Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen – Bürokratie abbauen

Ralf Plötner

Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/681

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen Herren, wir hatten uns innerhalb der Koalitionsfraktionen verständigt, dass ich zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort ergreifen darf.

 

Nun mal kurz zur Ausgangslage beim „Meldesystem der Gesundheitsämter vereinfachen“ – vermeintlich, wie die FDP meint. Also gemäß § 7 der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst müssen die Angehörigen der gesetzlich geregelten ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufe sowie die Apotheker den Beginn und die Beendigung einer selbstständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Gesundheitsämter verständigen die zuständigen Behörden oder Berufsvertretungen, wenn die Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen oder Apotheker/-innen ihres Bereichs ihre Befugnisse nicht einhalten oder ihre sonstigen öffentlich-rechtlichen Berufspflichten nicht erfüllen. Das heißt, man meldet sich beim Gesundheitsamt und das Gesundheitsamt gibt den Berufskammern Bescheid, wenn die Menschen nicht mehr arbeiten können oder dürfen. Gleichzeitig müssen Angehörige der Heilberufe sich auch bei der Berufsvertretung melden. Das ist die aktuelle Lage.

 

Der heute noch mal zu beratende Antrag fordert die Landesregierung auf, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das diese Meldepflicht bei den Gesundheitsämtern abschaffen würde. Die Ärztinnen und Ärzte oder Zahnärztinnen und Zahnärzte würden sich nur bei den entsprechenden Kammern bzw. Berufsvertretungen melden. Laut der Logik der FDP soll diese Änderung die Bürokratie einfacher machen. Und obwohl auch in den Stellungnahmen der Kammern und Körperschaften, die die Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/-ärztinnen und Apotheker/-innen vertreten, ein Interesse an weniger Bürokratie besteht selbstverständlich, bemerken sie, wie unter anderem die Landeszahnärztekammer Thüringen, dass, wenn die Verwaltungsbelastung nur auf die berufsständischen Körperschaften übertragen wird, ein Bürokratieabbau marginal wäre.

 

Die Gesundheitsämter Thüringens haben den Antrag auch nicht befürwortet. In seiner Stellungnahme führt der Landesverband Thüringens für die Ärzte und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus, dass ein Bürokratieabbau für Thüringer Gesundheitsämter daraus nicht resultieren würde. Außerdem müssen diese Informationen bei den Gesundheitsämtern liegen, weil sie wichtige Meldungen mitteilen müssen, zum Beispiel infektionshygienische Notwendigkeiten. Der Landeszahnärztekammer Thüringen zufolge würde diese Änderung dem Freistaat Thüringen mehr Geld kosten. Sie würde sich eine Regelung zur Kostentragung der Gesundheitsämter gegenüber den Kammern im Rahmen der Verwaltungskonnexität wünschen, wenn die Kammern die Meldepflicht dann eben übernehmen müssten.

 

Außerdem haben wir im Ausschuss gehört, dass das Wissen über die im Zuständigkeitsbereich tätigen und lebenden Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte/-ärztinnen und Apotheker/-innen zum Beispiel im Katastrophenfall oder im Falle einer Pandemie, wie wir sie zurzeit leider erleben müssen, für die infektionshygienische Überwachung von außerordentlicher Bedeutung ist.

 

Daraus ist zu schlussfolgern: Eine vereinfachte Bürokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist immer ein gutes Ziel, es soll aber nicht auf Kosten der öffentlichen Gesundheit gehen. Die Forderungen in diesem Antrag würden nicht dazu beitragen, die Bürokratie abzubauen. Außerdem wäre es in einer Pandemie eben besonders unabdingbar, wenn die Kenntnisse über das Gesundheitswesen vor Ort den Gesundheitsämtern bekannt sind. Und wenn die Anmeldungen unmittelbar an die Kammern gehen würden, dann müssten die Gesundheitsämter diese Information dann wiederum auch erst einholen. Das hatte ich schon bei der ersten Beratung hier bemerkt. Und die Gesundheitsämter müssen selbstverständlich den Überblick haben, nicht nur in einer Pandemiesituation, sondern auch darüber hinaus, was an Ärztinnen und Ärzten und Apothekerinnen und Apothekern vor Ort da ist, wie die Versorgungslage aussieht. Deswegen ist die Pflicht zur Anmeldung laut der Verordnung sehr richtig und wichtig und soll beibehalten werden. Deswegen folgen wir auch der mehrheitlichen Entscheidung des Ausschusses, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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