Stärkung des Medienstandorts Thüringen – Neue gemeinsame digitale Kulturplattform der ARD-Anstalten in Thüringen ansiedeln

André Blechschmidt

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4357

 

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, sehr geehrter Herr Krause! Ich hoffe, nein, ich weiß eigentlich, dass Sie, Herr Krause, die nächsten Minuten mit uns gemeinsam die Debatten zu den zahlreichen Anträgen zum MDR am Livestream verfolgen werden. Dabei ist das Ansinnen unsererseits, Ihnen einerseits zum wiederholten Male deutlich die parlamentarische Unterstützung für Ihren verfassungsgemäßen Auftrag zu signalisieren, aber gleichzeitig andererseits unsere kritischen Hinweise zur Veränderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Allgemeinen und des MDR im Speziellen mitzuteilen. Dieser Tagesordnungspunkt befasst sich mit der noch nicht getroffenen Entscheidung einer Ansiedlung der digitalen Plattform der ARD in bzw. beim MDR. Ich fasse meinen Beitrag etwas kürzer als der Kollege Montag, weil ich mich konkret auf diesen Inhalt beziehen werde.

 

Zu diesem Antrag der CDU gibt es eigentlich nur wenig Widersprechendes zu sagen. Das Ziel des Antrags ist es, alles dafür zu tun, damit Thüringen auch weiter ein starker Medienstandort bleibt und mit der Neuansiedlung der digitalen Kulturplattform der ARD noch gestärkt wird. Dieses Ziel wird von allen, denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk im wahrsten Sinne des Wortes am Herzen liegt, das heißt insbesondere den medienpolitischen Akteuren hier im Landtag, geteilt und unterstützt. Meine Fraktion, die Koalitionsfraktionen, für die ich hier sprechen darf, und auch die rot-rot-grüne Landesregierung sind dazu im steten Austausch mit der Intendanz und den Gremien des MDR und setzen sich schon auf wirklich allen erdenklichen Ebenen dafür ein. Insofern rennen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, der CDU mit Ihrem Antrag im wahrsten Sinne des Wortes auch offene Türen bei uns ein. Aber manchmal ist es eben auch wichtig, gesellschaftliche Vorgänge, die sich in zeitnaher Umsetzung befinden, wiederholend durch Anträge zu unterstützen und zu befördern. In diesem Zusammenhang weise ich auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass strukturelle, finanzielle, aber besonders eben auch redaktionelle Vorgänge und Veränderungen unter die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit zählen und somit ein hohes Gut im Rahmen der Gespräche von Politik und MDR sind. Wirklich hilfreich wäre allerdings – und dazu führe ich im nächsten Tagesordnungspunkt noch mal näher aus –, wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihren Parteifreunden in den anderen beteiligten MDR-Ländern Sachsen-Anhalt und Sachsen Ihre Initiativen, die wir unterstützen, Ihre Forderungen auch zur Kenntnis geben, denn

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Machen wir doch!)

 

– ja, das unterstelle ich sogar – von dort aus, in den dortigen Staatskanzleien kam in der Vergangenheit etwas größerer Widerstand zu dieser Problematik.

 

Hier wäre Ihr Appell tatsächlich an der richtigen Adresse, aber – auch hier ein Aber, und dies möchte ich ausdrücklich betonen – man hört in der jüngsten Zeit gute bis sehr gute Signale aus Sachsen-Anhalt und Sachsen.

 

Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen werden dem Antrag der CDU zustimmen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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