Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Thüringer Haushaltsgesetz 2023 – ThürHhG 2023 –)

Katharina König-Preuss

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6132

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, das ist richtig, es gibt einen kompletten Unterschied in der Migrationspolitik, die Rot-Rot-Grün versucht umzusetzen, und der, die die CDU in ihren Änderungsanträgen zum Haushalt rübergebracht hat, wo es ja auch schon die signalisierte Zustimmung durch die AfD vorab gegeben hatte. Ich will, da Herr Schard hier auf das Landesaufnahmeprogramm „Afghanistan“ abgehoben und mal wieder falsche Informationen dazu verbreitet hat, zumindest für diejenigen, die zuhören, versuchen zu erklären, wie dieses Landesaufnahmeprogramm „Afghanistan“ funktioniert und dass es eben nicht zulasten der Kommunen geht, entgegen dem, was Sie in Ihrem Entschließungsantrag, der uns hier zum Haushalt vorliegt, ja behaupten.

 

Das Landesaufnahmeprogramm „Afghanistan“ bedeutet, dass Menschen, die bereits in Thüringen leben und Verwandte, Familienangehöre in Afghanistan oder in den anliegenden Ländern haben, die Chance erhalten, ihre Familienangehörigen hierher nach Thüringen zu holen. Dafür zahlt der Freistaat Thüringen keinen einzigen Euro, sondern, um überhaupt Familienangehörige hierher zu holen, muss derjenige, der holen will, Bürgschaftserklärungen abgeben. Die Bürgschaftserklärungen – und ich habe das im Ausschuss auch schon dargestellt, aber vermutlich ist da nicht zugehört oder es ist nicht verstanden worden oder vielleicht verstehen es ja zumindest diejenigen, die hier heute über den Livestream zuhören –, die Bürgschaftserklärungen für eine Person müssen 2.490 Euro Verdienst umfassen.

 

2.490 Euro muss eine Person verdienen, um eine weitere Person hierher nach Thüringen holen zu können, weil eben Thüringen keine Mittel dafür gibt und zur Verfügung stellt, sondern dieses Landesaufnahmeprogramm davon ausgeht, dass Menschen für ihre Familienangehörigen selber finanziell aufkommen, nicht nur finanziell, sondern eben dann auch den Wohnraum zur Verfügung stellen usw. usf. Diese Bürgschaftserklärungen gibt man für fünf Jahre ab. Und Sie verbreiten hier die Information – und das versuchen Sie auch, mit Ihrem Entschließungsantrag wieder durchzudrücken und rüberzubringen –, dass der Freistaat Thüringen dafür zahlen würde. Was gezahlt wird, das sind unter anderem Krankenversicherungskosten. Nein, nicht unter anderem, das sind Krankenversicherungskosten. Da geht es darum, wenn zum Beispiel eine Geburt ansteht – mehr nicht. Und es gibt die konkreten Fälle, dass zum Beispiel ein Mensch, der hier in Thüringen lebt, der hier in Thüringen arbeitet, allerdings keine 2.490 Euro monatlich verdient, seine Familie hierherholen möchte, seine Schwester, den Ehemann und fünf Kinder, die aktuell versteckt in Afghanistan leben, weil die Taliban sie jagen. Die Schwester war Lehrerin und deren Mann Richter in Afghanistan. Für diese sieben Personen werden gerade Bürgen gesucht, um die hierherholen zu können, um sie vor dem Tod zu retten. Und anstelle das zwei Tage vor Weihnachten mit zu unterstützen, kommt von Ihnen nichts anderes als ein Entschließungsantrag, der am Ende jegliche Form von humanitärer Flüchtlingsaufnahme ins Gegenteil verkehrt und ganz ehrlich, der – auch wenn Sie am Sonnabend in den Kirchen sitzen und Lieder singen, wie: Macht hoch die Tür, die Tor macht weit! – nur noch zynisch einzuordnen ist

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Vizepräsident Bergner:

 

Kontrollieren Sie Ihre Redezeit!

 

Abgeordnete König-Preuss, DIE LINKE:

 

und überhaupt nichts mehr damit zu tun hat,

 

Vizepräsident Bergner:

 

Frau König-Preuss, Ihre Redezeit ist zu Ende.

 

Abgeordnete König-Preuss, DIE LINKE:

 

was mal der Anspruch einer christlichen Partei war. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE)

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