Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Thüringer Haushaltsgesetz 2024 – ThürHhG 2024 –)

Ute Lukasch

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591

 

Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der späten Stunde werde ich es kurz machen. Im wundervollen Einzelplan 18, genannt „Staatliche Hochbaumaßnahmen“, finden sich die großen Bauprojekte der Landesregierung an den landeseigenen Liegenschaften und den Objekten wie dem Staatsarchiv, der Polizei, der Landesfeuerwehrschule, dem Sportgymnasium Jena, den Justizvollzugsanstalten, dem Landesrechenzentrum, den Hochschulen, um nur einige zu nennen. Erwähnen möchte ich noch das Panorama Museum in Bad Frankenhausen. Hier wird nicht nur die dringend benötigte Barrierefreiheit eines Parkplatzes hergestellt, sondern das gesamte Objekt mitgedacht. Der Einzelplan 18 ist wohl einer der wenigen Einzelpläne, die keine Änderung erfahren haben, da alle hier vorgelegten Maßnahmen notwendig und gut begründet wurden. Deswegen kann ich dem Einzelplan 18 – „passt schon“ – die Zustimmung geben. Neubau ist genauso vertreten wie Bestandssicherung. Jedes Ressort hat einen Neubau bekommen und jedes Ressort wird eine Baumaßnahme abschließen. Das ist fast wie Weihnachten. An dieser Stelle möchte ich auch der Landesregierung einmal für die Umsetzung der ganzen Maßnahmen danken und ihr für die neuen Maßnahmen Glück wünschen. Ich persönlich würde mir zu Weihnachten wünschen, wir hätten hier eine funktionierende Klimaanlage, aber wünschen kann man sich viel. Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit für das kommende Jahr. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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