Optionskommunen nach § 6 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Thüringen erhalten und ausweiten

Aktuelle Stunde - Drucksache 5/462 -

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, für einen Vertreter der SPD, die ja 2005 die Hartz-Gesetze mitbeschlossen haben, haben Sie ein bemerkenswert soziales Plädoyer gehalten.

(Beifall DIE LINKE)

Und da werden Sie mir doch sicherlich auch zustimmen, dass die Hartz-Gesetze in diesem Falle nicht nur unsozial sind in weiten Zügen, sondern auch handwerklich schlecht vorbereitet und gemacht sind. Davon künden nicht nur die zahlreichen Korrekturen der Bundesregierung, auch der jetzigen Bundesregierung, die vorzunehmen sind, sondern auch die von den Verfassungsgerichten geforderten Veränderungen. Mit einer befassen wir uns jetzt. In diesem Zusammenhang, würde ich sagen, haben sowohl die Resolution, die der Landtag zu dem Problem der ARGEn gefasst hat als auch die heutige Diskussion ihre Berechtigung, denn ich meine, der eigentliche Skandal besteht darin, dass 2007 das Verfassungsgerichtsurteil war und heute noch keine Lösung da ist. Es kann sein, dass vieles in Vorbereitung ist, aber im Moment wird es so sein, dass diese Diskussion auf dem Rücken der Beschäftigten und auf dem Rücken der Arbeitslosen ausgetragen wird. In dem Zusammenhang, denke ich, können wir auch von der heutigen Bundesregierung noch mehr Anstrengung erwarten, aber dürften die vergangene nicht aus der Pflicht nehmen.

Zu der heutigen Diskussion: Wir haben schon viele Punkte beleuchtet. Frau Schubert hat schon für Jena gesprochen. Ich bin ebenfalls aus dieser Stadt und wir haben eine dieser beiden Optionskommunen. Der eigentliche Vorteil - ich meine, Optionskommune ist auch nur ein Teil der Verwaltung, deren Ergebnisse bis heute untersucht und wissenschaftlich evaluiert werden - dieser Option ist, dass einmal die regionalen Besonderheiten auch bei der Arbeitsvermittlung, bei der Leistungsbetreuung stärker genutzt werden können, zum anderen aber auch - ich sage es jetzt mal so - die politische Einflussnahme auf diese Option und auf den Eigenbetrieb wesentlich stärker ist, als es bei einer Bundesanstalt für Arbeit der Fall ist. Nicht nur die Ombudsstelle, die ins Leben gerufen wurde, auch der Beirat, in dem IHK, Gewerkschaften, Vertreter der Arbeitslosenorganisation drin sind, sondern auch Werksausschuss, auch die Maßnahmen zur öffentlichen Beschäftigung, die dort weitaus leichter auch für langfristige Beschäftigung umzusetzen sind als nur auf der Basis von Ein- Euro-Jobs, zeigen einige Möglichkeiten.

Ich will auch sagen, dass mit Beginn der Optionierung 2005 wir den Antrag gestellt haben und der Stadtrat hat zugestimmt, dass von den Beschäftigten, die dort eingestellt werden, mindestens 25 Prozent aus der Arbeitslosigkeit kommen. Es gibt allerdings auch genügend Probleme, ob das Probleme der Software sind, ob das Probleme sind wie unterschiedliche Vereinbarungen, die mit der Bundesanstalt für Arbeit getroffen werden mussten, beispielsweise bei der Berufsausbildung, bei der Attestierung der Arbeitsunfähigkeit oder - um jetzt auf positive Beispiele wieder zu kommen - bei zahlreichen Verträgen, wo man übergreifend arbeitet. Das muss alles geklärt werden, aber ich würde diese Form auch für berechtigt halten, auch für entfristungspflichtig, das muss ich jetzt mal so sagen, denn nicht nur die Angestellten dort sind langsam verunsichert über das Hickhack, sondern auch die, die von ihnen betreut werden. In diesem Zusammenhang würde ich mich auch dafür aussprechen, dass wir die Erfahrungen der Optionskommunen in Thüringen nutzen und dass wir die Anträge der Gemeinden oder der Städte oder auch der Landkreise jetzt nicht erst einmal zurückschieben mit der Maßgabe "verfassungsrechtlich noch nicht geklärt", sondern dass mit ihnen Konzepte besprochen werden, denn Voraussetzung für so eine Optionierung ist immer, dass das Umfeld mitmacht, dass die Wirtschaftsverbände mitziehen, dass die politischen Gremien dort zustimmen und außerdem auch ein sehr enger Kontakt mit Vereinen und Verbänden gesucht wird. Ohne eine ordentliche Vorbereitung ist es dort ad hoc sehr, sehr schwierig und dann würde ich davor warnen.

Ich würde vorschlagen, dass wir diese Diskussion sehr sachorientiert weiterführen und dass wir aber darüber nicht vergessen, welche Nachteile und welche Probleme mit der Hartz- Gesetzgebung auf uns zugekommen sind, ob das die Fragen der Sanktionierung betrifft, ob das die Fragen von unwürdigen Arbeitsverhältnissen betrifft, all das müssen wir dabei im Blick haben.

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