Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im medizinischen Bereich

Ralf Plötner

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/618

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuhörende, kurze Ausgangslage des Antrags: Wir alle wissen ja, es besteht ein Fachkräftebedarf in unterschiedlichsten Bereichen und natürlich auch – das wurde jetzt schon angesprochen – im medizinischen Bereich. Das ist das Problem in unseren Krankenhäusern, Fachkliniken, Einrichtungen der stationären Pflege, wo die medizinische Versorgung auf gutes Personal angewiesen ist, auch auf ausländisches Personal. Um die Personalengpässe zu überwinden, hat der Freistaat Thüringen leider momentan nicht genug Personal. Deswegen ist neben der Gewinnung von Ausbildungswilligen für einen Pflegeberuf oder medizinischen Beruf Bedarf an einem fairen, schnellen Anerkennungsprozess für ausländische Mediziner und Medizinerinnen, der Qualität gewährleistet. Das haben wir deutlich gehört im Anhörungsverfahren des Ausschusses. Der Anerkennungsprozess kann lange dauern und mit diesem Antrag sind wir zuversichtlich, dass das Verfahren vereinfacht und beschleunigt wird.

 

Was wir uns nicht leisten können, ist ein Abwandern des qualifizierten Personals in andere Bundesländer, weil dort die Anerkennungsprozesse schneller laufen. Natürlich darf dies auf keinen Fall zulasten der Sicherheit der Patientinnen und Patienten gehen. Mittlerweile dauert das Verfahren im Durchschnitt zwölf Monate, was – und das gehört bei diesem Thema auch dazu – aber in anderen Bundesländern sehr ähnlich ist.

 

Zum Prozess eines Verfahrens, kurze Skizzierung: Die zuständige Behörde in Thüringen ist das Landesverwaltungsamt und es gibt viele Arbeitsschritte, die einem Prüfungsverfahren/Bewertungsverfahren unterzogen werden. Es finden auch immer individuelle Prüfungen statt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen bei der Antragsstellung eine Fachsprachenprüfung bestanden haben und ein bestimmtes Niveau der Umgangssprache nachweisen. Innerhalb von zwei Wochen soll eine Eingangsbestätigung erstellt werden, die auch auf fehlende Unterlagen hinweist. Oft fehlen amtliche Bescheinigungen oder beispielsweise die Übersetzung des ganzen Kurrikulums. Anträge aus Drittstaaten müssen dann der Bundesärzteordnung unterzogen werden. Wenn kein Referenzgutachten vorliegt, dann ist die zentrale Gutachtenstelle in Bonn zu beauftragen. Die Bearbeitungszeit in Bonn dauert im Durchschnitt sechs Monate. Weniger als 5 Prozent dieser Anträge werden dann als gleichwertig anerkannt. Ist das Ergebnis negativ, ergeht an die Antragstellenden ein Defizitbescheid und mit diesem Defizitbescheid müssen wiederum die nächsten Schritte im Verfahren der Kenntnisprüfung ausgelöst werden.

 

In Thüringen wird die Besetzung der Prüfungskommission durch die Friedrich-Schiller-Universität in Jena umgesetzt. Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, in dem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragsstellers festgestellt hat. Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die Kenntnisprüfung bestanden hat, ist die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands gegeben. Dies sichert die Qualität der medizinischen Versorgung in Thüringen und ist eben auch Voraussetzung für hohe Qualität, die wir natürlich nicht infrage stellen wollen. Dennoch bin ich auch der Meinung – und wir waren es auch innerhalb der rot-rot-grünen Koalition –, dass wir trotzdem Qualität gewährleisten können und benutzerfreundlichere und schnellere Prozesse für Antragstellerinnen erreichen können.

 

Ich möchte noch kurz die Punkte skizzieren, was durch einen gemeinsamen Änderungsantrag, den Rot-Rot-Grün und die CDU entwickelt haben, im Ausschuss besprochen und angenommen worden ist.

 

1. Transparenz: Wir wollen ein modernes, digitales Verfahren, damit die Antragsteller und Antragstellerinnen die unterschiedlichen Phasen des Prozesses verfolgen können. Das bringt Transparenz für alle und mindert den Frust der oft mit dem Warten kommt. Ein digitales Verfahren lässt beim Aufruf wissen, ob Sie zum Beispiel andere Unterlagen einreichen müssen oder ob die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes festgestellt ist und wann Termine für Kenntnisprüfungen anstehen.

 

2. Gute Werbung für die Beratungsangebote im Landesverwaltungsamt: Bisher ist leider zu wenig bekannt, dass ein Beratungsangebot existiert. Wir sind der Meinung, dass es ein proaktiver und sichtbarer Ansatz für den Antragstellenden leichter macht, das Angebot in Anspruch zu nehmen.

 

3. Ein Austauschprogramm: die Befürwortung von Austauschprogrammen für Studierende, damit Menschen aus anderen Ländern die Möglichkeit haben, hier einen Teil ihres Studiums zu verbringen, damit sie die Attraktivität der medizinischen Berufe in Thüringen erleben können. Das haben wir gegenüber dem ursprünglichen Antrag geändert. Zunächst war da eine starre Rekrutierung und aktive Abwerbung von Pflegepersonal geplant. Das war für Rot-Rot-Grün nicht mitzugehen. Stattdessen wollen wir Austauschprogramme anbieten, die den Anreiz bieten, später wieder nach Thüringen zu kommen und hier eine ärztliche oder auch pflegerische Tätigkeit aufzunehmen.

 

An dieser Stelle möchte ich auch noch mal daran erinnern – Kollegin Klisch hat das aber auch schon gemacht –, dass wir tatsächlich einen großen Schritt gegangen sind, indem wir in dieser Legislatur auch die Ausbildungskapazitäten für die Humanmedizin am UKJ um 10 Prozent erweitert haben.

 

Ein 4., noch wichtiger Punkt: In unserem Änderungsantrag haben wir auch darauf bestanden, mehr Prüfungstermine zu schaffen. Die Beisitzerinnen und Beisitzer der Kenntnisprüfungen sind an der Uni Jena tätig und es kommt öfters zu Engpässen bei der Vergabe von Prüfungsterminen. Dieser Antrag enthält daher einen Prüfauftrag, wie mehr Prüfungstermine geschaffen werden können, damit die Antragstellerinnen und Antragsteller maximal sechs Monate warten müssen, bis ein Termin frei wird.

 

Zum Schluss noch Good practice in der Verwaltung als ein wichtiger Punkt: Dies ist auch ein neuer Punkt im Antrag, der durch Rot-Rot-Grün eingebracht wurde. Wir wollen die Zusammenarbeit der Approbationsbehörde mit dem IQ-Netzwerk betonen und verstätigen. Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) arbeitet in allen Bundesländern seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Das IQ-Netzwerk bietet ein Förderprogramm, Trainings- und Beratungsmöglichkeiten zur interkulturellen Kompetenzentwicklung für Verwaltungen sowie auch für kleinere oder mittlere Unternehmen und deren Verbände an. Beispielsweise gibt es Schulungen zur interkulturellen Kommunikation und Kompetenz sowie für Schulungen zu Antidiskriminierung. Es geht darum, interkulturell zu sensibilisieren, kulturbedingte Hürden zu identifizieren, diese praxisnah und nachhaltig auszubauen und interkulturelle Öffnungsprozesse anzustoßen sowie Diskriminierungen abzubauen. Außerdem werden die Ergebnisse des Beirats beim Bürgerbeauftragten im Anerkennungsverfahren weiter in den Prozess integriert werden.

 

Wir werden uns sicherlich noch mal im Ausschuss darüber berichten lassen, wie die Anerkennungsprozesse weiterlaufen, und werden dies weiter kritisch begleiten. Heute freue ich mich, dass es Rot-Rot-Grün gemeinsam mit der CDU gelungen ist, noch mal Änderungen vorzunehmen, die die heute zu beschließende Vorlage tatsächlich zustimmungsfähig machen. Ich glaube, wir gehen da heute wirklich einen guten Schritt. Danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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