Mögliches Fehlverhalten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Auffinden, der Sicherung, dem Sichten sowie der Räumung der in einem Aktenlager in Immelborn im Jul

Zum Antrag der Abgeordneten Emde, Grob, Heym und weiterer Abgeordneter der Fraktion der CDU – Drucksache 6/206


Im Rahmen der Großzügigkeit, Herr Präsident, versuche ich mich daran zu halten. Herr Mohring, eine erste Bemerkung: Wie Sie wissen, war ich zwischen 1994 und 2004 bereits Abgeordneter dieses Landtags und nach meiner Erinnerung möchte ich Ihnen sagen, dass Sie tatsächlich der schlechteste Ratgeber in Sachen Gewährung von Minderheitenrechten sind.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir können es gern auch noch mal konkretisieren, um Ihr Erinnerungsvermögen aufzufrischen.


(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Und Sie sind der beste Hüter von Recht und Ordnung, Herr Dittes!)


Ich habe sicherlich Schwierigkeiten damit, das von Ihrer Fraktion aus gesehen empörend zu finden, wenn in diesem Thüringer Landtag das Untersuchungsausschussgesetz Anwendung findet. Das finde ich das eigentlich Infame, dass Sie dem Landtag vorwerfen, Recht und Gesetz anzuwenden und die Regelungen im Untersuchungsausschussgesetz, die aus gutem Grund dort aufgenommen worden sind, tatsächlich zur Anwendung zu bringen. Das, was wir machen, ist nicht von vornherein hier Minderheitenrecht beschneiden. Das, was wir machen, ist verfassungsrechtliche Zweifel zu benennen, die sich nicht deswegen in Luft auflösen, wenn Sie einfach formulieren, dass die als Schutzbehauptung hier in den Raum gestellt werden.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Eines, Herr Mohring, machen Sie nämlich in Ihrem Redebeitrag nicht, den wesentlichen Kern der rechtlichen Zweifel tatsächlich hier zu diskutieren. Sie suchen sich ein an dritter, vierter Stelle auch benanntes, von uns überhaupt nicht benanntes Argument heraus und kaprizieren darauf.


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Natürlich! Gucken Sie mal in die Erklärung!)


Im Kern geht es nämlich bei Ihrem Untersuchungsausschussauftrag um die Fragestellung, wird damit die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten, wie er nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs zwingend vorgeschrieben ist, infrage gestellt, weil grundsätzlich durch die Anwendung eines Untersuchungsausschusses der Verdacht besteht, dass möglicherweise Einfluss genommen wird auf dessen Amtsausübung, die ohne jegliche Einflussnahme von außen zu gestalten ist. Das ist der Zweifel, den wir haben, und ich glaube, diesem Zweifel begründet nachzugehen und auszuräumen und das eben auch gemeinsam diskutieren, ist Anliegen und eben ganz und gar nicht das Behauptete von Ihnen, das behauptete Anliegen, Ihre Minderheitenrechte in irgendeiner Form zu beschneiden. Herzlichen Dank!


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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