Grundsteuerreform in Thüringen: Mehr Bürgerfreundlichkeit durch Informationsangebote und Verlängerung der Erklärungsfristen statt XXL-Bürokratie

Ronald Hande

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5575

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Kowalleck, ich kann, wie es in Ihrer Aktuellen Stunde ausgedrückt ist, hier nun beim besten Willen keine XXL-Bürokratie entdecken, wie Sie behaupten. Und ich denke, und das möchte ich gleich am Anfang sagen, den Frust, von dem Sie gesprochen haben, den unterstellen Sie den Leuten, der ist mitnichten vorhanden.

 

Natürlich ist es so, und ich glaube, das ist bei vielen von uns so, wie bei jedem Steuerzahler, jeder Steuerzahlerin, dass man natürlich nicht immer voller Begeisterung ist, wenn man zahlen soll, und noch weniger, wenn man dann auch noch etwas dafür tun soll. Ich denke da nur mal an die Einkommenssteuer. Das versetzt mich auch nicht jedes Jahr in Freudensprünge, wenn ich daran erinnert werde, diese zu vollziehen. Ähnlich ist es hier auch. Aber Kollegin Merz hatte es schon gesagt: Eigentum verpflichtet nun mal. Es ist aber in dem Fall die Frage: Ist diese Pflicht nun angemessen oder ist sie nicht angemessen? Ist sie den Bürgerinnen und Bürgern ohne größere Probleme aufzuerlegen oder nicht? Und da gibt es, anders als Sie behaupten, durch das Finanzministerium in Thüringen eine sehr umfangreiche Darstellung, zum Beispiel auf der Internetseite, wenn Sie sich das mal angeschaut haben. Es gibt auch eine Hotline dazu – Frau Ministerin wird da sicherlich noch zu ausführen. In der Presse finden Sie Hilfestellung. Bei Steuerberatern finden Sie Hilfestellung. Und natürlich nicht zuletzt auch in Ihrem privaten Umfeld, bei Freundinnen und Freunden, die dabei helfen können.

 

Wichtig sind da natürlich zwei Aspekte. Das ist der zeitliche Aspekt. Wie gesagt, in den letzten Wochen und Monaten wurden viele Grundstückseigentümer – vielleicht sogar schon alle, das weiß ich nicht – angeschrieben mit entsprechender Aufforderung, dann ab 1. Juli die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Sie hatten die Frist kritisiert, vier Monate, auch da hat Kollegin Merz bereits gesagt, das ist keine Thüringer Erfindung. Hier wird sich im Wesentlichen auch nach dem Bewertungsgesetz gerichtet, und da ist eine Mindestanforderung von einer einmonatigen Abgabefrist angedacht. Hier sind wir mit vier Monaten, glaube ich, sehr praktikabel aufgestellt und das ist auch durchaus leistbar.

Inhaltlich ist es natürlich – ja, es geht elektronisch, es geht über ELSTER, auch das wurde schon angesprochen. Und das kann natürlich bei einigen Bürgerinnen und Bürgern für kleinere und vielleicht auch größere Probleme sorgen. Aber was Sie insbesondere mit dem Blick auf ältere Mitmenschen hier gesagt haben: Ich glaube, sehr viele Seniorinnen und Senioren können sehr gut mit PC und Internet umgehen und sind durchaus dazu in der Lage. Nichtsdestotrotz ist es natürlich auch so, dass von den etwa 1,5 Millionen angesprochenen Grundstücken, ich weiß nicht, vielleicht circa ein Drittel, ein knappes Drittel Einfamilienhäuser sind, in deren Bereich man dann entsprechend womöglich Probleme findet.

 

Sie haben auch die Länderöffnungsklausel angesprochen. Thüringen folgt dem Bundesmodell, das ist richtig, ebenso wie Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, mit Abweichung bei der Steuermesszahl auch das Saarland und Sachsen. Einzig die verbleibenden Bundesländer, unter anderem, wie von Ihnen genannt, Bayern und Baden-Württemberg, verfolgen die Länderöffnungsklausel. Aber auch da sind entsprechende Angaben und Erklärungen abzusetzen, in Baden-Württemberg zum Beispiel auch ausschließlich über ELSTER. Einzig Bayern – ja, das ist richtig – ist eine entsprechende Schriftform über ein ausfüllbares PDF-Formular und auch in Papier möglich. Hessen verfolgt auch das Länderöffnungsmodell bzw. die Klausel – übrigens auch nur über ELSTER.

 

Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen folgen alle dem Bundesmodell. Also auch da gibt es überhaupt gar keine Länderöffnungsklauseln. Sie sehen also, was Sie hier ausführen, ist vollkommen substanzlos, aus der Luft gegriffen und von vielen Vermutungen gespickt, die der Wirklichkeit nun überhaupt nicht entsprechen.

 

Wenn Sie auf die Kommunen zu sprechen kommen, ja, natürlich, wir alle wissen, dass die Kommunen in letzter Zeit auch hier unter besonderen Belastungen einer schwierigen Situation ausgesetzt waren. Aber wenn das Ihre Einlaufkurve ist, um ein erneutes Mal für die Kommunen noch mehr Geld zu fordern oder finanzielle Unterstützung, dann sage ich Ihnen: Wir als Linke, als Rot-Rot-Grün wollen schon seit Längerem leistungsfähige Kommunen, die nicht an dieser Stelle an ihre Grenzen geraten.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das ist ein schönes Beispiel, wenn es Kommunen gibt, die an ihre Grenzen geraten. Wir wollen funktionierende Strukturen und keine Kernverwaltungen, wo viele Kolleginnen und Kollegen entweder krank oder im Urlaub sind und dadurch die Arbeitsfähigkeit gefährdet ist.

 

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Kommt jetzt die Gebietsreform?)

 

Ich nehme Ihren Vorschlag gern mit, Herr Kowalleck, das können wir an anderer Stelle diskutieren.

 

Was ich sagen möchte: Ich glaube, wir sind in Thüringen mit diesem Verfahren sehr gut aufgestellt, mit dem Bundesmodell auch sehr gut aufgestellt und die Bürgerinnen und Bürger werden mitnichten allein gelassen und schon gar nicht ist hier von einer XXL-Bürokratie die Rede. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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