Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes

Kati Engel

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8242

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Besucherinnen auf der Tribüne, liebe Zuschauerinnen am Livestream, liebe Kolleginnen und vor allem liebe Kinder und Jugendliche, denn heute geht es um ein Gesetz – ihr habt es ja sicherlich vernommen –, das ganz direkt die Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen betrifft. Vielleicht erinnert ihr euch noch an das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes, das wurde 2021 im Juni verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes war und ist es, vor allem die Kinder und Jugendlichen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf benötigen. Das war ein ziemlich umfassendes Gesetz, welches viele verschiedene Bereiche betroffen hat: den Kinder- und Jugendschutz, Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und in Einrichtungen der Erziehungshilfe, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung, die Präventionsarbeit vor Ort sowie die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Das ist nur die Kurzfassung von ganz vielen einzelnen Punkten.

 

Damit das alles rechtlich bindend ist – wir sagen dazu auch „gesetzlich verankert“ –, wurden verschiedene bestehende Gesetze verändert und ergänzt, also zum Beispiel das Jugendgerichtsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch – also kurz: BGB –, das SGB IX – also das Sozialgesetzbuch, welches sich mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen befasst –, das SGB V – das Fünfte Sozialgesetzbuch, welches Regelungen über die gesetzliche Krankenversicherung enthält –. Die meisten Änderungen betrafen aber – das wurde schon erwähnt – das SGB VIII; das ist das Achte Sozialgesetzbuch, welches alle bundesgesetzlichen Regelungen für die Kinder- und Jugendhilfe umfasst. Und diese Neuregelungen im SGB VIII sind sehr umfassend, und aus diesen umfangreichen bundesrechtlichen Veränderungen ergibt sich nun für uns auch Änderungsbedarf auf Landesebene. Passend zum SGB VIII haben wir nämlich ein Ausführungsgesetz, welches, wie der Name schon sagt, die Regelungen des SGB VIII weiter ausführt. Es trägt den wenig überraschenden Titel „Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz“ oder kurz: ThürKJHAG. Also ihr merkt sicherlich schon, dass Politikerinnen sehr gern Abkürzungen verwenden – na ja.

 

Auf jeden Fall gibt es nun hier vor allem fünf Handlungsfelder, die landesrechtlicher Konkretisierung bedürfen. Diese möchte ich kurz umreißen und mit Beispielen veranschaulichen.

 

Erstens: Wir verbessern den Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Verankerung. So wollen wir zum Beispiel die Landeskoordinierungsstelle für medizinischen Kinderschutz – das wurde ja auch schon erwähnt –, die im Moment noch ein befristetes Modellprojekt ist, verstetigen, indem wir sie gesetzlich verankern.

 

Zweitens: Wir stärken Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen. Meine Kollegin Frau Astrid Rothe-Beinlich hat es schon gesagt: Es soll künftig verpflichtend sein, in konflikthaften Hilfeverläufen die Ombudsstelle hinzuzuziehen. Diese wollen wir im Übrigen auch gesetzlich verankern und damit verstetigen. Die Ombudsstelle soll künftig mit mindestens zwei Außenstellen errichtet werden.

Drittens: Wir schaffen Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung mit dem Ziel der Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. So sollen zum Beispiel Vertretungen von Behindertenverbänden und  vereinen an den kommunalen Jugendhilfeausschüssen, aber auch im Landesjugendhilfeausschuss teilnehmen.

 

Viertens: Wir wollen die Präventionsangebote vor Ort ausbauen, zum Beispiel, indem wir die Schulsozialarbeit weiter ausbauen. Mit der vorgesehenen Aufstockung der Landesmittel um 11,2 Millionen Euro können im Jahr 2024 weitere 210 Stellen für Schulsozialarbeiterinnen geschaffen werden. Damit wären dann etwa 70 Prozent aller Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet.

 

Fünftens: Natürlich entwickeln wir die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien weiter, indem wir zum Beispiel konkretisieren, dass Beteiligung junger Menschen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und vor allem auch wahrnehmbaren Form zu erfolgen hat.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf die vom Bund beschlossenen Verbesserungen in den verschiedenen Aufgabenfeldern der Kinder- und Jugendhilfe aufgreift und nun auch mit den entsprechenden konkreten rechtlichen Grundlagen auf Landesebene untersetzt. Somit stellt dieses Gesetz einen weiteren Schritt hin zu einer modernen Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen dar.

 

Ich freue mich wirklich sehr, diesen Antrag im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport weiter zu beraten und in einer Anhörung mit allen Beteiligten, vor allen Dingen aber auch mit jungen Menschen darüber ins Gespräch zu kommen und weiter zu diskutieren. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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