Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Thüringer Haushaltsgesetz 2022 - ThürHhG 2022-)

Dr. Iris Martin-Gehl

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4170

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Einzelplan 05 beinhaltet drei Teilbereiche, und aufgrund der Zeitknappheit für diese Rede kann ich nur auf einige ausgewählte Schwerpunkte eingehen. Für den Teilbereich Migration möchte ich die Maßnahmen der Integrationsförderung für geflüchtete Menschen hervorheben. Hierfür sah der Haushaltsentwurf der Landesregierung zunächst eine erhebliche Kürzung von rund 2 Millionen Euro verglichen mit dem Ansatz für 2021 vor. Dies hätte dazu geführt, dass wichtige Projekte zur Förderung der Integration geflüchteter Menschen nicht auskömmlich abgesichert wären und zum Teil sogar hätten eingestellt werden müssen. Meine Fraktion ist erleichtert, dass diese drastische Kürzung abgewendet wurde und eine Anhebung der Mittel auf annähernd das Niveau des Ansatzes von 2020 erreicht werden konnte. Ermutigend ist zudem, dass im Zuge der Haushaltsverhandlungen auch die Diskussion zur Einrichtung eines Landesamts für Migration befördert wurde. Wenn sich dies auch noch nicht konkret im Landeshaushalt niederschlägt, geht davon doch ein wichtiges Signal für künftige Haushaltsverhandlungen aus, die weiterhin von dem Konzept eines weltoffenen, eines solidarischen, eines von Humanität geprägten Thüringen getragen sein werden.

 

Im Bereich „Justiz“ bildet das Voranbringen der Digitalisierung einen haushalterischen Schwerpunkt. Insoweit sei die Einführung der elektronischen Akte und des elektronischen Rechtsverkehrs genannt, die aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben an bestimmte Fristen gebunden ist. Dementsprechend ist es richtig, dass im Haushalt für diese Vorhaben eine auskömmliche finanzielle Basis abgebildet ist. Hervorheben möchte ich zudem, dass die jetzige Gestaltung der Titel im Einzelplan 05 nun auch die Einführung von Zulagen für Anwärterinnen und Anwärter im Justizvollzug ermöglicht. Die praktische Umsetzung dieses Handlungsrahmens ist allerdings nicht mehr Sache des Parlaments, sondern Aufgabe der Exekutive im Rahmen des Haushaltsvollzugs. Ich hoffe, dass dieser Anwärterzuschlag, den es in anderen Bundesländern längst gibt, nun auch in Thüringen zügig eingeführt wird.

 

Im Bereich des Verbraucherschutzes sind die im Haushalt eingestellten Zuschüsse von zusätzlich 200.000 Euro an die Träger von Verbraucherinsolvenzberatungsstellen sehr zu begrüßen, denn damit wird auf gestiegene Personalkosten und auf den pandemiebedingt erheblich gestiegenen Beratungsbedarf angemessen reagiert.

 

Schließlich soll auch die Stärkung des Verbraucherschutzes durch die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Thüringen nicht unerwähnt bleiben.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Hierfür sind zusätzliche Mittel in den Haushalt eingestellt, womit auch hier dem pandemiebedingt gestiegenen Beratungsbedarf etwa im Reiserecht, Vertragsrecht oder Mietrecht Rechnung getragen wird. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien