Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes 1/3

Andreas Schubert

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8029

 

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, insbesondere diejenigen, die in Betrieben beschäftigt sind, die auch öffentliche Aufträge immer wieder abarbeiten. Bis heute wird von einigen immer noch und immer wieder die Notwendigkeit eines Thüringer Vergabegesetzes einschließlich eines Thüringer vergabespezifischen Mindestlohns für die Aufträge der öffentlichen Hand in Thüringen bestritten, auch hier im Hohen Haus. Warum braucht es aber eine solche Norm? Das Medianeinkommen in Thüringen ist das zweitniedrigste in ganz Deutschland. Der Grund dafür ist ebenfalls die niedrige Tarifbindung der Thüringer Unternehmen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund waren im Jahr 2019 lediglich 18 Prozent der Thüringer Unternehmen mit 44 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitet demnach in einem Betrieb ohne Tarifvertrag. Es besteht deshalb unverändert der Bedarf, auch durch die Vergabe öffentlicher Aufträge Impulse für bessere Arbeitsbedingungen zu setzen.

 

Das hat sich wohl auch in Thüringen herumgesprochen. Die Evaluation des Thüringer Vergabegesetzes, die auftragsgemäß vom Thüringer Wirtschaftsministerium zu ausgewählten Punkten letztes Jahr fristgerecht durchgeführt wurde, belegt die hohe Akzeptanz des vergabespezifischen Mindestlohns, was von uns als Koalitionsfraktionen, als Rot-Rot-Grün mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf aufgegriffen wird. Wir wollen jetzt das Thüringer Vergabegesetz nach dreieinhalb Jahren seit Inkrafttreten weiterentwickeln. Wir wollen dieses Steuerungsinstrument der Politik nutzen, um Lohndumping für die Aufträge der öffentlichen Hand, die mit unser aller Geld bezahlt werden, definitiv auszuschließen. Deshalb wollen wir die Wirksamkeit des Thüringer Vergabegesetzes ausweiten, indem pflichtig auch die Aufträge auf der kommunalen Ebene dessen Vorgaben unterliegen sollen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Dazu gehört auch eine wirksame Sanktion, wenn Unternehmen dieses Gesetz verletzen. Firmen sollen für fünf Jahre aus der Vergabe öffentlicher Aufträge verbannt werden. Gleichzeitig geht es uns um wirklichen und nicht nur plakativen Abbau von Bürokratie, um die Digitalisierung von Prozessen. Unter dieser Überschrift wollen wir auf gar keinen Fall die Schleifung von ökologischen und sozialen Standards zulassen, denn sie definieren Gelingensparameter für Wertschöpfung mit Zukunft für eine klimaneutrale Wirtschaft und zukunftssichere Arbeitsplätze. Mit diesem Gesetzentwurf legt die Koalition einen Vorschlag zur Stärkung für gute Arbeit in Thüringen vor, eine Grundbedingung, um sich als Wirtschaftsstandort auch im zugespitzten Wettbewerb um die besten Köpfe behaupten zu können. Wir freuen uns auf die Debatte im Wirtschaftsausschuss, für den ich hier schon mal vorsorglich die Überweisung beantrage, und die Bewertung unserer Vorschläge im Rahmen der geplanten Anhörung. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien