Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG) 1/2

Donata Vogtschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9658

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, gestatten Sie mir etwas Freude, denn der vorliegende Gesetzentwurf ist die umfangreichste Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes seit 1992.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Nach verschiedenen punktuellen Änderungen bringt Rot-Rot-Grün hier am Ende eines zweijährigen Erarbeitungsprozesses durch Arbeitsgruppen aus der Fachebene, vom Feuerwehrverband, der Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände und auch aus den Landtagsfraktionen einen Gesetzentwurf ein, der das Ziel verfolgt, die Rahmenbedingungen von über 34.000 Einsatzkräften der Thüringer Feuerwehren und über 3.000 Einsatzkräften im Katastrophenschutz weiter zu verbessern.

 

Zu den relevanten Änderungen gehören zum Beispiel neue Kostenbestimmungen zur rechtssicheren Erhebung von Kosten für Einsatzmaßnahmen der Feuerwehren in § 55, eine zeitgemäße Anpassung bei den Bestimmungen für die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zur Aufstellung einer Feuerwehr, die Herabsetzung der Grenze zur Verpflichtung zur Vorhaltung einer Berufsfeuerwehr von 100.000 auf 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die Errichtung einer Rechtsgrundlage für das Betreiben einer dezentralen technischen Servicestelle im Bereich der digitalen Informations- und Kommunikationstechnik auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Zudem wird auch die Jugendfeuerwehrpauschale verdoppelt und die Thüringer Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule im Gesetz noch mal klarer abgebildet.

 

Die aufzustellenden Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen werden präzisiert und die Mitwirkungsmöglichkeiten von privaten Organisationen im Katastrophenschutz erweitert. Die Förderung der Brandschutzerziehung wird nun auch gesetzlich festgeschrieben. Neu ist dann auch die Aufnahme der Errichtung von Auskunftsstellen bei den Katastrophenschutzbehörden im Bedarfsfall sowie die Aufnahme einer Weisungsbefugnis der obersten Katastrophenschutzbehörde für den Fall der Übernahme der landesweiten Einführung. Und um die bereits vorangeschrittene Gleichstellung von Feuerwehren und Katastrophenschutz noch weiter in die richtige Richtung zu bewegen, wird zudem eine Rechtsgrundlage geschaffen, um per Verordnungsermächtigung auch Prämien für Katschutzhelfende zu leisten, einfach als Fairnessgedanke.

 

Die antragstellenden Fraktionen verfolgen hierbei das Ziel, mit dem Gesetzentwurf den vielen und vor allem auch ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern den Rücken freizuhalten, die Nachwuchsgewinnung weiter zu verbessern und auch die Feuerwehrstrukturen zu modernisieren. Ziel ist es also, den Novellierungsprozess noch in dieser Wahlperiode gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen abzuschließen. Ich freue mich sehr auf die folgende Beratung.

 

(Beifall DIE LINKE)

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