Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 – ThürHhG 2020 –)

Dr. Iris Martin-Gehl

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6669

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Justizhaushalt ist ein eher unspektakulärer Teil des Haushalts, aber auch die Justiz braucht Geld. Geld, damit die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und der Strafvollzug effizient arbeiten können. Der Haushaltsentwurf zur Thüringer Justiz ist auf Kontinuität und Stabilität angelegt, wobei auf die in einigen Bereichen angespannte Personalsituation besonderes Augenmerk gerichtet wird.

 

Neuere Umfragen und Studien zeigen, dass das Vertrauen der Menschen in unsere Justiz – vor allem in den neuen Bundesländern – gesunken ist. Ich verweise speziell auf die Anfang des Jahres dazu veröffentlichte Allensbach-Studie. Obwohl nach dieser Studie Justiz und Rechtsprechung im Vergleich mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen noch relativ gute Zustimmungswerte erfahren, so gibt es doch ernstzunehmende Warnzeichen von Unzufriedenheit. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, vor allem aber gelten die Gerichte als überlastet und die Verfahrensdauer ist einfach zu lang – eine Einschätzung, die übrigens auch Richter und Staatsanwälte teilen. Eine Antwort hierauf ist der unlängst von Bund und Ländern geschlossene Pakt für den Rechtsstaat – er wurde hier bereits mehrfach erwähnt –, der unter anderem vorsieht, die Justiz mit mehr Personal auszustatten. Konkret bedeutet das, dass die Länder im Rahmen ihrer Personalhoheit bis Ende des Jahres 2021 bundesweit 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Staatsanwältinnen und für das notwendige Folgepersonal schaffen und besetzen. Der vorliegende Haushaltsentwurf stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung der sich für den Freistaat daraus ergebenden anteiligen Verpflichtungen geschaffen werden, damit die vom Bund für diesen Personalaufwuchs zugesagten Mittel in vollem Umfang fließen.

 

Auch die Personalsituation im Strafvollzug ist angespannt. Darüber haben wir schon mehrfach heftig im Plenum diskutiert und Herr Scherer hat es auch erwähnt. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf wird nun der Weg bereitet für einen deutlichen Personalaufwuchs, der als Folge verfehlter Personalpolitik früherer Landesregierungen und im Zuge der anstehenden Pensionswelle dringend erforderlich ist.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch betonen, dass die Forderung nach der Einrichtung neuer zusätzlicher Stellen für den mittleren Vollzugsdienst zwar durchaus verständlich, derzeit aber nicht zielführend ist. Denn schon jetzt gibt es freie Stellen, die unbesetzt bleiben, weil es schlichtweg an geeigneten Bewerbern hierfür mangelt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Um die Ursachen für die missliche Personalsituation im Strafvollzug nachhaltig zu beseitigen, bedarf es zwingend einer Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und begleitend dazu einer Verbesserung der Attraktivität des Berufes des Strafvollzugsbediensteten.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Die dafür nötigen finanziellen Voraussetzungen und Anreize sind in dem vorliegenden Haushaltsentwurf abgebildet, der unter anderem auch 20 Stellenhebungen vorsieht.

Mit dem neuen Haushalt soll nun auch die Verbandsarbeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also der Schöffinnen und Schöffen, finanziell gefördert werden. Dies ist mir selbst ein besonderes Anliegen, denn Schöffinnen und Schöffen sind wie alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei der Ausübung ihres verantwortungsvollen Amts auf eine gute Fortbildung angewiesen. Speziell für Schöffinnen und Schöffen reduzieren sich die Angebote dafür in der Regel nur auf Einführungsveranstaltungen an dem jeweiligen Gericht ihres Einsatzes. Deshalb sind gerade für sie zusätzliche Fortbildungsangebote ihrer Interessenverbände sehr wichtig. Bei dieser Fortbildung geht es übrigens nicht vordergründig um die Vermittlung von Rechtskenntnissen, die dem Leitbild entgegenstehen könnten, dass Schöffinnen und Schöffen nur ihre Lebenserfahrung in die Entscheidungsfindung einbringen sollen. Es geht nicht darum, aus Schöffinnen und Schöffen Juristinnen und Juristen zu machen. Es geht allein darum, den Schöffinnen und Schöffen Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln, die es ihnen ermöglichen, aktiv an der gerichtlichen Entscheidungsfindung teilzunehmen und ihnen dafür auch das notwendige Selbstvertrauen zu geben.

 

Ich hatte unlängst Gelegenheit, während eines Verbandstreffens mit Thüringer Schöffinnen und Schöffen ins Gespräch zu kommen. Dort wurde mir berichtet, dass sich die Schöffinnen und Schöffen vor allem deshalb meist nicht aktiv an der Verhandlungsführung beteiligen, weil sie Sorge haben, falsche Fragen zu stellen, etwa unzulässige Suggestivfragen. Eine entsprechende Schulung und entsprechendes Training in Fragetechniken kann da wirksam Abhilfe schaffen. Kurzum: Das Geld für die Weiterbildung von Schöffinnen und Schöffen im Rahmen ihrer Verbandsarbeit ist gut angelegtes Geld; davon bin ich überzeugt. Dieser vergleichsweise geringfügige Haushaltsposten setzt ein wichtiges Zeichen für Wertschätzung und Förderung des Ehrenamtes in der Justiz und trägt damit dazu bei, das ein Stück weit ins Wanken geratene Vertrauen in die Justiz wieder zu stärken.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Nun beschränkt sich der Einzelplan 05 nicht nur auf den Haushalt der Justiz. Deshalb noch einige Anmerkungen zu den weiteren Bereichen Migration und Verbraucherschutz.

Mit dem Haushalt für 2020 wird die Grundlage geschaffen, den eingeschlagenen flüchtlingspolitischen Weg fortzusetzen, das heißt eine gute Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter zu gewährleisten, ihre Integration bestmöglich zu fördern und in vielfältige Angebote für ein gutes Miteinander in unserer Gesellschaft zu investieren. Diesen insoweit wachsenden Anforderungen entsprechend haben wir über die für das Integrationskonzept vorgesehenen 12,5 Millionen Euro hinaus den Ansatz für Maßnahmen der Integrationsförderung um 2 Millionen Euro auf 7,6 Millionen Euro erhöht. Dass das Thüringer Integrationskonzept in seiner Umsetzung immer mehr Form annimmt, zeigt sich beispielsweise im Bereich der Sprachförderung und bei der Vermittlung Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. Die konkreten Wirkungen des Konzepts und die sich daraus etwa noch ergebenden notwendigen Maßnahmen wird der für September angekündigte Thüringer Zuwanderungs- und Integrationsbericht aufzeigen. Dann werden Sie, Herr Scherer, sehen, was mit dem Geld gemacht wurde, welche Möglichkeiten noch zu nutzen sind und wo möglicherweise auch noch Geld fehlt.

 

Noch einige Anmerkungen zum Bereich Verbraucherschutz. Ich möchte dazu besonders das Projekt zur Teilsubventionierung des Mittagessens an Thüringer Schulen erwähnen. Dieses Projekt wurde gemeinsam mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung und weiteren Partnern, wie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, Sektion Thüringen, entwickelt. Es sieht vor, dass Schulen sowohl etwas für gesünderes, regionales, saisonales Essen tun, als auch für bessere Bedingungen bei der Einnahme der Mittagsmahlzeit sorgen können. Derzeit ist die Teilnahme an diesem Projekt auf eine Schule pro Landkreis begrenzt. Mit dem Haushaltsansatz von 4,5 Millionen Euro für dieses Jahr und Verpflichtungsermächtigungen in derselben Höhe für jeweils die darauffolgenden Jahre ist die Fortführung dieses Projekts sichergestellt, wobei die Einbeziehung weiterer Schulen angestrebt wird.

 

Eine weitere Haushaltsposition, die ich ansprechen möchte sieht vor, die Zuschüsse für Verbraucherinsolvenzberatungsstellen um 500.000 Euro zu erhöhen, um die Personalsituation in den Beratungsstellen zu verbessern. Damit wird der verstärkten Inanspruchnahme dieser Beratungsstellen und der zunehmenden Komplexität der zu bearbeitenden Fälle Rechnung getragen und damit die Beratungssituation insgesamt verbessert.

 

Nun noch ein Wort zu Ihren Entschließungsanträgen, das heißt, ich habe bisher nur einen gesehen. Ich sehe daran, dass Sie die so kurzfristig zur Verfügung gestellt haben, dass sie keine sachliche Diskussion dazu wünschen, denn uns ist allen bekannt, dass wir hier eine begrenzte Redezeit haben und hierfür zumindest etwas zeitlichen Vorlauf benötigt hätten, um uns darauf im Einzelnen einzustellen und sachliche Diskussionen zu führen.

Ich kann allerdings schon so viel sagen, dass keine Veranlassung besteht, auf Ihre Forderungen einzugehen, weil zum Beispiel Punkt 1 mit dem Haushaltsplan erfüllt ist. Die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat, soweit er die Justiz betrifft, werden geschaffen. Das ist ausgeführt worden, das können Sie im Haushaltsentwurf nachlesen.

 

Mir bleibt jetzt keine Zeit, auf die anderen Punkte im Einzelnen einzugehen. Aber auch dafür gibt es keine Notwendigkeit, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen, und wir werden ihn deshalb ablehnen. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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