Stellplatzinitiative an Thüringer Autobahnen

Dr. Gudrun Lukin

Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1651

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir behandeln heute die Drucksache 7/1651 vom 21.09.2020, ein Antrag der FDP „Stellplatzinitiative an Thüringer Autobahnen“. Ich möchte zuerst den positiven Ansatz dieses Antrags hervorheben, der den Umbau von Autobahnraststätten und Parkplätzen vor den Ausbau erst mal stellt und zweitens ein wichtiges Thema aufgreift, wenn wir uns die gegenwärtige Situation der Lkw-Fahrer auf Autobahnen, Parkplätzen und Rastplätzen betrachten.

 

(Beifall FDP)

 

Aber bevor ich auf den Antrag noch etwas näher eingehe, würde ich generell vorausschicken, dass auch der Parkplatzneubau und Umbau von Parkplätzen an Autobahnen nur Teillösungen sein können. Solange es nicht Politikziel ist, mehr Güterverkehr auf die Schiene zu bringen, solange der Lkw-Anteil an Güterverkehr 71,5 Prozent beträgt, wird der Bedarf steigen und er wird auch nicht befriedigt werden können.

 

Die Situation wurde 2018 von der BASt, der Bundesanstalt für Straßenbau, noch einmal in einer Zählung dargestellt. Gegenwärtig fehlen 23.000 Stellplätze im Umfeld der Bundesautobahn und laut Logistikverbänden waren in den letzten zwölf Jahren zwar 18.000 neue zusätzliche Stellplätze geschaffen worden, aber es reicht nicht, um die Lkw-Fahrer für die Lenk- und Ruhezeiten sinnvoll auszustatten und ihnen sozusagen auch ein menschenwürdiges Übernachten zu ermöglichen.

 

Das Problem ist aber an dieser Stelle noch ein anderes. Wenn wir uns den Inhalt angucken, so soll die Landesregierung beauftragt werden, Möglichkeiten zum Kompakt- und Kolonnenparken zu prüfen und bis Ende 2020 ein Konzept vorzulegen. Herr Bergner hatte zwar schon gesagt, dass es datumsmäßig überaltert ist, aber, liebe Kollegen, es wäre doch sinnvoll gewesen, eine Neufassung dann vorzulegen und vor allen Dingen in dieser Neufassung auch zu berücksichtigen, dass nicht nur die Termine verändert werden, die ja eigentlich nicht mehr zutreffen können, sondern in die Vorlage auch eingebaut werden muss, dass sich seit dem 01.01.2021 die Bundesautobahnen samt Rastplätzen und samt Parkplätzen in der Verwaltung der Bundesautobahngesellschaft befinden. Ich mag die mögen oder nicht, das ist nicht das Problem; aber die rechtliche Situation ist eine völlig andere als beim Einreichen des Antrags. Demzufolge sehen wir diesen Antrag an dieser Stelle auch sehr kritisch. Denn in Vorbereitung der Übergabe der Bundesautobahnen, der Rastplätze und Parkplätze an die Autobahngesellschaft wurden bereits zahlreiche Initiativen zur Überprüfung der Rastplätze durch die Landesregierungen der 16 Bundesstaaten und natürlich auch Thüringens durchgeführt. Wenn wir uns die Parkplätze in Thüringen angucken, so sind nur die wenigsten für dieses Vorhaben geeignet und so auch die jetzigen Einschätzungen seitens der Bundesautobahngesellschaft und des Bundes.

 

Wenn wir uns angucken, wird für Thüringen lediglich das sozusagen normale Schaffen von Parkplätzen, aber nicht der Umbau von Raststätten vorgesehen. Das müssen wir einfach auch zur Kenntnis nehmen und deswegen ist der Antrag eigentlich sehr, sehr eingeengt und wird dem Problem, das vor uns steht, nämlich die Situation der Lkw-Fahrer entscheidend zu verbessern, in diesem Falle auch nicht gerecht. Das muss man so sagen.

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Stimmt nicht!)

 

Wir können uns noch mal anschauen, was jetzt seitens des Bundes in dem – ich zitiere noch mal – „bundeseinheitlichen Lkw-Parkleitsystem an Autobahnen“, das ist ein theoretischer Teil – durchgeführt wurde und sich in der Testphase befindet bis 2030, dass dort sozusagen die Hausaufgaben des Freistaats gemacht wurden und dass der Bund und zahlreiche andere Möglichkeiten der Verbesserung der Situation mit in Erwägung zieht. Das heißt einmal, nicht nur die effektivere Bewirtschaftung und auch die Mischnutzung von Lkw, Pkw, das Rückwärtseinparken, die Überplanung von Grünflächen, alle diese Maßnahmen sind bei der Neugestaltung der Parkplätze mit angeführt. Aber auch ein Förderprogramm wurde aufgelegt für Schaffung von Parkplätzen in Autobahnnähe, in den vorhandenen Industrie- und Gewerbegebieten, bei der Umgestaltung von Bauhöfen. Hier gibt es zahlreiche Neuerungen, das heißt 70 Prozent Förderung für Neu- und Ausbau und 90 Prozent Förderung durch den Bund für die Umgestaltung von Betriebshöfen. Klar sind sie an bestimmte Kriterien gebunden, wie zum Beispiel an die Anzahl der Lkw-Parkplätze, an das Vorhandensein sanitärer Einrichtungen, an die Belegungsgraderfassung und auch an die ganzjährige Öffnung von 18.00 bis 6.00 Uhr. Aber all das spiegelt dieser Antrag nicht wider.

 

Thüringen hat sich in dieser Hinsicht, was die Suche nach Möglichkeiten von Parkplätzen in Autobahnnähe auch auf den Weg gemacht. Das heißt also, wenn wir uns die Bundesstrategie anschauen, die jetzt veröffentlicht wird und sich in der Endphase befindet, und wenn wir uns auch das ansehen, was Thüringen bereits zugearbeitet hat, dann kann man eigentlich nur sagen, es ist ein sehr, sehr gut gemeinter Antrag. Er hat möglicherweise auch vor zwei Jahren noch seine Berechtigung gehabt, aber in diesem Falle würde sich eine Diskussion im Ausschuss an der Stelle zwar zu einer Thematik lohnen, aber nicht zu diesem Antrag. Das muss ich an dieser Stelle leider so sagen. Sie haben ein Thema aufgegriffen, das für alle hier sehr wichtig ist,

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was soll denn dieser Eiertanz?)

 

das auch durch die Logistikverbände immer wieder herangetragen wird, ein sehr soziales Thema, das auch gerade für den durchgehenden Lkw-Verkehr – Thüringen ist ein Transitland – notwendig ist, aber mit dieser sehr begrenzten Sicht auf ein Projekt, das für die meisten Thüringer Parkplätze schon aufgrund der Größenordnung

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das stimmt doch gar nicht!)

 

gar nicht in Frage kommt, ist das etwas schwierig, Herr Bergner. Ich würde sagen, wenn wir uns mit dieser Thematik beschäftigen, dann sollte es mit einem neuen Antrag sein, es sollte die Netzstrategie des Bundes berücksichtigen und es sollte die Thüringer Landesregierung, wenn, dann hinterfragen, welche Zuarbeiten dazu geliefert wurden. Aber dieses Thema, was sie hier vorschlagen, ist eben nur eine, ich will mal sagen, schon überalterte Sicht und es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, damit wir diesen Antrag in die Ausschüsse hätten überweisen können, dann wenigstens eine Neufassung vorzulegen. Wie gesagt, an der Stelle wäre es besser gewesen, sie hätten dieses Thema noch einmal überarbeitet. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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