Pharmazeutische und (zahn-)medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen – Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Niederlassungförderung aufnehmen

Ralf Plötner

Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1124

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Zuhörende, zunächst einmal lassen Sie mich auch noch mal den Dank an die Gruppe der FDP formulieren, dass sie dieses Thema hier parlamentarisch platziert hat

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

 

und dass wir in einem wirklich sehr guten Diskussionsprozess der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP hier vorangekommen sind und dieser gemeinsame Alternativantrag heute ins Plenum eingebracht werden kann. Dementsprechend auch ein Dank an die wirklich hohe Kompromissbereitschaft der an diesem Prozess beteiligten Menschen.

 

Lassen Sie mich auch gern voranstellen, dass wir in Thüringen eine recht hohe Dichte an Ärztinnen und Ärzten haben und die Erreichbarkeit der Apotheken auch eine hohe Zufriedenheit in der Thüringer Bevölkerung genießt. Aber nicht immer ist diese Versorgung wohnortnah gegeben, gerade in strukturschwächeren Regionen. Und – das muss uns alle alarmieren – es drohen Versorgungsprobleme. Aufgabe der Politik ist es, hier vorausschauend zu handeln, und genau das passiert mit diesem vorliegenden Antrag. Bei der Niederlassung von Fachärztinnen/-ärzten und der zahnmedizinischen Versorgung und bei Apotheken geht es um die Versorgungsqualität in Thüringen. Der hohe Altersdurchschnitt – der ist schon angesprochen worden – und die absehbaren Eintritte in den verdienten Ruhestand müssen die Politik handeln lassen. Das Durchschnittsalter, meine sehr geehrten Damen und Herren, der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Thüringen beträgt über 54 Jahre und bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten ist es so dramatisch, dass von den rund 1.770, die wir noch im Freistaat haben, in den nächsten zehn Jahren die Hälfte in den Ruhestand gehen wird. Ebenso sehen wir auch bei den Apotheken einen kontinuierlichen Rückgang der Standorte. Auch sie müssen sich mit einem verschärften Personalbedarf auseinandersetzen, da auch hier viele in den kommenden Jahren in den verdienten Ruhestand gehen werden.

 

Wir haben uns im Hohen Haus schon mehrfach mit der Frage beschäftigt, wie Anreize für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker gesteigert werden können, um sich mit einer Praxis niederzulassen. Daher ist es ein richtiger Schritt, auch die zahnmedizinische und pharmazeutische Versorgung mit in die Förderrichtlinie aufzunehmen. Der Antrag stellt sich auch einer Herausforderung, die immer öfter zu meistern ist, und zwar, dass viele aus der Ärzteschaft lieber in ein Angestelltenverhältnis gehen, sich in einem Versorgungszentrum beispielsweise anstellen, als sich auf eigenes Risiko selbstständig niederzulassen. Daher sind stärkere Anreize sicherlich nicht verkehrt. Die Förderung zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum ist darauf ausgerichtet, die Entscheidung für eine Niederlassung idealerweise außerhalb der Ballungsräume und innerhalb eines geöffneten Planungsbereichs zu befördern. Gleiches gilt hier auch für die zahnärztlichen Praxen und Apotheken. Trotzdem ist es richtig, hier die Grenze der Zahl der Einwohner für die Förderfähigkeit zu erhöhen. Die Entscheidung für eine Niederlassung hängt sicherlich nicht allein von der Höhe der Fördermittel ab. Medizinerinnen und Mediziner sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten sind in ihrer eigenen Praxis selbstständig tätig, das heißt, sie tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Niederlassung selbst. Demzufolge ist es auch unabdingbar, dass der Ort der Niederlassung insbesondere die Gewähr dafür bieten muss, dass sich eine Praxis auch trägt. Und wenn es aus Sicht der Bürger sicherlich sehr schmerzlich ist, ist es besser, im städtischen Bereich eine Praxis zu haben als gar keine. Auch wenn so eine Entscheidung nicht allein von der Förderhöhe abhängt, ist es richtig, diese zu erhöhen, wenn man sich zum Beispiel vergegenwärtigt, dass für die Neueröffnung einer Zahnarztpraxis rund eine halbe Million Euro benötigt wird.

 

Es muss uns gelingen, die Lücken in der Versorgung, auf die wir sehenden Auges zulaufen würden, zu schließen. Natürlich braucht es noch weitere Instrumente wie zum Beispiel ausgebaute Scout-Programme, wo erkundet wird, welche Menschen bereit sind, ihre Zukunft in Thüringen zu planen und die Aufgabe einer eigenen Niederlassung in einer Praxis anzunehmen. Dass dies funktionieren kann, wird schon bei der Ärzteschaft bewiesen.

 

Werte Zuhörende, natürlich ist es auch wichtig, dass die Standortfaktoren dazu in Gänze stimmen. Dabei ist es wichtig, dass die soziale Infrastruktur stimmt, die Grundversorgung, gute kostenfreie Bildungsangebote und Freizeitmöglichkeiten und ein guter öffentlicher Nahverkehr – kurzum: Gebiete mit hoher Lebensqualität. Wenn diese stimmt, dann sind auch Menschen bereit, sich niederzulassen. Und wenn sie dabei gut gefördert werden, umso besser.

 

Ich werbe um Zustimmung für diesen Antrag, damit ein wichtiger Baustein der Förderung für Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten und eben von den Apothekerinnen und Apothekern gestärkt wird und die Qualität der medizinischen Versorgung in Thüringen gesichert wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

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