Gesetz zur Stärkung der Wartburgregion durch kommunale Neugliederungsmaßnahmen

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - <media 2342>Drucksache 5/1526</media> -

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Prof. Huber, meinen herzlichen Glückwunsch! Ich hoffe, Sie machen eine solche Übergabe, dass die jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren, die Ihr Ressort betreffen, nicht irgendwo im Niemandsland verschwinden. Das wäre schade.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Fiedler hat formuliert, DIE LINKE macht es sich einfach. Wenn wir es uns einfach machen würden, hätten wir nur auf Sie draufgehauen, auf Ihre Fehlentscheidungen, da hätten wir den ganzen Tag zu tun und würden uns nicht der nicht einfachen, auch innerparteilichen Auseinandersetzung stellen. Was hier Herr Gentzel beispielhaft benannt hat, darauf werde ich dann noch einmal eingehen, wie wir uns auch innerparteilich verständigt haben.


Herr Fiedler, nicht wir schaffen mit unserem Gesetzentwurf die kommunale Selbstverwaltung ab, die haben Sie schon längst abgeschafft durch die finanzielle „Kastration“ der Kommunen und der Stadt Eisenach.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sie sind einfach ein Ignorant hinsichtlich der Realitäten.


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Herr Abgeordneter Kuschel, mäßigen Sie sich mit „Ignorant“ und solchen Begriffen.


(Beifall SPD)

 

Danke, Frau Präsidentin, für den Hinweis. Klar, für die FDP ist es natürlich problematisch, sich hier in die Diskussion einzubringen, denn sie hat die damalige Fehlentscheidung mitgetragen und hat hier nicht den Mut, das zu korrigieren. Wir sagen ja für uns, uns sind politische Fehlentscheidungen nichts Fremdes. Man kann Entscheidungen treffen, die sich mit einer zeitlichen Verzögerung als Fehler herausgestellt haben. Aber man muss dann den Mut haben, diese eigenen Entscheidungen infrage zu stellen und zu korrigieren. Wer das nicht macht, ist Dogmatiker. Damit steht fest, wer in diesem Haus Dogmatiker ist und wer hier bereit ist, auch zu politischen Fehlentscheidung zu stehen.


(Beifall DIE LINKE)


Insofern ist das ein Beleg, dass die CDU tatsächlich Handlungsnachfolger der SED ist; wir sind nur Rechtsnachfolger.


(Unruhe CDU)


(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: So ein Unsinn.)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Stadt Eisenach hat einen Haushalt von 100 Mio. €. Das Defizit beträgt 10 Mio. €. Aber auch das ist nicht die Wahrheit, denn Frau Wolf hat schon darauf verwiesen, der Haushaltsentwurf ist ja schon im Rahmen der Konsolidierung erfolgt, das heißt mit erheblichen Kürzungen. Und die Stadt Eisenach kann ihre Investitionsverpflichtungen nicht mal mehr ansatzweise erfüllen. Allein im Schulbereich ist ein Investitionsstau von 17,5 Mio. € entstanden. Jährlich kann die Stadt Eisenach gegenwärtig noch 500.000 € in die Schulen investieren. Das heißt, die Stadt Eisenach bräuchte 35 Jahre, um den Investitionsstau aufzulösen. In den 35 Jahren ist aber unstrittig schon wieder ein neuer Investitionsstau entstanden. Wer tatsächlich verantwortungsvolle Politik aus Sicht des Bürgers, und in dem Bereich Schulen aus Sicht der Schüler macht, der muss einfach begreifen, es geht so nicht weiter. Da können wir nicht auf eine große Lösung warten, wie Herr Gentzel sagt. Na klar, wir wollen eine große Lösung, uns haben Sie auf ihrer Seite. Wir haben schon 2005 ein Diskussionspapier dazu vorgelegt, wie das aussehen kann.


(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Wer ist denn „wir“?)


Aber Sie haben sich bisher verweigert. Sie haben uns voll auf Ihrer Seite und wenn Sie hier einen Gesetzentwurf für eine große Lösung vorlegen, ziehen wir unseren Gesetzentwurf für Eisenach und den Wartburgkreis sofort wieder zurück, meine sehr geehrten Damen und Herren.


(Unruhe SPD)


Das strukturelle Defizit von Eisenach, und da gebe ich Herrn Gentzel ausdrücklich recht, wir erheben keine Vorwürfe an die kommunalen Akteure vor Ort. Die haben aus meiner Sicht sehr verantwortungsbewusst, sehr differenziert versucht, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, und sind dort jetzt an der Grenze angelangt. Was die Ausgabenkürzungen betrifft, wenn es weitere Ausgabenkürzungen geben muss, geht es an die Substanz. Beispielhaft war ja das Bachhaus. Das müssen Sie sich mal überlegen, dass selbst die Weiterführung des Bachhauses gefährdet war, weil die Stadt Eisenach nicht in der Lage ist, den städtischen Zuschuss von 30.000 € aufzubringen. Da musste das Land jetzt einspringen über Bedarfszuweisungen. Allein im Einzelplan 2, das sind die Schulen, und Einzelplan 4 - Soziales - ist ein strukturelles Defizit von 6 Mio. € zu verzeichnen. Da ist die künftige Kreisumlage für den Wartburgkreis schon gegengerechnet. Ich komme dann auf Details, woraus sich das ergibt. Die Stadt Eisenach hat zurzeit noch 6 Mio. € Ausgaben für sogenannte freiwillige Leistungen. Das sind noch 7 Prozent aller Ausgaben. Herr Huber, künftig werden Sie sich am Verfassungsgericht vielleicht auch mit diesen Fragen beschäftigen. Es gibt ja Entscheidungen des Verfassungsgerichts, dass kommunale Selbstverwaltung dann noch gewahrt ist, wenn zwischen 5 und 10 Prozent der laufenden Ausgaben für sogenannte gesetzlich nicht fixierte, also freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehen. Da ist Eisenach noch im Korridor. Aber sie gibt nicht so viele aus. Auch da hat Herr Gentzel ausdrücklich recht. In Eisenach gibt es nicht andere Standards wie in vielen anderen Gemeinden und Städten.

Von den 6 Mio. € sind aber 2 Mio. € Personalkosten, die man nicht so einfach über Nacht wegstreichen kann. 2,5 Mio. € sind durch Verträge mit Dritten langfristig gebunden. Daran ist ja auch die Gemeinde gebunden. 500.000 € bekommt der optimierte Regiebetrieb. Das heißt, tatsächlich ist noch 1 Mio. € frei. Die könnte die Stadt theoretisch wegstreichen. Da geht Lebensqualität verloren, aber das stopft das Loch von 10 Mio. € nicht. Also aus eigener Kraft ist die Stadt Eisenach nicht in der Lage, die Probleme zu lösen. Die Stadt Eisenach hat aktuell noch einmal nachgewiesen, in diesem Jahr wären vielleicht noch 215.000 € durch Konsolidierungsmaßnahmen darstellbar. Das ist ein Beitrag, aber löst eben das strukturelle Problem nicht.


Welche Ursachen gibt es denn jetzt? Ich habe die mir mal herausgesucht und will die nur einmal beispielhaft benennen, warum Eisenach jetzt in dieser Lage ist. Herr Adams hat schon darauf verwiesen, wir hatten schon 2007 einen Gesetzentwurf. Insofern stimmt auch der Vorwurf nicht von Herrn Gentzel, wir hätten als Überraschungscoup jetzt diesen Gesetzentwurf eingebracht. Zumindest wir reden schon seit Jahren, und die Situation seit 2007 hat sich verschärft, deshalb jetzt nochmals diese Gesetzesinitiative.

Was sind die Hauptursachen? Grundsicherung nach SGB II - also Hartz IV - ist eingeführt worden 2005, Thüringer Familienfördergesetz, Thüringer Erziehungsgeldgesetz, Blindengeld, Blindenhilfe seit 2008, Schwerbehindertenfeststellungsverfahren seit 2008, Eingliederungshilfe 2003 kommunalisiert, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2003 kommunalisiert und steigende Sach- und Betriebskosten - da werden Sie Verständnis haben - die Inflationsquote macht natürlich vor den Kommunen keinen Halt, so dass auch da Druck auf die Kosten entsteht.


Die Stadt Eisenach gibt inzwischen 40 Prozent aller Verwaltungsausgaben für Sozialausgaben aus. Das ist auch ein strukturelles Problem, weil Eisenach als Zentrum der Wartburgregion eine andere Zusammensetzung der Bevölkerung hat als der Wartburgkreis als Flächenkreis. Deshalb konzentrieren sich die sozialen Probleme in einem solchen Zentrum. 40 Prozent entfallen schon auf die Sozialausgaben. Das entspricht gerade der Steuereinnahme und der allgemeinen Zuweisung. Das heißt, die Stadt Eisenach muss alle Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen für den Sozialbereich ausgeben und hat nur noch die speziellen Einnahmen von rund 25 Mio. € für andere Aufgaben frei. Das ist eine ungesunde Struktur, die kann aus eigener Kraft nicht behoben werden.


Wir hatten 1993 die Fehlentscheidung. Sie wurde aber auch bis 1998 nicht korrigiert, obwohl schon 1996/97 klar war, es funktioniert so nicht. Alle Versuche, zusätzlich der Stadt Eisenach und anderen kreisfreien Städten zu helfen, sind bisher kläglich gescheitert. Sie sind deshalb auch von den Regierungsfraktionen immer wieder aufgehoben worden. Ich darf erinnern: Es gab zusätzliche Finanzzuweisungen für die Stadt Eisenach für den Zeitraum 1998 bis 2002, im Finanzausgleichsgesetz definiert. Das haben die anderen Kommunen in Thüringen bezahlt, jedes Jahr Millionenbeträge - hat nicht geholfen. Dann gab es die Vorwegschlüsselzuweisung, steuerkraftunabhängig - hat nichts geholfen, abgeschafft. Anpassungshilfen, noch einmal 10 Mio. € für die kreisfreien Städte und für die großen zentralen Orte - hat auch nichts geholfen, auch abgeschafft. Die kreisfreien Städte bekommen einen 5-prozentigen Zuschlag bei der Schlüsselzuweisung - hilft auch nicht. Jetzt hat uns die Landesregierung vorgeschlagen, jetzt wollen wir so tun, als hätten die drei kleinen kreisfreien Städte - also Weimar, Suhl und Eisenach - 100.000 Einwohner bei der Berechnung der Bedarfszahl bei der Schlüsselzuweisung. Also wir blenden aus und sagen, wir nehmen die Probleme nicht zur Kenntnis. Eisenach hat zwar nur noch 43.000 oder 42.000 Einwohner, aber wir tun mal so, als hätten sie 100.000. Auch das bringt es nicht. Es bringt ungefähr 3 Mio. €. Ich hatte ja darauf verwiesen, die werden nicht ausreichen, um das strukturelle Defizit zu decken.


Also, meine Damen und Herren, all diese Versuche sind gescheitert. Und dieser neue Versuch 140-Prozent-Regelung bei der sogenannten Einwohnerveredelung wird auch nach hinten losgehen.


Uns geht es aber nicht nur um die Stadt Eisenach, sondern uns geht es um die Wartburgregion. Darauf stellt unser Gesetzentwurf ab. Die Rückreisung von Eisenach in den Wartburgkreis verhindert doch keinesfalls neue Überlegungen, wie sie Herr Gentzel hier angestellt hat hinsichtlich weiterer Eingemeindungen. Da ist auch der Unterschied zu dem Verfassungsgerichtsurteil Isserstedt und Jena. Bei Isserstedt ging es darum, die Gemeinde Isserstedt wird aufgelöst und in die Stadt Jena eingegliedert. Hier wird doch nicht die Stadt Eisenach aufgelöst. Die Stadt Eisenach bleibt doch als kommunale Gebietskörperschaft erhalten, sondern es wird nur ein Status geändert. Wie gesagt, es schließt es nicht aus, dass man künftig über eine solche Frage diskutieren kann. So, wie ich Herrn Gentzel verstanden habe, hat er großen Diskussionsbedarf, den haben wir auch. Frau Wolf hat schon vorgeschlagen, dass wir im Innenausschuss darüber weiterdiskutieren, weil unser Gesetzentwurf bewusst als Diskussionsangebot zu bewerten ist. Wir gehen davon aus, dass die SPD unserem Vor{chlag folgt. Frau Präsidentin, ich beantrage schon einmal die Überweisung unseres Gesetzentwurfs zur Weiterberatung an den Innenausschuss.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbst der Oberbürgermeister Matthias Doht aus Eisenach hat erst vor wenigen Tagen, am 31.10., während einer DGB-Veranstaltung noch einmal darauf verwiesen, dass er selbst als Oberbürgermeister davon ausgeht, dass die Kreisfreiheit über kurz oder lang der Geschichte angehört.


Welche Schwerpunkte sind in unserem Gesetzentwurf enthalten? Neben der Rückkreisung wollen wir, dass Eisenach eine Große kreisangehörige Stadt wird, den Status erhält. Damit bleiben wichtige Verwaltungsaufgaben wie die Bauordnungsbehörde, die Gewerbebehörde und der Denkmalschutz in der Stadtverwaltung. Das ist wichtig für die Stadtentwicklung. Wir haben - da muss Herr Gentzel jetzt zuhören, weil ich jetzt zu dieser innerparteilichen Auseinandersetzung komme, aber es interessiert ihn nicht wirklich, das verwundert nicht - die Frage des Kreissitzes definiert nach heftigen Diskussionen und da sind die Beschlüsse bei uns in der Partei unterschiedlich. Die LINKE in Bad Salzungen hat gesagt, Kreissitz muss Bad Salzungen bleiben, weil wir brauchen das für die Entwicklung Bad Salzungen als Brückenfunktion zwischen Rhön und Thüringer Wald, als Mittelzentrum. Ich habe hohes Verständnis, dass die Eisenacher LINKE sagt, Kreissitz muss, wenn es möglich ist, in Eisenach sein.


Wir haben eine Lösung gefunden, mit der alle umgehen können. Wir haben nämlich gesagt, für 10 Jahre bleibt der Kreissitz in Bad Salzungen und in Eisenach gibt es eine Außenstelle in Kooperation mit der Stadtverwaltung. Damit ändert sich für die Eisenacher überhaupt nichts und die Bürger des nördlichen Wartburgkreises profitieren sogar davon, weil die müssen später nicht mehr über die „Hohe Sonne“ nach Bad Salzungen. Insofern ist klar, ist es ein Kompromiss.


(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Alle?)


Das ist nun mal so. Aber was Sie, Herr Gentzel, behaupten, dass wir hier die Eisenacher überrannt hätten, das ist nicht der Fall.


Im Übrigen sind wir die einzige Partei in dieser Region, die ihre Parteistruktur bereits auf dieses Zukunftsmodell ausgerichtet hat. Wir sind nämlich ein gemeinsamer Kreisverband. Diesen Mut haben Sie nicht, die GRÜNEN vielleicht noch.


(Unruhe SPD)


Aber das hat mit der Mitgliederstruktur bei Ihnen sicherlich zu tun. Von daher haben wir in unserer Partei schon längst die Zukunft fest im Blick; ich meine das haben wir grundsätzlich, da brauchen wir nicht Eisenach, das ist so.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, nach 10 Jahren wird der Kreistag über den Kreissitz entscheiden und die Bürger haben alle Möglichkeiten, aufgrund der weitergehenden Rechte über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sich in diese Kreistagsentscheidung einzumischen.


Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben festgelegt, dass Doppelstrukturen abzubauen sind. Wir haben uns mit der Frage der Personalüberleitung beschäftigt. Wir wollen ein Modellprojekt. Insofern ist der Hinweis von Herrn Gentzel genau richtig, eine ausschließliche Rückkreisung löst die Probleme nicht. Wir müssen die Regionen insgesamt entwickeln. Diese Modellregion, dieses Modellprojekt soll unter Leitung des Innenministers realisiert werden. Wir haben Ausgleichszahlungen definiert. Es wird für das Land erstmal nicht billig, aber mittelfristig betrachtet spart das Land; es sind Ausgleichszahlungen von zunächst 10 Mio. € für Wartburgkreis und Eisenach vorgesehen. Wir brauchen eine Teilentschuldung für Eisenach, weil ansonsten auch eine normale Rückkreisung die Finanzsituation nicht ändert. Das kann das Land weitere 20 Mio. € kosten. Herr Fiedler hat gesagt, Landesausgleichsstock ist kommunales Geld, das erstaunt mich. Wir hatten erst im Innenausschuss darüber gesprochen, dass die Landesregierung fest in diesen Topf greift, ohne Richtlinie im tatsächlich verfassungsrechtlich grauen Raum Gelder vergibt; sie nennt das „Bedarfszuweisung nach Beschluss der Landesregierung“. Ich darf an die kleine Gemeinde Masserberg erinnern mit 800 Einwohnern. Sie hat inzwischen Bedarfszuweisungen von 65 Mio. € bekommen. Herr Fiedler, wo war denn da Ihr Aufschrei? Dort schützen Sie aber einen Politiker, der zu Ihnen gehört, nämlich Herrn Trautvetter, der dort jahrelang als Finanzminister Mitverantwortung trug, was dort in Masserberg gelaufen ist. Deshalb machen Sie das und da regen Sie sich nicht auf. Insofern sagen wir, Eisenach und die Region braucht auch finanzielle Unterstützung bei diesem Prozess. Es ist nicht aus eigener Kraft zu realisieren. Herr Fiedler, da können Sie sagen, was Sie wollen; wir haben hier die Verantwortung, denn wir haben die Stadt Eisenach in diese prekäre Situation gebracht und insofern haften wir auch dafür.


Zwei Dinge haben wir auch noch geregelt, die Erweiterung des Kreistages für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren, weil erst 2014 Kreistagswahlen stattfinden, und wir haben eine Regelung aufgenommen, dass die Eisenacher auch 2012 gleich den Landrat für den größeren Wartburgkreis dann mitwählen können. Wir sind nicht ausschließlich Herr des Verfahrens, sondern wir sagen, die Bürger sollen zum Schluss entscheiden. Da geben wir Herrn Gentzel recht; damit geht aber sein Vorwurf völlig ins Leere, dass wir nicht den Dialog suchen. Wir suchen den Dialog mit allen, sogar mit allen Bürgern, weil wir den Bürgern die Ermächtigung geben, dieses Gesetz über ein Bürgerbegehren, dann letztlich im Bürgerentscheid erst einmal in Kraft zu setzen. Da orientieren wir uns an den Regelungen der Thüringer Kommunalordnung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Da ist für uns die höchste Form der Demokratie, weil zum Schluss der Bürger entscheidet, was wird. Wenn der Bürger es ablehnt, waren unsere Argumente nicht überzeugend. Das hat eine Sperrwirkung für zwei Jahre und nach zwei Jahren können wir einen neuen Anlauf nehmen. In der Zeit müssen wir natürlich dann mit den Bürgern die Gespräche führen.


Also insgesamt ist das ein ausgewogener Gesetzentwurf. Ich bitte die Fraktion um Zustimmung zur Überweisung an den Innenausschuss und dort können wir alle weiteren Fragen weiter diskutieren. Danke.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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