Thüringen aktiv gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen

Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/989 -


Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor ein paar Wochen war der Träger des Alternativen Nobelpreises, Percy Schmeiser, auf Einladung unserer Fraktion und der Fraktion der GRÜNEN hier im Landtag. Er hat die Gelegenheit genutzt, für die Interessierten - es waren leider wenige hier aus dem Haus - noch einmal seine Erfahrungen aus eigenem Erleben zu schildern, die er mit Saatgutkonzernen hatte. Hier ging es konkret um Monsanto. Wenn man denkt, dass die Vorschriften, die es in Bezug auf den Anbau gentechnisch veränderter Organismen gibt, Landwirte vor deren Auswirkungen schützen würden, konnte man an seinem Vortrag klar feststellen, da hat man sich geirrt. Es war im Gegenteil so, dass es Auskreuzungen auf seinen Feldern gegeben hat und er vom Konzern haftbar gemacht wurde; er sollte dem Konzern seine Lizenzgebühren zahlen, weil er ja dessen Saatgut verwendet hätte. Das ließ sich immerhin auf dem Feld in Spuren nachweisen. Also hier wurde die Welt haftungstechnisch auf den Kopf gestellt. Und das ist eine der ganz großen Gefahren, die ich im Moment im Bereich des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen sehe. Hier muss dringend etwas getan werden, und es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht auf Antrag mehrerer Ökoverbände nächste Woche Mittwoch hierzu beraten wird und vielleicht auch schon entscheiden wird. Auch der Imkerbund ist mit dabei und hier über neue Haftungsregelungen nachgedacht werden soll. Wobei ich sage, hier muss zuallererst aus Sicht unserer Fraktion die Konzernhaftung mit in Anspruch genommen werden, denn wenn ein Konzern mir etwas auf den Beipackzettel schreibt und verspricht, was Sicherheitsabstände zum Beispiel angeht, dann muss sich das in der Wirklichkeit auch so darstellen, ansonsten haftet der Konzern, der den Beipackzettel geschrieben hat und nicht der Landwirt, der es angebaut hat. Aber das nur so weit zu dieser Sicht. Ich denke, es ist eine sehr ernste Angelegenheit, mit der wir uns auch in der nächsten Zeit beschäftigen müssen.


Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet eine ganz Reihe Appelle. Wir appellieren an Bund, an EU und auch an das Land. An wen wir nicht appellieren, das sind diejenigen, die über die größten Flächen verfügen, nämlich an die Landwirte. Das wundert mich, Frau Mühlbauer, Sie haben es ja schon gesagt, viele Landwirte stehen dazu, gentechnisch veränderte Organismen in Thüringen nicht anzubauen. Die hätten Sie also mit diesem Antrag durchaus noch mal ansprechen können, es hätte uns sicherlich gut getan. Das ist nicht passiert, warum, können Sie uns vielleicht im Ausschuss noch beantworten. Ich würde auch empfehlen, die Anträge auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Ausschüsse zu überweisen, denn ich sehe den GRÜNEN-Antrag in weiten Teilen als eine Ergänzung zu dem Antrag, der hier von der Koalition vorliegt.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, insgesamt kann man zu diesem Antrag einschätzen, es ist der SPD gelungen, die CDU dazu zu zwingen, gemeinsam mit ihnen Wattebällchen zu werfen. Egon Primas schaut jetzt ein bisschen empört, ich sage mal, solche Dinge, wie er sie vorhin hier am Rednerpult vorgetragen hat, hätten wir in der letzten Legislatur nicht gehört. Allerdings bewegen wir uns hier in einem Bereich des EU-Rechts. Und die EU sagt klar, jeder, der das möchte, darf zugelassene gentechnisch veränderte Organismen anbauen. Und Appelle an Kommunen, an das Land ändern daran wenig. Sicherlich können Flächeneigentümer in die Pachtverträge schreiben, dass sie darauf bestehen, dass GVO nicht angebaut werden. Aber wie viel landwirtschaftliche Flächen besitzt denn das Land? Verschwindend wenig.

Unsere Fraktion hat in der vergangenen Legislatur klare Vorschläge geäußert und auch gesetzgeberisch versucht, mit einzubringen, die hier ein Stück weit abhelfen könnten. Wir hatten z.B. vorgeschlagen, einen Umgebungsschutz für Schutzgebiete zu ermöglichen. Umweltverträglichkeitsprüfungen vorzusehen, dort, wo benachbarte Schutzgebiete berührt sein könnten durch den Anbau gentechnisch veränderter Organismen, wo der GVO-Anbau Auswirkungen haben könnte. Wir wissen alle, Umweltverträglichkeitsprüfungen sind relativ teuer. Es wäre ein Mittel, wo der Landesgesetzgeber Möglichkeiten hätte. Und es hätte niemand eine UVP durchgeführt, um GVOs anbauen zu lassen. Dementsprechend hätte sich der Anbau von GVOs in dieser Umgebung klar erledigt.

Das ist auch ein Grund, warum ich vorschlage, dass wir die Anträge noch mal mit in den Ausschuss nehmen, denn wenn wir wirklich wirksame Instrumente in Thüringen finden wollen, um Ihrem Ansinnen gerecht zu werden, dann müssten wir das auch gesetzgeberisch tun, hier unsere Landesregulierungsmöglichkeiten anwenden, ansonsten sind es Wattebällchen, die wir werfen, ohne große Aussicht auf Erfolg. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE)

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