Thüringer Gesetz über die Errichtung eines Beteiligtentransparenzregisters beim Landtag – Thüringer Beteiligtentransparenzregistergesetz

Knut Korschewsky

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4807

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Berichterstattung schon gesagt worden, nach wirklich mehr als einem Jahr Beratung liegt nun dieser Gesetzentwurf zur Beteiligtentransparenz mit Blick auf Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags zur abschließenden Entscheidung vor. Es war ein intensiver Beratungsprozess. Das ist wahr. Es hat sehr viele Diskussionen gegeben. Es wird auch schon daran deutlich, dass es zwei Anhörungen gegeben hat, dass wir uns diese Frage nicht leicht gemacht haben, sondern dass wir diese Diskussionen sehr intensiv geführt und versucht haben, hier das Bestmögliche herauszuholen und dem Landtag hier heute einen bestmöglichen Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Das wird unter anderem daran deutlich, dass es sogar im Namen eine Veränderung gegeben hat – nämlich den Begriffswechsel vom Beteiligtentransparenzregister zur Beteiligtentransparenzdokumentation. Das ist nicht allzu häufig, dass wir im Zuge einer Anhörung zu einem Begriffswechsel auch im Text bzw. im Titel eines Gesetzes kommen.

Kollege Scherer hat hier deutlich gemacht – ich will das sogar ganz positiv sagen, Kollege Scherer –, dass wir da sicherlich unterschiedliche Auffassungen in der einen oder anderen Sache haben, auch in mehreren Sachen grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen. Das ist auch in den Diskussionen im Ausschuss deutlich geworden, dass Sie als Fraktion die Notwendigkeit so eines Gesetzes faktisch überhaupt nicht gesehen haben. Das mache ich Ihnen überhaupt nicht zum Vorwurf – auch wenn Sie gesagt haben, dass der Vorwurf gleich kommen wird –, dass Sie überhaupt keine Notwendigkeit gesehen haben, sich an diesem Gesetz zu beteiligen. Ich hätte mich gefreut, wenn sich auch die CDU-Fraktion an einer Verbesserung oder an Veränderungen mit beteiligt hätte. Ich glaube ein Jahr Diskussion wäre genug Zeit gewesen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Um den Motivationshintergrund für diesen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen noch einmal zu umreißen, möchte ich auch, man höre, auf eine Aussage des Vertreters von Transparency International Deutschland in der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf zurückgreifen. Ich zitiere: „Interessenvertretung ist natürlich ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Parlamentarier können nicht alles wissen. Das ist Teil des Ganzen, das ist unbestritten. Das heißt auch, Lobbyismus, das ist ein anderes Wort, ist Interessenvertretung. Das sind Unternehmen, das sind Verbände, das sind NGOs, das sind auch private Personen. Problematisch ist es natürlich dann, wenn bestimmte Interessenvertreter viel mehr Einfluss haben, weil sie mehr Geldmittel haben, weil sie mehr personelle Mittel haben und darum bestimmte Gruppen in der Gesellschaft einen größeren Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess ausführen können. Am Ende müssen die Parlamentarier und natürlich auch die Regierung Entscheidungen treffen, die sich am Allgemeinwohl orientieren, in anderen Worten, nicht an Partikularinteressen. Die sind Teil des Allgemeinwohls, sicher. Sicher können Interessen auch so vertreten werden, dass sie entsprechend in Gesetzentwürfen auftauchen. Aber reine Partikularinteressen können nicht Grundlage von Gesetzentwürfen sein.“

 

Das macht es an dieser Stelle noch einmal deutlich. Hinzuzufügen ist: Interessenvertretung wird dann zum Problem, wenn sie verdeckt und intransparent erfolgt, wenn durch das verdeckte Vorgehen andere berechtigte Interessen keine Chance haben. Deshalb ist es für die Demokratie, den Rechtsstaat und das Vertrauen der Menschen in die Gesetze so wichtig, umfassend offenzulegen, von wem die Gesetze, wie und auch mit welchem Inhalt und aus welchen Motivationen heraus so etwas gemacht worden ist.

Diese Transparenz ist auch dann wichtiger Ausgangspunkt bei Korrekturen. Sollte sich herausstellen, dass inhaltliche Regelungen und notwendige Interessenabwägungen nicht zutreffend stattgefunden haben. Um es gleich noch einmal deutlich zu sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Beteiligtentransparenzdokumentation, die beim Landtag eingerichtet werden soll und die auch – das ist im Gesetz auch festgelegt –, mit der schon bestehenden Parlamentsdokumentation verknüpft werden soll, ist viel mehr als nur ein Verbänderegister von Lobbyorganisationen. Diese von uns gewollte Beteiligtentransparenzdokumentation in Thüringen ist daher nicht einfach ein Abklatsch der Verbändelisten aus dem Bundestag oder zum Beispiel auch aus dem Landtag von Brandenburg. Es ist wirklich mehr als dieses. Es ist – soweit ersichtlich – die erste, das wurde auch von Kollegin Martin-Gehl schon gesagt, gesetzliche Verpflichtung in Deutschland zur grundsätzlich umfassenden Offenlegung des gesamten Entstehungsprozesses eines Gesetzentwurfes, eingeschlossen die sonst nicht öffentliche Erarbeitungsphase innerhalb der Landesregierung oder einer Fraktion.

In anderen Staaten, zum Beispiel in der Schweiz, gibt es diese Öffentlichkeit der Erarbeitungsphase sogar noch ausgeprägter als im nun vorgelegten Gesetzentwurf, denn dort sind auch die hierzulande nicht öffentlichen Anhörungen der Regierung schon in verschiedener Form zeitgleich öffentlich.

 

Mit der Beteiligtentransparenzdokumentation in Thüringen wird für die oben genannte Arbeitsphase zumindest ab dem Zeitpunkt der Zuleitung des Entwurfs zum Landtag der bisherige Entstehungsprozess in Landesregierung und Fraktion öffentlich nachdokumentiert. Das ist im Vergleich zur bisherigen Situation im Thüringer Landtag aus unserer Sicht doch schon ein erheblicher Fortschritt.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die Beteiligungsdokumentation macht zahlreiche Inhalte und Unterlagen öffentlich zugänglich, die bisher nicht öffentlich waren. Das erhöht wesentlich das Transparenzniveau des Thüringer Landtags. Die Thüringer Bürgerinnen und Bürger werden das positiv bewerten. Da bin ich persönlich mir sehr sicher. Es ist auch ein Schritt gegen eine immer wieder dargestellte Politikverdrossenheit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das ist aus meiner Sicht auch ein ganz wichtiger Punkt dieser Dokumentation. Eines ist aber auch klar, die Beteiligtentransparenzdokumentation ist kein Ersatz für die Öffentlichkeit der Sitzungen der Fachausschüsse. Die Linke – das kann ich hier sagen – wird sicher weiter eine Änderung von Artikel 62 der Thüringer Verfassung zwecks Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen anstreben.

 

Die Beteiligungstransparenzdokumentation ist nach Ansicht der Linken-Fraktion auch ein wichtiger Mosaikstein bei der lobbykritischen Ausgestaltung der demokratischen und parlamentarischen Abläufe in Thüringen. In der 5. Wahlperiode hatte die Linken-Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz eingebracht. Darin war auch ein Transparenzregister beim Landtag vorgesehen, allerdings mit noch deutlicheren Elementen eines klassischen Lobbyregisters. Das ist nun mit dem jetzigen Gesetzentwurf verändert. Damit ist die Beteiligtentransparenzdokumentation ein Schritt aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Denn es zeigt sich in der gesellschaftlichen Diskussion, dass immer mehr Menschen das Vertrauen in die Sachlichkeit der politischen Debatte verlieren. Dagegen wollen und können wir mit eigenem Handeln etwas tun und Menschen einbeziehen in die Entwicklung von Politik.

 

Die inhaltliche Transparenz bei der Entstehung von Gesetzestexten kann hier Akzeptanz und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sichern bzw. wiederherstellen. Außerdem kann diese Transparenz auch helfen, die Beratung und praktische Umsetzung von Gesetzen auch durch interessierte und sachkundige Bürgerinnen und Bürger zu begleiten. Für eine Demokratie ist es verheerend, wenn die Menschen – ob nun berechtigt oder unberechtigt – den Eindruck gewinnen, die Dinge passieren nur über ihre Köpfe hinweg und sie können nicht wirklich mehr Einfluss nehmen mit ihren Anliegen und mit ihren Vorschlägen.

 

Diese Transparenz beim Gesetzgebungsverfahren hat auch die wichtige Funktion der inhaltlichen Rechenschaftslegung der Abgeordneten gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern bzw. gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bürgerinnen und Bürger sind der Souverän und die Abgeordneten deren Vertretung und Repräsentanten, die im Namen und im Interesse der Bürger arbeiten. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Übrigen auch so gewählt, dass es mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten und in ihren Arbeitsabläufen stärker digitalisierten Geschäftsordnung des Landtags harmoniert. Denn um nutzerfreundliche – und das haben wir uns vorgenommen – Synergieeffekte zu nutzen, soll die Beteiligtentransparenzdokumentation auf die schon bestehende bzw. dann überarbeitete Parlamentsdokumentation abgestimmt werden. Ich hatte das zu Beginn schon einmal gesagt.

 

Auch Fragen der Personal- und Finanzausstattung der Landtagsverwaltung sind zu beachten, natürlich. Was die inhaltliche Ausgestaltung der Dokumentation betrifft, ihre Nutzerfreundlichkeit, vor allem auch Barrierefreiheit, dazu müssen noch Erfahrungen gesammelt werden. Es ist Neuland, wir haben so etwas noch nicht. Das gilt vor allem hinsichtlich der praktischen Fragen zum Verhältnis von Offenlegung von Informationen und Datenschutz bzw. Schutz der Privatsphäre. Es geht konkret um das Einwilligungsmodell für die Veröffentlichung von Beiträgen und das Angebot inhaltlicher Zusammenfassungen von Dokumenten.

 

Wir als Linke sehen diese Beteiligtentransparenzdokumentation für weitere Entwicklungen durchaus offen. Man muss allerdings auch erst die entsprechenden Erfahrungen damit im konkreten Umgang sammeln, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Dabei sollten dann auch die Erfahrungen und Entwicklungen in anderen Staaten und auf Ebene der EU in den Blick genommen werden. Auch das EU-Parlament – Kollegin Marx hat darauf hingewiesen – hat mittlerweile für die Einführung des legislativen Fußabdrucks gestimmt. Linke, Grüne und SPD im EU-Parlament waren dafür; die CDU hat an dieser Stelle ebenfalls geblockt und die AfD stimmte einfach gar nicht erst mit.

 

Wir in Thüringen sind dank Rot-Rot-Grün schon ein Stück weiter. Ab 1. März wird es in Form der Beteiligtentransparenzdokumentation beim Landtag diesen bezeichnenden legislativen Fußabdruck in der praktischen Anwendung erstmals geben. Es ist sehr zu wünschen, dass viele interessierte Menschen in Thüringen das zu ihrer Information nutzen, aber auch dafür sich selbst gesellschaftspolitisch einmischen.

 

Ich hoffe, dass wir einen Beitrag dazu leisten, dass noch mehr Menschen als bisher sich beteiligen, Politik in diesem Land zu entwickeln, und hier mithelfen, das Land Thüringen weiterzuentwickeln. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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