Schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger attraktiver gestalten – Schulgeldbefreiung und Vergütung langfristiger Praxisanteile sicherstellen

Torsten Wolf

Zum Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6835

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Aust, da wir hier auch vor Publikum diskutieren, mag es Ihnen nachgesehen sein, Sie als Sozialpolitiker – und da Sie sowieso bald versuchen, von Europa aus die Welt mit Ihrem Gift zu beglücken –haben nicht mehr den Blick darauf, was tatsächlich in Thüringen in den Gesetzen steht. Erstens steht sowohl im Kindergartengesetz als auch im Schulgesetz, und das beinhaltet Inklusion, dass die Regeleinrichtung die allgemein bildende Schule oder der normale Kindergarten ist. Zweitens haben wir in unserem Schulgesetz 2019 geregelt, dass jedes Kind auf Antrag der Eltern und/oder der Schulleitung ein Gutachten erhält, wenn das notwendig ist. In diesem Gutachten wird geregelt, welche Fördermaßnahmen dieses Kind erhält. Seitdem stellen wir fest, dass die förderpädagogischen Einrichtungen in Thüringen wieder deutlich an Kinderzahlen zunehmen. Das mag man jetzt bedauern. Ich finde das richtig, denn drittens haben wir in unserem Schulgesetz geregelt, dass da, wo die personellen, sächlichen, räumlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, das Kind an die Förderschule gehen kann. Die Eltern können widersprechen. Das ist was anderes. Also hören Sie bitte auf – noch als letzter Punkt – zu behaupten, wir würden förderpädagogische Einrichtungen schließen. Es ist schlicht falsch. Wenn, dann haben die Schulträger, die Landkreise, die förderpädagogischen Einrichtungen geschlossen, aber selbst das ist das letzte Mal vor zehn Jahren in Nordthüringen vorgekommen, seitdem nicht. Die werden gebraucht, die sind am Netz. Hören Sie auf, hier Ihre Lügen zu verbreiten, es tut der Debatte nicht gut. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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