Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes – Einführung der paritätischen Quotierung

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6964

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Fiedler, Sie haben mich jetzt wirklich noch mal nach vorne getrieben. In dieser Anhörung im Innenausschuss war es ein einziger Anzuhörender, der Bedenken geäußert hat. Zwölf andere haben dafür gesprochen

 

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Und der Wissenschaftliche Dienst zählt wohl nicht?)

 

und haben uns als Regierungsfraktionen noch dazu bewegt,

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Änderungsanträge einzubringen, damit man nämlich die Ausschlussklauseln rausnimmt. Ich bedaure es, dass Sie da nicht folgen konnten, weil Sie waren nicht dabei. Aber noch mal fürs Protokoll: ein einziger Anzuhörender – und darauf wird jetzt rumgeritten.

Ja, heute ist ein wunderbarer Tag für die Frauen und für die diversen Personen bei uns in Thüringen. Es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil und es war ja immer noch die Frage, ob jeder, der sich jetzt divers nennen kann, da irgendwo kandidieren kann.

 

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Vielleicht gibt es noch ein drittes und viertes Geschlecht Was machen wir dann?)

 

Nein, erst mit der Eintragung in den Pass, dann darf er auch kandidieren und das dürfen wir nicht vergessen in dieser Debatte. Ich würde mir manchmal auch mehr Weiblichkeit und mehr Ruhe, wie es jetzt eben gerade nicht war, im Parlament wünschen, ein bisschen kulturvoller

 

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nun ist aber gut! Seit wann sind Frauen ruhig!)

 

und ich glaube – sehen Sie, wenn Sie die Erfahrung machen würden, wie ich sie erlebe in meinem Gemeinderat. Ich war jahrelang die einzige Gemeinderätin. Da stand um 7.00 Uhr schon das Bier auf dem Tisch, weil der Gemeinderat so debattiert hat.

 

(Unruhe CDU)

 

Präsidentin Diezel:

 

Meine Damen und Herren, bitte etwas ruhiger.

 

Abgeordnete Müller, DIE LINKE:

 

Diese Kultur gäbe es nicht, wären da ein bisschen mehr Frauen drin. Also da gibt es Erfahrung.

Ich will noch mal auf die Wahlrechtsgleichheit und Wahlrechtsfreiheit zurückkommen, auch weil das hier thematisiert worden ist. Wir haben in Thüringen eine Fünf-Prozent-Klausel. Diese Fünf-Prozent-Klausel nimmt alle Stimmen weg, die unter diese Parteien fallen und das entspricht auch nicht Wahlrechtsgleichheit und Wahlrechtsfreiheit, auch da sind durch die Fünf-Prozent-Hürde Einschränkungen drin. Das darf man nicht vergessen. Von daher – ja, heute ist ein guter Tag, wir bringen dieses Gesetz auf den Weg und wenn Sie, wie es eben schon gesagt worden ist, vor das Verfassungsgericht gehen, wer auch immer von Ihnen beiden Parteien hier drüben, wir sind total gelassen.

 

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Vielleicht gehen die zusammen!)

 

Die gehen auch zusammen, eben haben wir ja auch schon einiges erlebt.

Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen, die dafür gekämpft haben, dass wir das heute hier auf den Weg bringen. Danke Ihnen!

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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