Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Thüringer Haushaltsgesetz 2021 – ThürHhG 2021 –) 1/2

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1498

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir ein paar allgemeinere Betrachtungen. Die Einnahmen des Landes aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisung betrugen im Jahr 2019 knapp 8 Milliarden Euro. Im Haushaltsentwurf 2020 rechneten wir mit 500 Millionen Euro mehr. Nach der letzten Steuerschätzung kommen nun aber nicht 500 Millionen Euro mehr, sondern 250 Millionen Euro weniger.

 

Bereits im Jahr 2021 soll wieder mehr Geld in die Landeskasse kommen als 2019. Es bleibt jedoch immer noch ein Minus von etwa einer halben Milliarde gegenüber den bisherigen Planungen. Das wir nun dem Wunsch der CDU gefolgt sind und die Rücklagen vollständig aufgebraucht haben beziehungsweise dies werden, macht es leider in kommenden Jahren nicht einfacher.

 

Aber, meine Damen und Herren, ich habe keine Angst vor einem neuen Haushalt oder gar einem neuen Doppelhaushalt, aber Respekt. Die Finanzministerin hat vorhin bereits gesagt, welche Anstrengungen dafür vonnöten sein werden. Insgesamt freue ich aber auf die Aufgabe, denn als rot-rot-grüne Regierungskoalition wollen wir natürlich auch künftig für Stabilität in Thüringen sorgen. Da ich von stabilen Mehrheiten nach der Wahl im April einfach mal jetzt ausgehe, hoffe ich doch, dass zumindest die künftigen Aufstellungen, zumindest in der Erarbeitung, etwas einfacher werden.

 

Ein Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 17 möchte ich hier aber dennoch erwähnen. Es geht um das Kapitel 17 14 – Versorgung –. Hier sind zum Beispiel auch die Mittel etatisiert, die der Freistaat an die Rentenversicherung zahlt, um Zusatzrenten aus DDR-Zeiten für Lehrer und Polizisten zu finanzieren. Der Bund hat bisher 40 Prozent der Kosten getragen und will ab nächstem Jahr seinen Anteil auf 50 Prozent erhöhen. Das führt dazu, dass das Land Thüringen nicht mehr 450 Millionen Euro, sondern nur noch 400 Millionen Euro an die Deutsche Rentenversicherung zu zahlen hat. Jetzt kommt die Kuriosität: Frau Schweinsburg vom Landkreistag erklärte uns im Rahmen der Anhörung – und das ist kein Witz –, dass diese gesparten 50 Millionen Euro den Kommunen gehören. Dass es sich hier um Minderausgaben handelt, die bereits eingepreist sind, störte sie dabei nicht. Problematisch ist aber die inhaltliche Verknüpfung. Wenn also das Land weniger Geld für seine Landesaufgaben zahlen muss, dann gehört das Geld wohl anscheinend den Kommunen. Dass kommunale Spitzenverbände beharrlich mehr Geld für die Kommunen fordern, gehört offensichtlich zur Stellenbeschreibung dazu und ist auch in Ordnung. Nur rechnet man alles zusammen, dann sieht man, wie Kollege Dittes das zum Einzelplan 13 bereits ausgeführt hatte, dass die Kommunen rund 3,75 Milliarden Euro aus dem Haushalt erhalten. Ich vermute, egal wie viel Geld wir den Kommunen zugutekommen lassen, es werden immer 200 Millionen Euro fehlen. Aber nichtsdestotrotz, mit diesem Wissen und in Erwartung dieser Forderung freue ich mich auf künftige Haushaltsrunden und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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