Schritte zu einer kreisübergreifenden Berufsschulnetzplanung in Thüringen 1/2

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1132 -


Verehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Erwartungen an den vor über einem Jahr neu gestarteten SPD-Bildungsminister waren nach einem Jahrzehnt konservativer Bildungstraurigkeit hoch. Hoch waren die Erwartungen auch deshalb, weil genau dieser Bildungsminister in den Jahren der Opposition immer wieder und sehr laut Kritik an der Bildungspolitik seiner unmittelbaren Vorgänger Müller und Prof. Göbel äußerte. Längeres gemeinsames Lernen für alle Schüler hatten der jetzige SPD-Minister Matschie und seine SPD-Koalitionäre und Parteifreunde den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen versprochen.


(Beifall DIE LINKE)


Dass an der Bildung keinesfalls gespart werden dürfe, hat er immer wieder gefordert. Deutlich mehr Eigenverantwortung wollte man den Schulen unter einer SPD-Regierung gewähren. Inklusion durch gemeinsamen Unterricht sollte deutlich spürbar in Thüringen umgesetzt werden. Ganztagsschulen sind den Thüringerinnen und Thüringern versprochen worden. Die nun vorliegende Schulgesetznovelle beinhaltet hauptsächlich die gesetzliche Fixierung der Einführung einer optionalen, das heißt freiwillig von den Schulträgern zu errichtenden, Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart neben den bereits bestehenden und in unveränderter Form weitergeführten Grund-, Regel-, Gesamtschulen und Gymnasien. Gemessen an den Erwartungen, die ich eben beschrieben habe, ist das wenig substanziell Neues.


Wenn Sie vielleicht in der ersten Lesung noch gedacht hatten, dass wir alle zustimmen und dass es wieder so eine tolle Sternstunde wird, wie bei der Kita-Gesetz-Abstimmung, dann muss ich Sie enttäuschen; nicht nur, weil Sie auch diesmal wieder die finanzielle Untersetzung all dieser Träume, die da zwischen den Zeilen auch enthalten sind, vergessen haben. Das längere gemeinsame Lernen wird nur als eine weitere Option für die Schulen und Schulträger eingeführt. Die bisherigen Optionen für längeres gemeinsamen Lernen in den Gesamtschulen der Klassen 5 bis 13 oder der Pilotschulen der Klassen 1 bis 10 oder 13 bestehen auch weiterhin fort. Damit wird das Schulsystem in Thüringen für Eltern und Schüler unüberschaubar und beliebig. Alles ist möglich. Wobei der vorherrschende Grundsatz der frühen Trennung der Schülerinnen und Schüler nach Klasse 4 beibehalten wird.


Ist das die Antwort auf die immer noch bestehende Chancenungleichheit, die PISA erst gestern wieder nachgewiesen hat? Die Einführung der Gemeinschaftsschule in dieser SPD-CDU-Form bleibt überflüssig, denn die Bildung dieser Schulform eines optionalen gemeinsamen Lernens ist bereits im bestehenden Schulgesetz geregelt. Mindestens drei der neuen momentan im Aufbau befindlichen Gemeinschaftsschulen in Thüringen waren bereits vorher Gemeinschaftsschulen mit gemeinsamem Lernen der Schüler in Klasse 1 bis 10 bzw. 13,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

siehe Jenaplan-Schule Jena, die sich jetzt als Gemeinschaftsschule im Aufbau umbenannt hat, aber seit ihrer Schulgründung eine Gemeinschaftsschule ist. Es ist eine der besten Schulen in Deutschland, die auch den deutschen Schulpreis bekommen hat. Was ist denn daran jetzt neu? Was ist denn da im Aufbau? Das bereits bestehende Schulgesetz hat solch eine Entwicklung durchaus ermöglicht. Was genau soll sich in Thüringen durch Ihr Gesetz ändern? Diese Fragen stellen nicht nur meine Fraktion und viele Bürger in Thüringen, auch in der Anhörung wurde dem Ministerium deutlich ins Stammbuch geschrieben, bei der Umsetzung des längeren gemeinsamen Lernens, das zirka 70 Prozent der Thüringer wollen, dürfen keine halben Sachen gemacht werden. Gemeinschaftsschulen flächendeckend und konsequent für alle Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Klasse, das forderten in der Anhörung die IHK, der Thüringer Lehrerverband, die Landeselternvertretung und die GEW. Was aber geschieht stattdessen? Gymnasien ab Klasse 5 werden unverändert fortgeführt. Je nach Angebot vor Ort und Bildungsnähe der Elternhäuser werden Gymnasien auch weiterhin ab Klasse 5 von den Eltern bevorzugt gewählt oder eben abgewählt. Damit findet längeres gemeinsames Lernen in vielen Fällen eben ohne die leistungsstärkeren Schüler statt und die angezielte Heterogenität im Klassenverband wird nicht erreicht.


(Zwischenruf Minister Matschie: Sie wissen jetzt schon, was die Eltern tun werden!)


Nicht nur, dass mit den vielen Hinweisen und Änderungsvorschlägen der Anzuhörenden in der aus der CDU-Alleinregierung nur zu bekannten Art und Weise verfahren wurde, wissenschaftlich pädagogische Sachkompetenz war im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nicht im geringsten einbezogen. Wir hatten keine anzuhörenden Professoren. Kein einziger Vertreter der pädagogischen Wissenschaft wurde von der Regierungskoalition zur Anhörung eingeladen. Entsprechende Anträge auf Anhörung von Wissenschaftlern seitens der Opposition wurden abgelehnt. Politische Borniertheit siegte auch unter der SPD-Mitregierung wie oft über den Sachverstand.

Was liegt nun vor? Was ist das Resultat einer Anhörung von 23 Anzuhörenden? Die Linksfraktion hat in 18 Änderungsanträgen viele der Vorschläge aufgegriffen und im Ausschuss zur Abstimmung gestellt. Keinem einzigen dieser Anträge wurde, das ist auch nicht verwunderlich, zugestimmt. Einige dieser Anträge, die die SPD in der letzten Woche ablehnte, waren solche, die auch vor 2 ½ Jahren bei der letzten Schulgesetznovelle noch von der SPD Zustimmung erfahren hatten. Einige dieser jetzt abgelehnten Änderungsanträge hat sie hier in ähnlicher Form vor 2 ½ Jahren selbst eingereicht.

Ich möchte ein paar von unseren Änderungsantragen wenigstens noch einmal beschreiben. Alle Schulen, die zu einem Hauptschulabschluss bzw. qualifizierten Hauptschulabschluss führen, also Regelschulen, Gemeinschaftsschulen oder Gesamtschulen sollten unserer Meinung nach verbindlich eine flexible Schulausgangsphase gestalten. Damit entfällt das Qualitätssiegel Oberschule für einen Teil der Regelschulen. Eine generelle Flexibilisierung des Schulausgangs für alle Schulabschlüsse, welche sinnvoll und notwendig wäre, wird nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Letztlich wird mit dem neu eingeführten Oberschulzertifikat der CDU eine Nähe zum integrativen Schulsystem der DDR vorgetäuscht und mit dem Kniefall vor dieser konservativen CDU-Bildungspolitik zementiert die SPD das bestehende, gegliederte, auf frühe Trennung setzende Schulsystem.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Regelschulen ohne Oberschulzertifikat verkommen zukünftig zu wirklichen Restschulen. Die Verkürzung der Übergangszeiten für die Gestaltung wirklicher Gemeinschaftsschulen haben wir eingefordert von Klasse 1 bis Klasse 12. Denn in dieser jetzigen Übergangsphase von 10 Jahren - das muss man sich einmal vorstellen, 10 Jahre, das ist über die Legislatur hinausgehend - wird gar nichts passieren, reiner Etikettenschwindel. Denn es gibt jetzt schon Gesamtschulen, die von 5 bis 13 ähnliche Arbeit machen. Ich kann jedenfalls Außenstehenden oder Eltern in Erfurt nicht erklären, warum sie ihre Kinder zur Gemeinschaftsschule und nicht zur Gesamtschule schicken sollen, wenn man diese Übergangsfristen hat. Da gibt es kein längeres Lernen von 1 bis 10 oder 12. Reiner Etikettenschwindel, ich sagte es schon. Wir wollen übrigens auch Ganztagsangebote nicht nur in Klassen 5 und 6. Die Schuljugendarbeit wurde einmal erfunden, um zusätzliche Angebote zu machen und jetzt überlässt man es den Schulträgern oder den Kommunen vor Ort, Finanzen zu finden, um das in Klasse 5 und 6 zu regeln, ohne zusätzliches Personal. Obwohl jetzt schon klar ist, dass in den Grundschulen, zumindest bei den nicht kommunalisierten Schulträgern in Klasse 1 bis 4 das Personal ausgedünnt ist und unmöglich mit diesem Personal für Klasse 5 und 6 eine Fortführung des Ganztagsangebotes gesichert werden kann. Bei den Kommunen kommt auch nicht mehr Geld an, da beispielsweise in unserem Kreis die Jugendpauschale schon wieder gekürzt wird, weil die Kofinanzierung fehlt. Wir wollen Ganztagsangebote nicht nur in Klasse 5 und 6, sondern mindestens bis Klasse 10 in jeder Schulart einführen. Wir haben das auch mit Haushaltanträgen morgen gedeckt und diesen Antrag bringen wir heute zur nochmaligen Abstimmung in das Plenum ein.


Außerunterrichtliche Bildung, Erziehung und Betreuung in den Schulen wird über die Grundschule zwar hinaus erweitert, bleibt aber auf die Klassenstufen 5 und 6 in ihrem Gesetz beschränkt. Wirkliche Gemeinschaftsschulen beziehen die Schüler aller Jahrgänge ein und dazu braucht man natürlich auch die notwendigen personellen und sächlichen Voraussetzungen. Im Ausschuss haben wir übrigens auch beantragt, dass Schulsozialarbeit an jeder weiterführenden Schule stattfinden soll. Das war ursprünglich mal vorgesehen für die Piloten in den Gemeinschaftsschulen. Dagegen haben sich ganz viele Regelschulen ausgesprochen. Das verstehe ich auch, denn sie haben die Probleme und wir brauchen Schulsozialarbeit an jeder Schule und nicht nur an den Gemeinschaftsschulen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das ist übrigens auch immer wieder eine Forderung aus der Schulpraxis, ich erinnere nur an das Kompetenznetzwerk des TLV. Wir fordern und beantragen, die wirkliche Eigenverantwortung von Schulen in Thüringen wieder einzuführen. Wir haben einen sehr umfangreichen Änderungsantrag im Ausschuss nochmals vorgelegt, bei der letzten Schulgesetznovelle haben wir den auch schon eingebracht. Wir fordern diese Eigenverantwortung der Schulen in Bezug auf das Schulbudget, in Bezug auf die Personalbewirtschaftung, in Bezug auf die Wahl der Schulleitung. Auch diesen Antrag hatte die SPD in der letzten Legislatur ohne Widerspruch unterstützt, heute kann sie sich daran leider nicht mehr erinnern. Wir werden diesen Antrag nicht heute zur Abstimmung stellen, sondern eine eigene Gesetzesinitiative im nächsten Jahr nur zur Eigenverantwortung starten, um das im Schulgesetz umzusetzen, womit wir Sie dann hoffentlich nicht überraschen werden. Sie haben bis dahin genügend Zeit nachzudenken, ob nicht die Zeit in Thüringen reif ist für Eigenverantwortung.


(Beifall DIE LINKE)


Beantragt hatten wir auch, und diesen Antrag stellen wir heute noch mal zur Abstimmung, dass jeder Schulträger verpflichtet wird, bis zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 mindestens ein Angebot einer Gemeinschaftsschule in seinem Verantwortungsbereich einzurichten. So sah auch einmal die ursprüngliche Vorlage aus dem Ministerium aus; das hat sich dann die SPD leider von der CDU herausverhandeln lassen. Wir meinen, wenn nicht wenigstens jedes Kind in Thüringen - wenn auch freiwillig - die Möglichkeit hat, eine Gemeinschaftsschule auszuwählen, dann kann sich da auch nichts entwickeln. In unserem Landkreis hat es beispielsweise noch nie etwas anderes außer Regelschulen, Gymnasien und Grundschulen gegeben, nicht einmal eine Gesamtschule, da wird sich auch keine Gemeinschaftsschule entwickeln, zumindest nicht, wenn man das alles so schwammig formuliert.


(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Das hängt von Ihrem Engagement vor Ort ab.)


Ja, natürlich. Wenn ich Landrätin bin, verspreche ich Ihnen, dann schaffen wir das, aber bis dahin wird sich nichts tun.


Wenn man weder Anreize schafft, um Gemeinschaftsschulen zu entwickeln, noch zusätzliche personelle Ressourcen für die Schulen bereitstellt und von den Floatinglehrern, die kein Angebot bekommen und von den nicht neu eingestellten Lehrern noch zusätzliches Engagement erwartet, dann wird sich einfach nichts ändern und da wird es keine Initiative geben. Deswegen sagen wir, wir brauchen die Verpflichtung, ein Angebot einzuführen. Damit man das wenigstens ansatzweise umsetzt, was die SPD vor der Wahl den Wählerinnen und Wählern versprochen hat, nämlich längeres gemeinsames Lernen für möglichst viele Schüler, egal ob sie im Eichsfeld, in Jena oder in Altenburg die Schule besuchen. Deswegen werden wir diesen Antrag heute noch einmal stellen.

Wir wollen natürlich keine zusätzlichen Hürden, die einen Besuch von Gemeinschaftsschulen erschweren oder gar unmöglich machen. Deswegen beantragen wir heute noch einmal, dass der entgeltfreie Beförderungsanspruch für Schüler einer Gemeinschaftsschule in vollem Umfang - und zwar für den gesamten Schulweg - erfolgen muss. Natürlich weigern sich, wenn sie können, die kommunalen Spitzenverbände, so etwas umzusetzen, denn wenn Sie mit dem KFA das Geld kürzen und im ÖPNV auch 4 Mio. € herausnehmen, ist dann einfach kein Geld mehr dafür da. Aber ohne das Erfordernis, die Schüler zur Gemeinschaftsschule zu transportieren, und damit den Anreiz für Schulträger, solche zu errichten, wird man bei den meisten Landkreisen im Flächenland Thüringen keine Gemeinschaftsschulen errichten können. Deswegen heute auch noch einmal unser Antrag dazu.


Ebenfalls heute werden wir den bereits im Ausschuss gestellten Antrag noch einmal vorlegen, nach dem die Schülerbeförderung zukünftig entgeltfrei auch für die Schüler der gymnasialen Oberstufe und Berufsschulen erfolgen soll. Das sind lange diskutierte Dinge unter der Schülervertretung, unter der Landeselternvertretung. Gerade bei der Berufsschuldiskussion wurde deutlich, dass gar nicht mehr überall das gleiche Angebot vorgehalten werden kann und Schüler auch größere Wegstrecken zurücklegen müssen. Es ist nur legitim, dass man es nicht nur dem Eichsfeld, wo nur die goldenen Türklinken fehlen, überlässt, das entgeltfrei organisieren zu können, sondern dass man einfach sichert, dass allen Kindern in Thüringen solcher Luxus zugute kommt, dass man für den Schülertransport nichts bezahlen muss.


Meine Fraktion hat deswegen auch noch einmal Änderungsanträge formuliert zur Berufsschulplanung. Dazu wird meine Kollegin Susanne Hennig sprechen, deswegen erspare ich mir jetzt Ausführungen. Da unser Gesetz als erstes abgestimmt wird, gehe ich davon aus, dass Sie die Chance haben, das, was IHK gut gefunden hat sowie der Gemeinde- und Städtebund, auch gut zu finden. Wir lassen uns mal überraschen. Die Argumente wird meine Kollegin Ihnen noch mal versuchen nahe zu bringen.

Insgesamt finden wir natürlich auch das eine oder andere Gute zwischen den Zeilen, aber, wie gesagt, es ist nicht viel wert, wenn man die entsprechenden Ressourcen zur Umsetzung nicht hat. Die längst überfällige Verpflichtung der Schulen zur individuellen Förderung als generelles Prinzip wird im Gesetz fixiert, das ist richtig und gut so, aber dazu braucht man auch die personellen Ressourcen und da braucht man zum Beispiel für den gemeinsamen Unterricht auch ein Zwei-Pädagogen-System. Wie man das im Übrigen gestalten kann, sieht man bei vielen freien Schulen, die das schon leben. Wenn man mal genau hinschauen würde, wie die das machen und wie viel Geld die dazu brauchen, dann würde man auch dort nicht kürzen und hier aufstocken und dann hätte man wirklich gute Bildung in Thüringen. Aber wenn man das nur ins Gesetz schreibt, dann ist es nicht das Papier wert, auf dem es steht. So ähnlich habe ich auch den Herrn Busch gestern verstanden, der nicht weiß, wie er mit seinen Lehrern ohne zusätzliche Angebote das umsetzen soll; ähnlich wurde sich auch in der Anhörung geäußert.

Die Schaffung einer erweiterten Möglichkeit von Schulen, auf die Notengebung zugunsten anderer Bewertungsformen zu verzichten, das ist gut so, dass das jetzt im Gesetz drinsteht, aber auch das ist schon längst gemacht worden. Darüber muss man auch nicht weiter reden oder ideologische Grabenkämpfe hier führen. Es gibt einfach Schulen, die das schon beherrschen, und dazu gehört auch einfach ein bisschen mehr pädagogische Kunst dazu, als einfach nur Ziffern zu verteilen. Ich denke, das ist gut so, dass das im Gesetz drinsteht. Auch die Schaffung einer erweiterten Möglichkeit von Schulen, auf das Sitzenbleiben zu verzichten, ist natürlich in unserem Sinne.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Insgesamt sind aber die wenigen Dinge, die ich jetzt zum Schluss genannt habe, für uns, wie gesagt, weil die Umsetzung im personellen und finanziellen Bereich fehlt, leider nicht ausschlaggebend, um dem Gesetz zustimmen zu können, abgesehen davon, dass längeres gemeinsames Lernen, was eigentlich der Ursprung dieser Gesetzesänderung ist, nicht stattfindet. Es ist also für unsere Fraktion nicht so viel wert, um diesem Gesetz zuzustimmen, nicht nur, weil unsere Änderungsanträge weder im Ausschuss angenommen wurden oder unsere fünf Anträge, die wir hier heute stellen, vielleicht dann doch angenommen würden. Das glaube ich nicht. Aber, wie gesagt, ich habe sie angekündigt, den einen auch namentlich, was den Schülertransport betrifft. Dann schauen wir mal, wie sie sich möglicherweise ja auch weiterentwickeln.


Also viele Reförmchen, keine Antwort auf PISA. Was sagt der Staatssekretär immer: Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem. Da werden Sie ähnlich wie beim Kita-Gesetz auch mit diesem Gesetz ein Umsetzungsproblem bekommen, deswegen unsere Ablehnung dazu. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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