Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Thüringer Haushaltsgesetz 2021 – ThürHhG 2021 –) 2/2

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1498

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rahmenbedingungen, unter denen wir jetzt den Nachtragshaushalt 2020 sowie den Haushalt für das kommende Jahr beschließen wollen, könnten kaum schwieriger sein. Wie bereits von zahlreichen Vorrednerinnen ausgeführt, befinden wir uns seit Beginn dieses Jahres in einer pandemischen Situation, in deren Folge wir unter anderem im laufenden Haushaltsjahr mit Steuermindereinnahmen in Höhe von ca. 728 Millionen Euro konfrontiert sind. Trotz dieser Mindereinnahmen waren und sind wir gewillt, den Menschen in unserem Land ebenso wie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren ein Höchstmaß an Stabilität und Unterstützung zukommen zu lassen. Aus diesem Grund sind wir im Jahr 2020 nicht in eine Streichorgie bei den Landesausgaben verfallen, um die Mindereinnahmen abzufangen, sondern haben versucht und verfolgen das weiter, durch gezielte und schnelle Hilfsmaßnahmen entgegenzusteuern. Dafür haben wir Anfang Juni ein Corona-Hilfsprogramm aufgelegt.

 

Ich möchte an der Stelle der Landesregierung danken, die mit uns gemeinsam dafür gesorgt hat, dass Menschen, Unternehmen und Kommunen schnell und halbwegs unbürokratisch geholfen werden konnte. Da, wo es nicht ganz so zielgenau war, kann und wird jetzt nachgesteuert, denn der Wirtschaftsplan des nach wie vor bestehenden Sondervermögens ist nicht in Stein gemeißelt und wird der Entwicklung und den Bedürfnissen angepasst.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bleibt angespannt. Wie aus der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre bis 2024 zu entnehmen ist, steigen die bereinigten Gesamteinnahmen nur langsam. So liegen diese aller Voraussicht nach im Jahr 2022 bei 10,1 Milliarden Euro, im Jahr 2023 bei 10,2 Milliarden Euro und steigen dann im Jahr 2024 auf ca. 10,5 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund ist es das Hauptziel der rot-rot-grünen Koalition, nicht nur mit dem Haushalt 2021 weiter für Stabilität in Thüringen zu sorgen, sondern auch die folgenden Jahre im Blick zu haben. Mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung in der letzten Plenarsitzung haben wir die Haushalte künftiger Jahre im dreistelligen Millionenbereich entlastet. Das ist eine Stellschraube, weitere werden folgen müssen, wie es auch Finanzministerin Heike Taubert bereits ankündigte.

 

Auf der Ausgabenseite stellt der Bereich Bildung wie in jedem Jahr auch im Haushalt 2021 mit 2,9 Milliarden Euro den größten Einzelposten dar. Hier sind wir insbesondere mit Personalausgaben in Höhe von ca. 1,4 Milliarden Euro konfrontiert. Für einen Finanzer ist das vielleicht zunächst eine eher negative Aussage, aber es ist eine gute Nachricht für unser Land. So haben wir nicht nur die Besoldung der Regelschullehrer von A12 auf A13 angehoben, sondern nun auch die der Grundschullehrerinnen und -lehrer, und zudem konnten wir zudem 900 weitere Stellen im Bereich Bildung allgemein schaffen. Meine Kollegen Torsten Wolf und Christian Schaft führten da bereits genauer aus.

 

Vielleicht an der Stelle noch ein paar weitere Eckwerte, die den vorgelegten Haushalt charakterisieren: Im Jahr 2014 waren Investitionen in Höhe von 1.112.011.000 Euro etatisiert. Es war eine Investitionsquote von 12,4 Prozent. Im Jahr 2021 sind es nun 1.975.336.500 Euro, was einer Investitionsquote von 16,5 Prozent entspricht – ein Aufwuchs von 78 Prozent. Nun könnten Sie natürlich sagen, das wird im Vollzug alles so nicht kommen, aber dann blicken wir doch mal auf den Haushalt 2020, wo wir aller Voraussicht nach auf eine Investitionsquote von ca. 15 Prozent kommen werden.

Ein weiteres Wort zur Personalausgabenquote: Diese betrug im Haushalt 2020 27,8 Prozent. Im Entwurf der Landesregierung betrug diese 27,9 Prozent und mit dem jetzt zu beschließenden Haushalt liegen wir bei 26,8 Prozent.

 

Ein weiteres Wort zum Thema „Schulden“: Der Schuldenstand des Freistaats betrug am 31.12.2014 15.856.743.000 und noch ein paar Euro mehr. Am 31.12.2019 betrug der Schuldenstand 14.944.305.000 Euro. Das ist verglichen zwischen den Jahren 2014 und 2019 ein Anstieg von 10,4 Prozent. Mit der Kreditaufnahme jetzt von ca. 1,55 Milliarden Euro liegen wir höchstwahrscheinlich Ende des Jahres 2021 bei 16,5 Milliarden Euro.

Ich möchte mir an der Stelle erlauben, den Blick auch auf andere Bundesländer zu richten. Wie das Handelsblatt kürzlich meldete – ich darf, Herr Präsident, die Zahlen zitieren –, hat Sachsen einen Zuwuchs von 89,6 Prozent in der Verschuldung, Bayern plus 30,6 Prozent, Bremen plus 20,4 Prozent. In NRW ist die absolute Neuverschuldung – die liegen da an der Spitze –, dort sind es 17 Milliarden Euro im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen. Das sind auf die Einwohner heruntergebrochen 950 Euro pro Einwohner. In Thüringen beträgt diese Zahl 730 Euro pro Einwohner. Und dennoch: Diese Zahlen sind natürlich alle nicht schön, zeigen aber, dass wir in Thüringen maßvoll und umsichtig vorgehen.

Solche Vergleiche ließen sich noch an mehreren Stellen ziehen. Aber Fakt ist, dieser Haushalt ist eben nicht nur ein Haushalt, der verschiedene Vorhaben etatisiert, er ist auch der Haushalt einer Minderheitsregierung sowie ein Stück weit Pandemie-Haushalt. Trotzdem oder gerade auch deshalb ist es ein guter Haushalt.

 

Eine Anmerkung zum Verfahren möchte ich noch machen, vielleicht auch zwei. Kollege Emde hat zu Beginn des heutigen Tages mit seinem Bericht schon einiges dazu gesagt. Im Beschlussverfahren lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss über 1.000 Änderungsanträge vor – konkret waren es, soweit ich weiß, 1.061 –, die wir im Ausschuss alle einzeln abgestimmt haben. Darunter waren auch zahlreiche Änderungsanträge der Koalition und/oder CDU zur Aufstockung beziehungsweise Stärkung des Bereichs der Digitalisierung und des Breitbandausbaus.

Ich neige fast dazu, mich an der Stelle zu entschuldigen, dass ich wieder das Thema FDP aufgreifen muss. Aber im Verfahren war es auffällig. Die FDP-Fraktion hat alle Anträge, wie es die Kolleginnen Merz und Henfling bereits im Einzelplan 16 ausgeführt haben, im Bereich Digitalisierung abgelehnt.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und nicht nur das, auch einzelne Änderungsanträge der FDP richteten sich an verschiedenen Stellen auf die Kürzung von Mitteln im Bereich der Digitalisierung. Das war deshalb so auffällig, da mir persönlich noch immer der Slogan der FDP „Digital first. Bedenken second.“ im Ohr liegt. Und ja, Herr Kemmerich, Sie haben hier vorhin versucht, das alles noch mal schönzureden. Aber da sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, da passen Ihre Worte und Ihre Taten einfach nicht zusammen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ignoranz ist auch eine Kunst!)

 

Bevor Sie jetzt warm werden, möchte ich einen Satz an die AfD richten.

 

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ach, nein!)

 

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ach, nein!)

 

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, nein!)

 

Sehr geehrter Herr Höcke! Er ist nicht da, ich nehme das zurück. Herr Höcke sprach eingangs von einem Änderungsantrag seiner Fraktion, mit welchem er die automatische Diätenerhöhung korrigieren wollte – konkret ging es dabei um die Kürzung der Grundentschädigung der Abgeordneten – mit der Begründung der Aussetzung der automatischen Diätenerhöhung. So berechtigt es ist, diesen Punkt zu diskutieren, so handwerklich falsch ist dabei Ihr Vorgehen. Um da etwas zu ändern, braucht es keinen Änderungsantrag für den Haushalt, sondern eine Änderung der Thüringer Verfassung. Ich weiß, die Kolleginnen und Kollegen von der AfD haben es nicht so mit der Verfassung. Aber vielleicht sollten Sie diese mal lesen. Artikel 54 ist das in diesem Fall – aber das nur exemplarisch genannt. In der Summe rühmt sich die AfD mit ihren über 300 Änderungsanträgen. Aber es war und ist einfach nur schade um das Papier.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend feststellen, dass der Ihnen vorliegende Haushalt 2021 in diesen schwierigen Zeiten der finanzpolitische Fels in der Brandung unseres Bundeslandes ist.

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Schade um die Zeit!)

 

Seine Erarbeitung war tatsächlich keine leichte Geburt. Daher möchte ich zunächst der Finanzministerin und ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem TFM danken. Gleiches gilt natürlich auch für die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Häuser. Darüber hinaus gilt mein Dank an der Stelle auch ausdrücklich der CDU-Fraktion. Denn wie bereits gesagt, haben wir nicht nur eine besondere pandemische Lage, sondern auch eine besondere politische Lage, die Rot-Rot-Grün und CDU zu einer Zusammenarbeit genötigt hat. Wir alle hätten uns wahrscheinlich etwas Anderes gewünscht. Aber vielleicht ist es in diesen schwierigen Zeiten gar nicht mal so schlecht, wenn der Haushalt für unser Land trotz aller politischer Differenzen ein guter Kompromiss ist und von einer breiten Masse des Parlaments getragen wird.

 

Mein letzter Dank ist an die Finanzreferenten der Fraktionen gerichtet. Ohne die unermüdliche Arbeit von Jan Richter, Stephan Schuhmacher und Andreas Schuster wäre eine Haushaltsaufstellung in dieser Zeit und unter diesen Bedingungen nicht möglich gewesen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich wünsche ganz persönlich allen dreien, dass sie nun über die Feiertage zur Ruhe kommen, zur Ruhe kommen können und nicht jede Nacht von Zahlen träumen.

Ihnen allen wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und bleiben Sie gesund. Und da wir gleich in die Abstimmung gehen werden, bitte ich Sie um Zustimmung zum Nachtragshaushalt, aber auch zum Haushalt 2021. Denn es liegt Ihnen vor dem Hintergrund der eingangs dargestellten sehr schwierigen Gesamtsituation nicht irgendein Thüringer Landeshaushalt vor, sondern der Thüringen-Haushalt. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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