die Beamtinnen und Beamten eingestellt sind, insofern nicht komplett ausgenutzt werden müssen, dass sie für den Bereich der zusätzlichen Polizeianwärter zur Verfügung stehen. Das ist doch das, was praktisch Haushaltssystematik und gegenseitige Deckungsfähigkeit ausmacht. Das zu nutzen auch im Interesse zusätzlicher Polizeianwärter ist doch nun wirklich verantwortungsvoller Haushaltsumgang. Es wäre Ihnen wirklich gut zu Gesicht stehend gewesen, wenn Sie entsprechend solche Anträge zur Untersetzung Ihrer Positionen hier in den Landtag eingebracht hätten.


(Beifall DIE LINKE)


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