Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 1/2

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1541 -


Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, guten Morgen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich berichte über Verlauf und Ergebnisse der Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Haushaltsplan 2011. Zum einen geht es dabei um die beiden Gesetzentwürfe der Landesregierung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2011 sowie zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, zum anderen um die Unterrichtung über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Landesfinanzwirtschaft sowie den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2014. Der Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 in Drucksache 5/1541 wurde vom Landtag in seiner 33. Plenarsitzung am 7. Oktober 2010 erstmals beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wurde diesmal nicht, wie bisher üblich gewesen, von der Landesregierung zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsplans vorgelegt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Verfahrensbeschlüsse mit Zustimmung der Fraktionen für eine Synchronisation der Beratungen zum Haushaltsplan und zum Finanzausgleichsgesetz Sorge getragen. Der Entwurf in Drucksache 5/1751 wurde bereits in der ersten Beratung in der 36. Plenarsitzung am 11. November 2010 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Durch den Landtag wurde er am 11. November 2010 zusätzlich an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen. Der Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes lag dem Haushalts- und Finanzausschuss am Tage der Beratungen zum Kommunalen Finanzausgleich Einzelplan 17 Kapitel 20 vor. Die Beschlussempfehlung zum Finanzausgleichsgesetz wurde allerdings erst am 7. Dezember 2010 - und damit nicht zusammen mit dem übrigen Haushalt - einschließlich KFA am 2. Dezember 2010 beschlossen. Auch der Bericht der Finanzministerin über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 5/1687 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung über den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2014 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 5/1706 wurden nach ihrer Zuleitung im Oktober bereits vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.

Als Ergebnis der Ausschussberatungen liegen Ihnen nunmehr die Beschlussempfehlungen vor; zum Haushaltsgesetz in der Drucksache 5/1933, zum Finanzausgleichsgesetz in der Drucksache 5/1981, zum Finanzbericht in der Drucksache 5/1935 und zur Unterrichtung über den Mittelfristigen Finanzplan in Drucksache 5/1934.

Es ist vom Lärmpegel im Moment noch so, als wenn man sich auf einer Großdemonstration befindet.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Präsidentin Diezel: Ich sehe das auch so. Mit Herrn Blechschmidt haben wir schon Blickkontakt. Vor allem aus der Fraktion DIE LINKE war der Lärmpegel sehr hoch.


(Unruhe DIE LINKE)


Abgeordneter Huster, DIE LINKE: Ich denke, dass das eine Form der Begeisterung ist.


Als wesentliches Beratungsergebnis möchte ich Ihnen zunächst die Rahmendaten des Thüringer Haushaltsgesetzes 2011 nennen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird Ihnen als Ergebnis der Veränderungen bei Einnahmen und Ausgaben ein Haushaltsvolumen von 9.484.299.000 € vorgeschlagen, das eine Kreditermächtigung und damit eine Nettoneuverschuldung bis zur Höhe von 471.867 € enthält. Trotz einer Erhöhung des Gesamtvolumens gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf um rund 1,9 Mio. € konnte die Verschuldungsgrenze somit noch um 148 Mio. € reduziert werden. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 mit einer Nettoneuverschuldung bis zur Höhe von rund 820 Mio. € konnte diese Summe erheblich abgesenkt werden, und zwar um 349 Mio. €.

Die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zum Haushaltsplan und zum Finanzausgleichsgesetz verlaufen regelmäßig in einem ambitionierten Zeitplan, wie Sie alle wissen. Dies gilt für den vorliegenden Haushalt und die Ihnen hierzu vorliegenden Ergebnisse in besonderer Weise. Hierauf werde ich am Ende meiner Ausführungen noch einmal gesondert eingehen. Vorweg weise ich darauf hin, dass in insgesamt sieben Sitzungen im Zeitraum zwischen dem 25. Oktober und dem 7. Dezember 2010 in rund 36 Stunden Beratung eine Grundsatzaussprache durchgeführt wurde sowie ausführliche Beratung zu den Berichten, zu allen Einzelplänen des Haushalts sowie zum Finanzausgleichsgesetz. Für die Beratungen zahlreicher Einzeltitel wurden ergänzende Zuarbeiten der Landesregierung angefordert und auch - wenn auch für die Beratungen zum Teil sehr spät - mit hohem inhaltlichen Anspruch geliefert.


In der Grundsatzaussprache am 25.10.2010 legte die Landesregierung die Eckdaten ihres Gesetzentwurfs dar. Im Vergleich zu dem Übergangshaushalt des Vorjahres seien das Volumen um 330 Mio. € und die Nettoneuverschuldung um etwa 200 Mio. € abgesenkt worden. Der Kurswechsel in Richtung Thüringen 2020 - also dem Jahr des im Grundgesetz vorgesehenen Neuverschuldungsverbots - sei insbesondere bei den Personalausgaben eingeleitet, indem nur die Hälfte frei werdender Stellen neu besetzt werden solle. Ein entsprechendes Personalabbaukonzept solle auch auf Empfehlung der im März eingesetzten Haushaltsstrukturkommission der Landesregierung erarbeitet werden. Die Haushaltsstrukturkommission werde zur Vorbereitung des kommenden Haushalts Prüfaufträge für strukturelle Veränderungen vorlegen. Erhebliche Einsparungen seien weiter durch eine Senkung der Investitionsausgaben im Gesundheitsbereich erzielt worden, da in Thüringen mittlerweile ein im Vergleich sehr hoher Qualitätsstandard erreicht sei, die Investitionsquote aber immer noch erheblich über dem Durchschnitt liege.

Die seinerzeitige Finanzministerin legte dar, dass die Einnahmenansätze aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen immer noch von den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise geprägt seien. Der Haushaltsentwurf basiere noch auf den Daten der Steuerschätzung vom Mai 2010, während die Herbstprognose von höheren Wachstumsraten und damit Steuermehreinnahmen ausgehe.


Einnahmeseitig wirke sich weiter das stark gesunkene Ausgleichsvolumen im Länderfinanzausgleich aus sowie die Abschmelzung der teilungsbedingten Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen. Auf der Ausgabenseite machten allein die Zuweisungen des Landes an die Kommunen 30 Prozent des Haushaltsvolumens aus. Weiter seien die Personalausgaben mit fast 25 Prozent eine erhebliche Ausgabenposition. Die Konsolidierung des Landeshaushalts müsse vorrangig bei den Ausgaben ansetzen.

Im Vollzug des Haushalts 2011 sei von den Ressorts deshalb eine Globale Minderausgabe in Höhe von 60 Mio. € zu erbringen, was reale Ausgabenreduzierungen bedeute. Die bereits im Haushaltsgesetz 2010 vom Parlament festgelegten Regelungen zur Deckungsfähigkeit, die das Budgetrecht des Parlaments sowie die Verantwortung des Landtags und des Haushalts- und Finanzausschusses im Haushaltsvollzug betonten, seien für das Haushaltsgesetz 2011 grundsätzlich übernommen worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir nun einen kurzen Überblick über Verlauf und Inhalte der Beratungen der Einzelpläne. Einige wesentliche Punkte möchte ich - ohne natürlich Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben - in der Reihenfolge der Beratungen im Ausschuss referieren.


Im Einzelplan 01 für den Thüringer Landtag waren die größten Ausgabenblöcke im Hinblick auf die notwendige Funktionsfähigkeit des Parlaments gesetzlich vorgegeben. Der leichte Rückgang bei den Personalausgaben ist durch die Streichung des Ansatzes einer Zuführung an die Versorgungsrücklage bedingt. Entsprechende Reduzierungen wurden vor dem Hintergrund der geplanten Änderung des Pensionsfondsgesetzes im Übrigen in allen Einzelplänen vorgenommen. Der investive Schwerpunkt dieses Einzelplans ist durch notwendige Ersatzbeschaffungen im EDV-Bereich gekennzeichnet, um Qualität und Schnelligkeit der Datenübertragung für die Abgeordneten und Fraktionen zu gewährleisten.

Auch der Einzelplan 11 für den Thüringer Rechnungshof sieht im IT-Bereich eine Erhöhung der Investitionsausgaben vor, weil in den vergangenen Jahren auf Ersatzbeschaffungen verzichtet wurde. Im Hinblick auf eine künftige Kostensenkung wird ein Konzept zur Weiterentwicklung der Standorte Suhl und Gera bei den Rechnungsprüfungsstellen erarbeitet.


Im Einzelplan 08 des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit können die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr bei gleichbleibenden Einnahmen deutlich gesenkt werden. Vor dem Hintergrund einer recht hohen Bindung der Mittel durch Bundesgesetze wurden Reduzierungen aber insbesondere bei Investitionen vorgenommen.

In dem sehr personalintensiven Haushalt des Thüringer Finanzministeriums im Einzelplan 06 stellen die Personalausgaben mit fast 88 Prozent den größten Ausgabenposten dar. Trotz Stellenabbaus sind höhere Personalausgaben vorgesehen wegen der Tarif- und Besoldungserhöhungen im März 2010, die 2011 erstmals in voller Höhe zu berücksichtigen ist und zum anderen wegen höherer Versorgungsleistungen durch Ruhestand von Bediensteten. Hervorzuheben ist im Einzelplan 06 ein Investitionsschwerpunkt für eine EDV-Anpassung der Finanzämter und der Landesfinanzdirektion an die Erfordernisse einer sicheren und schnellen Fallbearbeitung. Die Einnahmen im Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung ohne Kommunalen Finanzausgleich - bleiben aufgrund der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise immer noch über 400 Mio. € hinter dem Ist des Jahre 2009 zurück. Im Haushaltsjahr 2011 ist auch die letzte Jahresscheibe des Konjunkturpakets II zu veranschlagen, das Ende 2011 ausläuft. Das Gesamtvolumen dieses Förderprogramms beträgt in Thüringen 424,1 Mio. € und wird zu 80 Prozent für kommunalbezogene und zu 20 Prozent für landesbezogene Investitionen bereitgestellt. Neben einer erheblichen Absenkung der Neuverschuldung gegenüber dem Vorjahr konnte in diesem Einzelplan auch der Ansatz des Bürgschaftsrahmens auf 25 Mio. € reduziert werden. Außerdem wird hier zur Haushaltskonsolidierung, die bereits im Rahmen der Grundsatzaussprache erwähnte Globale Minderausgabe in Höhe von 60 Mio. € ausgebracht.



Ein Schwerpunkt der Beratung zu diesem Einzelplan war die beabsichtigte Aussetzung der Zuführung zum Pensionsfonds. Hierzu betonte die seinerzeitige Finanzministerin, dass die Versorgungsrücklage keinen kapitalgedeckten Versorgungsfonds darstelle. Da die Zuführung bei dem vorliegenden Haushaltsentwurf nur aus kreditfinanzierten Mitteln zu leisten gewesen wäre, sei aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Aussetzung für die verbleibenden zwei Anpassungsräume festgelegt worden. Im Übrigen solle auch im Rahmen des zu erarbeitenden Personalentwicklungskonzepts bei der Frage der Verbeamtung dafür Sorge getragen werden, dass entsprechende Versorgungslasten künftig gar nicht erst in zu hohem Maße entstehen.


Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Beratungen des Einzelplans 12 im Thüringer Verfassungsgerichtshof wurde die Aufwandsentschädigung für die Verfassungsrichter thematisiert. Diese ist jedoch in der Höhe durch das Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetz vorgegeben und damit an die Beratungs- und Sitzungstage gebunden, die wiederum von der Geschäftsbelastung des Gerichtshofs im jeweiligen Haushaltsjahr abhängen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss beriet in seiner 20. Sitzung am 28.10.2010 sodann über den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2014 und den Bericht der Finanzministerin über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes. Die ehemalige Finanzministerin legte dar, dass für den Planungszeitraum bis 2014 die Einnahmen aus Steuern und Länderfinanzausgleich entsprechend den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai unterstellt worden seien. Für den Fall höherer Steuereinnahmen wurde die weiterhin geltende Bestimmung des § 3 im Thüringer Haushaltsgesetz 2010 unterstrichen, demzufolge eventuelle Mehreinnahmen allein zur Senkung der Neuverschuldung eingesetzt werden sollen. Infolge des auslaufenden Konjunkturprogramms II und sinkender EU-Fördermittel sei jedoch insgesamt von einem Einnahmerückgang von 27,9 Prozent auszugehen, so dass vor dem Hintergrund der Vorgabe des Artikels 109 Abs. 3 Grundgesetz, also dem Neuverschuldungsverbot im Jahr 2020, eine entsprechende Rückführung des Ausgabevolumen unabdingbar sei. Infolge der geschätzten Einnahmen und Ausgaben ergebe sich eine Deckungslücke, die im Eckwertetablo des Mittelfristigen Finanzplans als Konsolidierungsbedarf ausgewiesen sei. Gemäß § 18 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, in der ab der Haushaltsaufstellung 2011 geltenden Fassung, ist für neu aufgenommene Kredite ein auf fünf Jahre ausgelegter Tilgungsplan aufzustellen, der dementsprechend im letzten Kapitel des Mittelfristigen Finanzplans ausgewiesen sei. In diesem Zusammenhang wies die Finanzministerin nochmals auf die im März eingesetzte Haushaltsstrukturkommission hin, die den Landeshaushalt in allen Bereichen umfassend im Hinblick auf die erforderlichen strukturellen Anpassungen analysiere. Anhand der spezifischen Rahmenbedingungen in Thüringen - demographische Entwicklung, EU-Förderung - würden die Positionen mit ähnlich strukturierten Flächenländern verglichen, um auch im Hinblick auf die Haushaltsindikatoren des Stabilitätsrats Potenzial für den notwendigen Konsolidierungsbedarf offenzulegen. Nach einem ersten Zwischenbericht im November 2009 solle der Abschlussbericht der Strukturkommission im kommenden Sommer vorgelegt werden, um die Arbeitsergebnisse in den Haushalt 2012 einfließen lassen zu können. In der Aussprache über die Berichte wurde neben der Arbeit der Strukturkommission nochmals der Stellenabbaupfad erörtert. In diesem Zusammenhang verdeutlichte die Finanzministerin gegenläufige Tendenzen bei den Personalausgaben, und zwar insofern, als zwar einerseits nur die Hälfte der frei werdenden Stellen wieder besetzt werden solle, andererseits jedoch neben Besoldungsanpassungen und Tariferhöhungen auch aufwachsende Versorgungsausgaben zu berücksichtigen seien. Die Finanzministerin berichtete dem Ausschuss schließlich noch über den Stand der Mittelbewirtschaftungen des Thüringer Landeshaushalts zum Abschluss des III. Quartals 2010 und informierte in diesem Zusammenhang darüber, dass auch im Haushaltsjahr 2010 für das letzte Quartal wieder eine Rückzahlung im Rahmen des Länderfinanzausgleichs geleistet werden müsse.


Im Einzelplan 04 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellen die Personalausgaben der Schulen die größte Ausgabeposition dar. Die Zuschüsse an die Hochschulen bilden den zweitgrößten Ausgabenbereich. Hier werden bereits nach Geltendmachung der Notfallklausel nach der Rahmenvereinbarung II mit den Hochschulen die vorgesehen Zuschüsse nicht mehr in voller Höhe bereitgestellt. Eine Kompensation könne durch den Einsatz der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 erreicht werden. Der Hochschulbau im Einzelplan 18 werde ebenfalls von dieser Maßnahme betroffen sein. Investitionsschwerpunkte bilden hier der Landeszuschuss an das Universitätsklinikum Jena zum zweiten Bauabschnitt, das Abbe-Center of Photonics an der Universität Jena sowie der Neubau des Digital Bauhaus Lab an der Bauhausuniversität Weimar. Auch die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft sollen abgesenkt werden. Die durch das Ministerium bewirtschafteten Ausgaben im Kommunalen Finanzausgleich beinhalten im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich 90,4 Mio. € zur Finanzierung des Thüringer Kindertagesstättengesetzes.


Schwerpunkte bei den Kulturinvestitionen stellen das Sonderinvestitionsprogramm der Klassik Stiftung Weimar dar, das Barocke Universum Gotha sowie die Theatersanierung in Meiningen.


Meine Damen und Herren, der Haushalt des Thüringer Justizministeriums - Einzelplan 05 - ist von hohem Personal und rechtlich vorgebundenen Ausgaben geprägt. Änderungen in den Stellenplänen tragen der nach wie vor notwendigen Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit Rechnung. Im IT- Bereich ist das Projekt Forum Star für die ordentliche Gerichtsbarkeit zu finanzieren, um künftigen Anforderungen gerecht werden zu können. Schwerpunkte im Justizbauhaushalt bilden die im Bau befindliche Jugendstrafanstalt in Arnstadt sowie die notwendige Sanierung des Amtsgerichts Mühlhausen. Noch nicht enthalten ist dagegen der der noch in dieser Legislaturperiode geplante Neubau einer JVA in Ostthüringen.


Im Einzelplan 02 der Thüringer Staatskanzlei ist die zum Medienbereich gehörende Finanzbeteiligung für die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH der größte einzelne Ausgabeposten. Gefördert werden Film-, Fernseh- und sonstige audiovisuelle Medienprodukte in den Mitteldeutschen Ländern. Diese Position dient der Stärkung Thüringens als Medienstandort. Die Mittel für die Landeszentrale für politische Bildung mussten vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung gekürzt werden, so die Landesregierung.


Ein Ausgabeschwerpunkt im Einzelplan 03 des Thüringer Innenministeriums entsteht auch in diesem Jahr durch den Aufbau eines digitalen Netzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, kurz BOS. Dieses digitale Funknetz wird das bisher genutzte analoge Netz ablösen und in Thüringen bis Ende des Jahres 2012 aufgebaut sein. Vor allem die Polizei wird damit auf ein bundesweit einheitliches Kommunikationsnetz zurückgreifen können, das einen verbesserten Datenaustausch zulässt. Des Weiteren verursacht die erste Volkszählung im vereinten Deutschland aufgrund des Zensusgesetzes in diesem Jahr noch erheblich höhere Kosten als im Vorjahr. Zur Haushaltskonsolidierung mussten im Bereich des TIM bislang noch freiwillig erbrachte Leistungen mit Ausnahme der Zinsbeihilferichtlinie gestrichen werden.

Hinsichtlich des Kommunalen Finanzausgleichs im Einzelplan 17 mit einer Finanzausgleichsmasse in Höhe von rund 2,24 Mrd. €, trat das Innenministerium der Kritik einer unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen entgegen, und zwar mit dem Argument, dass diese nur insoweit einen Anspruch auf Finanzzuweisung durch das Land hätten, als sie die ihnen zur Verfügung stehenden Einnahmequellen auch ausschöpften, wobei der Durchschnitt aller deutschen Länder zugrunde zu legen sei. Auch die Forderung, die durch das neue Kindertagesstättengesetz entstehenden Mehrkosten in Höhe von 90 Mio. € aus der Schlüsselmasse hinaus zu den besonderen Ergänzungszuweisungen umzuschichten, wies das Innenministerium zurück aufgrund des Gebots des Verfassungsgerichtshofs, dass die Hälfte der Ausgaben ungebunden den Kommunen zugewiesen werden müsse, eine weitere Reduzierung der Schlüsselmasse war daher nach Auffassung des Innenministeriums kein Lösungsweg.


Zum Einzelplan 07: Im Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie konnten die Ausgaben durch zusätzliche Mittel aus der EU und aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei einer gleichzeitig deutlichen Reduzierung des Anteils des Landeszuschusses gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent gesteigert werden. Der Minister betonte, dass dies nur durch eine größtmögliche Ausschöpfung der Instrumente der Kofinanzierung möglich war, wies aber zugleich darauf hin, dass Thüringen ab 2014 nicht mehr zu den von der EU als wirtschaftlich schwach entwickelten eingestuften sogenannten Ziel-I-Regionen gehören wird, so dass sich das Fördervolumen dann erheblich ändert. Wegen der demographischen Entwicklung einerseits und des Fachkräftebedarfs andererseits wurde im Einzelplan 07 ein Landesarbeitsmarktprogramm mit 15 Mio. € etatisiert. Dagegen mussten die Zuwendungen für die Landesgesellschaften als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung um 20 Prozent gekürzt werden.


Für das Ressort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz im Einzelplan 09 ergeben sich gegenüber dem Vorjahr Mehreinnahmen aus der Veranschlagung der Schlussrate der EU für die abgelaufene Förderperiode sowie aus Erlösen des Holzverkaufs. Für die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts Thüringen Forst werden im vorliegenden Haushaltsentwurf mit entsprechenden Haushaltsvermerken bereits Vorkehrungen getroffen.


Der Einzelplan 10 des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr ist durch eine hohe Investitionsquote von 37,7 Prozent gekennzeichnet, wobei knapp die Hälfte dieser Investitionsausgaben durch Bundeszuweisungen finanziert wird. Ein Schwerpunkt bildet auch hier die Umsetzung des Stellenabbaukonzepts. Da die Thematik Demographie im Bauressort verankert ist, werden hier Projekte zur Gestaltung des demographischen Wandels in Thüringen konzipiert. Dazu zählt der Aufbau der Serviceagentur Demographischer Wandel, um die Kommunen anhand regionalisierter Zahlen mit Beratungsangeboten zu unterstützen.

Meine Damen und Herren, in die soeben dargestellte Beratung der Einzelpläne flossen auch die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände ein. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte bereits in seiner 18. Sitzung am 7. Oktober 2010 beschlossen, den Gemeinde- und Städtebund Thüringen sowie den Thüringischen Landkreistag zum Kommunalen Finanzausgleich, den kommunalrelevanten Titeln des Landeshaushaltsplans sowie zum Thüringer Haushaltsgesetz 2011 schriftlich anzuhören. In einer zweiten Runde dieses schriftlichen Anhörungsverfahrens erhielten die Spitzenverbände Gelegenheit, ihre Ausführungen auch im Hinblick auf die jeweilige Stellungnahme des anderen Verbandes zu ergänzen und insbesondere zu den kommunal relevanten Änderungsanträgen der Fraktionen Stellung zu nehmen.


Der Haushalts- und Finanzausschuss beschloss in seiner 18. Sitzung am 7. Oktober weiterhin, eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz durchzuführen. Dieses Anhörungsverfahren bestand aus einer schriftlichen Stellungnahmemöglichkeit mit anschließender mündlicher Anhörung in der 25. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2010. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen kritisierte die Finanzausstattung der Kommunen mit einem Betrag in Höhe von rund 2,63 Mrd. € als nicht angemessen und bezifferte den Finanzbedarf über 200 Mio. € höher. Aufgrund der Kürzungen werde mehr als die Hälfte aller Kommunen nicht mehr in der Lage sein, einen ausgeglichenen Haushalt 2011 vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen durch den Anstieg der Hartz-IV-Regelsätze, die auch im Rahmen der Aufgaben nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz Anwendung fänden sowie im Bereich der Jugendhilfe blieben unberücksichtigt. Abzulehnen sei die Einbeziehung eines Mehrbedarfs in Höhe von 90,43 Mio. € durch das Thüringer Kita-Gesetz in die nicht zweckgebundene Schlüsselmasse. Schließlich sei die Reduzierung der Verbundquote nach § 3 des Thüringer FAG nicht gerechtfertigt, da die Prognosen von einem Anstieg der Landessteuern, des Landesanteils an den Gemeinschaftssteuern und der Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich ausgingen. Der Gemeinde- und Städtebund sieht insoweit den Grundsatz der Verteilungssymmetrie nicht ausreichend berücksichtigt. Kritisiert wird auch der Rückgriff auf fiktive Steuerhebesätze. Eine für die Kommunen zum Erhalt ihrer Finanzausstattung notwendige Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes werde zu Nachteilen im innerdeutschen Standardwettbewerb führen.


In der mündlichen Anhörung zum FAG am 7. Dezember 2010 hat der Gemeinde- und Städtebund sich im Wesentlichen zum Verfahren und zur Finanzierung der Aufgaben nach dem Thüringer Kindertagesstättengesetz geäußert. Die Bedeutung dieser Frage wurde durch die Anwesenheit zahlreicher Bürgermeister augenfällig unterstrichen, für die ich auch noch einmal Dank sagen möchte. Der Gemeinde- und Städtebund bewertete es als unglücklich, dass eine Anhörung erst in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Beschlussempfehlung des Ausschusses und der abschließenden Plenarentscheidung erfolge. Er räumte allerdings ein, dass der Gesetzentwurf ihm bereits aus der Anhörung durch die Landesregierung in unveränderter Form bekannt sei. Hinsichtlich der Kindertagesstätten wurde auf eine - gemessen an der Zusage einer Ausfinanzierung der Mehraufwendungen - sich ergebende Unterdeckung von 90,43 Mio. € verwiesen. Dieses Geld solle dem Kommunalen Finanzausgleich zugeführt werden. Des Weiteren wurde insofern auch eine Ausweisung als gebundene Zuweisung erörtert.

Durch den Gemeinde- und Städtebund Thüringen wurde des Weiteren Kritik an der Methode des Benchmarking geäußert, mit der der Berechnung der Auftragskostenpauschale der Durchschnitt der drei am wirtschaftlichsten arbeitenden Gemeinde zugrunde gelegt werden soll. Insoweit wurde die Frage eines angemessenen Maßstabs zur Berechnung der Auftragskostenpauschale im Lichte der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ebenso erörtert wie die Notwendigkeit, ein Benchmarking von neutraler Stelle durchführen zu lassen.

Der Thüringische Landkreistag sprach sich unter Verweis auf bestehende Unterdeckungen für die ihn betreffenden Aufgaben gegen eine Absenkung der Schlüsselmasse aus. Eine kurzfristige Änderung der Verteilung wurde nicht befürwortet.

Meine Damen und Herren, in seiner abschließenden Sitzung über die Feststellung des Landeshaushaltsplans am 2. Dezember 2010 lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss 1.365 Änderungsanträge aller Fraktionen vor. Ich möchte in diesem Zusammenhang einige wesentliche Punkte zu den Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen referieren.


Die Fraktion DIE LINKE setzte sich mit ihren 207 Änderungsanträgen als einzige Fraktion für die Auflösung der geplanten Globalen Minderausgabe ein, um die Haushaltskompetenz des Landesgesetzgebers zu betonen. Sie forderte weiter eine angemessene Finanzausstattung der Gemeinden und verlangte einen verstärkten Einsatz auf Bundesebene für die Finanzausstattung des Landes und eine gerechtere Steuerpolitik.


(Beifall DIE LINKE)


Von der Landesregierung beabsichtigte Kürzungen sollten mittels der Änderungsanträge zum Teil nivelliert werden, so etwa Ausgaben beim Schulessen, bei der Jugendpauschale sowie im kulturellen Bereich. Insgesamt hätte sich das Haushaltsvolumen unter Berücksichtigung dieser Änderungsanträge um 25,24 Mio. € erhöht, jedoch unter Verminderung des Kreditbedarfs um circa 40 Mio. €.


Die Fraktion der FDP wollte das Haushaltsvolumen mit ihren 723 Änderungsanträgen um 144,98 Mio. € reduzieren und die Nettokreditaufnahme um 327,59 Mio. €, also über die Hälfte, zurückführen. Die Änderungsanträge beinhalteten dafür etwa Streichungen bei der Stiftung „FamilienSinn“, dem Landeserziehungsgeld, dem Landesarbeitsmarktprogramm und der Solarförderung. Dagegen sollten von der Regierung geplante Kürzungen bei der Hochschulfinanzierung und den freien Schulen zumindest teilweise wieder zurückgenommen werden, um einen deutlichen Akzent im Bildungsbereich zu setzen. Zur Reduzierung der Personalkosten forderte die FDP, dass nur jede vierte frei werdende Stelle in der Landesverwaltung neu besetzt werden solle. Im Hinblick auf die Versorgungsausgaben sollten die Zahlungen an den Pensionsfonds aufgestockt werden. Des Weiteren lagen Schwerpunkte der Kürzungen bei der Ausstattung mit Büro- und IT-Technik.


Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte mit ihren 358 Änderungsanträgen einen Schwerpunkt auf die Hochschulfinanzierung und verlangte hier höhere Ansätze, ebenso für den Klimaschutz. Um sowohl das Haushaltsvolumen um rund 91,88 Mio. € abzusenken als auch die Neuverschuldungsgrenze deutlich um 119,6 Mio. € zu reduzieren, sollten etwa die Abgeordnetendiäten um 10 Prozent gekürzt und die im Frühjahr beschlossene Erhöhung der Fraktionszuschüsse rückgängig gemacht werden. Weiterhin beinhalteten die Anträge eine Streichung des Elterngeldes und eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer, Letzteres wie bei den LINKEN.

Die im Ergebnis beschlossenen Änderungen des ursprünglichen Haushaltsentwurfs beruhen auf 78 angenommenen Änderungsanträgen, ganz überwiegend der Fraktionen von CDU und SPD, aber auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, das waren insgesamt drei. Diese Änderungsanträge führten zu der bereits eingangs skizzierten Absenkung der Nettoneuverschuldungsgrenze auf 471,867 Mio. €. Die zugrunde liegenden Änderungsanträge basieren auf Mehreinnahmen gemäß den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November 2010. Eine zunächst im Regierungsentwurf geplante Halbierung der Mittel der Landeszentrale für politische Bildung wurde zum großen Teil zurückgenommen. Auch die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen wurde aufgrund eines Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und SPD zusätzlich mit 1 Mio. € in den Haushalt eingestellt. Des Weiteren wurden zusätzliche Mittel für Schulpsychologen, die Erwachsenenbildung und zur Untersuchung von Erdfällen beschlossen.


Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 mit den in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/1933 aufgeführten Änderungen anzunehmen. Hierzu schlägt der Ausschuss weiter vor, dem Finanzminister und der Präsidentin des Landtags redaktionelle Ermächtigungen zu erteilen, die im Einzelnen in der Beschlussempfehlung enthalten sind.

Der Haushalts- und Finanzausschuss und ebenso der mitberatende Innenausschuss empfehlen weiterhin mehrheitlich, den Entwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 5/1751 anzunehmen.


Schließlich wird dem Landtag empfohlen, sowohl den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2010 bis 2014 in der Drucksache 5/1706 als auch den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 5/1687 zur Kenntnis zu nehmen.


Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich wie angekündigt noch eine Bemerkung zum Verfahren machen und ein Resümee ziehen. Das vorliegende Haushaltsverfahren hat uns bedingt durch die Entscheidung der Landesregierung zur getrennten Einbringung von Haushaltsgesetz und Finanzausgleichsgesetz sowie zur Nichtvorlage eines Haushaltsbegleitgesetzes einerseits und andererseits durch die Entscheidung zur Durchführung der zweiten Beratung im Landtag in der heutigen Sitzung dazu gezwungen, die Grenzen eines ordnungsgemäßen Verfahrens auszuloten, um das mal sehr vornehm auszudrücken. Ich möchte daher zunächst den Kollegen des Haushalts- und Finanzausschusses, ganz besonders den haushaltspolitischen Sprechern, der Abgeordneten Annette Lehmann, der Abgeordneten Birgit Keller sowie den Abgeordneten Dr. Werner Pidde, Lutz Recknagel und Carsten Meyer meinen Dank aussprechen für die fundierte und kollegiale Arbeit, die sich auch in der Mitwirkung an der Vorbereitung und Strukturierung dieser heutigen zweiten Plenardebatte widerspiegelt.


(Beifall im Hause)


Ich freue mich, dass es uns in einer insgesamt sehr sachlichen Atmosphäre und mit Unterstützung der Fraktionen gelungen ist, die zusammengehörenden Beratungspunkte wieder zusammenzuführen und ein verfassungsgemäßes Verfahren unter Wahrung der Belange der kommunalen Spitzenverbände durchzuführen. Ich bedanke mich insofern bei allen Beteiligten einschließlich der kommunalen Spitzenverbände für die Kooperationsbereitschaft.

Dabei haben sich freilich einzelne Unzulänglichkeiten nicht vermeiden lassen. So ist es bedauerlich, wenn zahlreiche Zuarbeiten der Landesregierung zu einzelnen Ausgabevorschlägen im Ergebnis kaum noch gewürdigt und in Anträge zum Haushalt überführt werden können. Ich bitte für die Zukunft dringend darum, die Zeitplanungen zu überdenken, die Vorgreiflichkeit des Finanzausgleichsgesetzes für den Kommunalen Finanzausgleich bei der Einbringung der entsprechenden Gesetze durch die Landesregierung zu beachten und die Institution des Haushaltsbegleitgesetzes nicht zu vergessen.


Ich hoffe im Interesse unseres gemeinsamen Ziels, durch die parlamentarische Diskussion die haushalterischen Grundlagen für eine nachhaltige und gute Entwicklung des Freistaats zu gestalten, auf ein besseres und transparenteres Verfahren. Dazu werde ich im Januar initiativ werden, vor allem mit Blick auf den Haushalt 2012. Für die gute Zusammenarbeit und die Offenheit für Fragen und Aufklärungswünsche der Mitglieder des Ausschusses gilt mein herzlicher Dank der früheren Finanzministerin, Frau Walsmann.


(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, FDP)


Ich wünsche ihr für ihr neues Amt viel Glück und Geschick, zumal ein Teil der von mir ausgesprochenen Wünsche sie auch in ihrem neuen Amt begleiten wird. Ebenso lade ich den neuen Finanzminister, Herrn Dr. Wolfgang Voß, ein, dieses Anliegen und Gesprächsangebot des Ausschusses anzunehmen.


Dem Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dr. Sebastian Dette, danke ich dafür, dass er sich mit seinen Kollegen und Mitarbeitern umfangreich an den Beratungen beteiligt hat, nicht zuletzt mit dem Anfang Oktober vorgelegten Sonderbericht zur Konsolidierung des Thüringer Landeshaushalts. Daneben, Herr Dr. Dette, wird Ihr Fachvortrag über die Aufgaben des Sächsischen Gestüts Moritzburg bezüglich der Besamung Thüringer Stuten uns allen in Erinnerung bleiben und in diesem Zusammenhang Ihre Gedanken über die Notwendigkeit des Einsatzes öffentlicher Gelder.


(Beifall im Hause)


Meine Damen und Herren, mein Dank gilt darüber hinaus auch der Landtagsverwaltung, insbesondere den uns begleitenden Mitarbeitern vom juristischen Dienst und Ausschussdienst, Herrn Dr. Thomas Poschmann, Frau Christiane Ruffert und Herrn Michael Apel, für die intensive organisatorische Vorbereitung und für die fachliche und rechtliche Begleitung der Ausschussarbeit.


(Beifall im Hause)


Aber auch allen anderen Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sei gedankt, denn ohne ihren besonderen Einsatz wäre die Beratung der großen Anzahl von Unterlagen nicht zu leisten - von der Poststelle, über die Ausschussprotokollierung bis hin zur Druckerei.


(Beifall im Hause)


Schließlich möchte ich nicht versäumen, auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien zu danken. Letztlich gehört mein Dank, Herr Bärwolff, auch unseren Fraktionsmitarbeitern, Frau Antje Niebur sowie den Herren Thomas Pecher, Stefan Schaumbach, Justus Lenz, Andreas Schuster - der in dieser Woche seinen 50. Geburtstag gefeiert hat.


(Beifall im Hause)


Ihnen allen herzlichen Dank für Ihren besonderen Verdienst um die Erarbeitung der Änderungsanträge zum Haushaltsplanentwurf. Herzlichen Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit.


(Beifall im Hause)


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