Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz –ThürLArztG-)

Ralf Plötner

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1644

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde bereits im Oktober-Plenum herausgearbeitet, dass dieser Gesetzentwurf von populistischer Schaufensterpolitik geleitet ist und nicht von einem ernsthaften Befassen mit diesem Thema. Meine Vorredner gingen darauf ein, dass es gelungen ist, dass alle demokratischen Fraktionen im Landtag einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht haben, der die medizinische Versorgung in Thüringen stärkt. In der Plenardebatte wurde die gesetzentwurfseinbringende Fraktion auch darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um ein kopiertes Textwerk handelt, was den Thüringer Rahmenbedingungen und Erfordernissen in keiner Weise gerecht wird, und Sie machen sich auch nicht mal im Ansatz die Mühe, den Gesetzentwurf in irgendeiner Art und Weise weiterzuqualifizieren.

 

Öffentlich finanzierte und getragene integrierte Gesundheitszentren, insbesondere im ländlichen Raum, das ist ein Lösungsweg, der meiner Fraktion Die Linke vorschwebt und den wir anstreben. Es geht doch darum, dass wir uns den modernen Lebensentwürfen gegenübersehen, die es zu respektieren gilt und mit denen wir umgehen müssen. Es ist doch einfach zielführender und besser, wenn sich eine Fachärztin oder ein Facharzt für eine Dekade in einer Region niederlässt, um sich an der Grundversorgung zu beteiligen, anstatt das gar niemand tut, und damit müssen wir heutzutage eben umgehen. Die wenigsten Menschen werden über Jahrzehnte ihr gesamtes Berufsleben lang in einer Fachpraxis bleiben, sondern es gibt eine gewisse Mobilität und Flexibilität, der wir gerecht werden müssen. Und wenn Menschen nach dem Ende des Medizinstudiums nicht das wirtschaftliche Risiko alleine tragen wollen, dann muss man das respektieren und Lösungswege finden. Die Landarztquote, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es nicht. Mein Fraktionskollege Christian Schaft hat das an einer Stelle im Thüringer Landtag im Plenarsaal schon einmal vorgebracht und ich möchte das gerne noch einmal unterstreichen, dass die Landarztquote als vertraglich fixierte Bindung bei Studienbeginn kein adäquates Instrument ist, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Es bestehen auch noch viel zu viele verfassungsrechtliche und weitere juristische Fragen bei dem Thema. Grund ist, dass sie sich tatsächlich bei Vertragsbruch davon freikaufen können und es dementsprechend gut Betuchte auch einfacher bewerkstelligen können. Das zum einen. Zum anderen ist es doch wirklich lebensfremd, dass Studierende bei Studienbeginn sich für die Anschlusszeit so fest binden. Vielmehr müssen die Landkreise mit Attraktivität punkten. Da geht es um Zukunftsperspektiven, da geht es darum, sich wohl zu fühlen, da geht es um ein kulturelles und soziales gutes Leben und da geht es um die Frage, wie weit der nächste Kindergarten und die nächste Schule entfernt sind. Sie sehen, dass sich das gegenseitig bedingt. Eine Region, in der wir gute Bildungs- und Kulturangebote haben, ist eher attraktiv für eine Ärztin oder einen Arzt, sich dort niederzulassen, und dementsprechend werden auch Familien sich in Regionen gerne niederlassen, wo die fachärztliche Versorgung auch reell stimmt.

 

Was ich hier eben angeführt habe, gilt auch für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Da möchte ich auch noch mal kurz damit aufräumen, dass landesseitig die Finanzierung für dieses wichtige Personal nicht auskömmlich sei. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Es ist zusätzliches Geld vorhanden, Herr Kollege Zippel, damit eben die Kreise oder die kreisfreien Städte zur Umsetzung dieser Aufgabe Personal gewinnen können.

 

(Heiterkeit CDU)

 

Allerdings müssen sie es dann eben auch so handhaben und dies spezifisch auch einsetzen, Herr Kollege Zippel.

 

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben das Geld doch im neuen Haushalt gekürzt!)

 

Das passiert leider noch viel zu wenig.

 

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben doch gekürzt! Schauen Sie in den Haushalt, es ist gekürzt!)

 

Dass die übrigen Fraktionen hier im Landtag das Thema sehr ernst nehmen, haben die letzten Monate gezeigt: Die intensive Behandlung im Mitanhörungsverfahren zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für die Humanmedizin an der Uniklinik in Jena und die möglichen Anreize zu schaffen, Fachärztinnen und Fachärzte in die ländlichen Regionen zu bewegen.

 

Das gesamte Thema ist auf jeden Fall vielschichtiger, als Sie es hier in dem umgeänderten Gesetzentwurf darstellen. Der Gesetzentwurf ist abzulehnen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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