Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Thüringer Haushaltsgesetz 2024 – ThürHhG 2024 –)

Philipp Weltzien

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591

 

Vielen Dank, Herr Vorsitzender bzw. sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe geduldige Zuschauer am Livestream, zu vorgerückter Stunde, aber doch nicht minder wichtig, behandeln wir den Einzelplan 16, der heute nach der 10 kommt. Deswegen habe ich mich gerade eben verzählt.

 

Kaum ein geflügeltes Wort wurde in den vergangenen Monaten und auch heute wieder so sehr durch diesen Plenarsaal gezerrt wie der Begriff „Digitalisierung“. Mal ist sie Allheilmittel für den Fachkräftemangel, mal soll sie Bürgerfreundlichkeit herstellen und mal ist sie Garant für eine moderne Bildungspolitik. Darüber, ob nun jeder Vorschlag, den wir heute und in der Vergangenheit dazu gehört haben, immer sinnvoll war, lässt sich sicherlich streiten. Fakt ist aber eins, der Einzelplan 16 weist einen Aufwuchs von knapp 53 Millionen Euro auf, also beinahe ein Viertel mehr als 2023. Jeder Euro ist hier gut angelegtes Geld, darüber herrscht hier im Haus ja doch fast ungeteilte Einigkeit.

 

Aber wo sind denn eigentlich die großen Brocken? Zum einen gehen wir, nachdem wir dieses Jahr die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben – wir haben es vorhin gehört –, die digitale Ausstattung der Justiz an. Beinahe 5 Millionen Euro fließen in die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Gerichtsakte, und noch einmal viereinhalb Millionen in die technische Infrastruktur der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Und um nicht nur die Teuerungsraten abzudecken, sondern auch wirkliche technische Verbesserung zu erreichen, finden wir in der technischen Ausstattung der Polizei beispielsweise nicht nur knapp 3 Millionen Euro Zuwachs bei der IT-Ausstattung, sondern auch noch mal 3 Millionen Euro mehr für die dazugehörigen Dienstleistungen. Denn wer eine digitale Verwaltung will, vor allen Dingen auch mit den Ansprüchen und Anforderungen an Datensicherheit und vernünftiger Datenhaltung und Innovation, der darf beim Personal auch nicht sparen. Dieser Verantwortung kommen wir mit diesem Haushaltsentwurf nach, indem wir zum Beispiel für die Kolleginnen und Kollegen im Landesrechenzentrum die berechtigten Höhergruppierungen vornehmen.

Wie ernst es allerdings von der konservativen Seite des Hauses hier mit der Digitalisierung bestellt ist, zeigt sich an Ihrem großartigen Änderungsantrag zur Streichung von 20 neuen Stellen im Landesrechenzentrum. Und in Zeiten, in denen wir mit unseren öffentlichen Strukturen als Arbeitgeber im Wettbewerb zur freien Wirtschaft stehen, ist dieses Signal fatal. Weitsichtigkeit sieht anders aus.

 

Insgesamt stecken wir ca. 40 Millionen Euro zusätzlich in die Umsetzung von Projekten sowie in das Personal im Rechenzentrum und fangen so auch ein Stück weit das auf, was der versprochene OZG-Turbo des Bundes leider nicht geliefert hat, da er schlicht und ergreifend ausgeblieben ist. Unbeeindruckt davon schaffen wir die Rahmenbedingungen für die Registermodernisierung und weisen die Verpflichtungsermächtigungen von zweimal knapp 30 Millionen Euro für Land und Kommunen aus, die dann ab 2025 zum Tragen kommen. So geht Weitsicht mit Verantwortung für eine fortschreitende Digitalisierung. Herzlichen Dank.

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