Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes 2/2

Knut Korschewsky

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3597

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heutigen Tag, und – wie ich hoffe – auch mit einer möglichst großen und breiten Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf der Koalitionsfraktionen dieses Sportfördergesetzes kann man mit Fug und Recht behaupten: Thüringen ist und bleibt ein Sportland, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich will es betonen, das, was auch der Kollege Kobelt schon gesagt hat: Es ist ein guter Tag für den Thüringer Sport, der heutige Tag, und er ist insbesondere ein guter Tag natürlich für den Breitensport – das wurde hier schon gesagt –, aber eben nicht nur für den Breitensport, auch für den Thüringer Leistungssport, meine sehr geehrten Damen und Herren. Denn nur mit einem guten Breitensport wird es auch gelingen, einen noch besseren Leistungssport zu erzielen und damit auch internationale Leistungen für Thüringen weiter erzielen zu können. Damit schaffen wir die Voraussetzungen – mit dieser Verabschiedung des heutigen Sportfördergesetzes – unter anderem, dass dieses auch erfüllt werden kann, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich will nur ganz wenig zu der Rede von Herrn Höcke eben sagen. Herr Höcke, es ist eben so, wenn man an den Beratungen nicht teilnimmt, dann kann man vieles auch nicht wissen. Das kann ich ja verstehen. Aber zumindest kann man erwarten, dass man sich kundig macht und dass man dort einige Dinge auch genauer sagen kann. Ich will es Ihnen an zwei Beispielen nur sagen. Das erste Beispiel ist Ihre Sorge, dass das Verfassungsgericht die Pflicht zur Erstellung von Sportstättenleitplänen anfechten könnte. Ich habe eigentlich vermutet, dass Sie die Thüringer Verfassung vielleicht kennen. Aber scheinbar kennen Sie die noch nicht mal. Der Artikel 30 der Thüringer Verfassung besagt das verfassungsrechtliche Fördergebot für Sportstätten, nämlich – ich zitiere –:

„Der Sport genießt Schutz und Förderung durch das Land und seine

Gebietskörperschaften.“

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Damit ist es klar und deutlich geregelt, dass die Gebietskörperschaften laut Verfassung schon schlicht und ergreifend auch die Notwendigkeit haben.

 

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Es geht um die Sportstätten, Herr Kollege! Du hast ja keine Ahnung!)

 

Und ein Zweites: Sie zweifeln die 5 Millionen Euro an, die wir als Kompensationsmittel eingestellt haben, damit es einen Ausgleich für die Thüringer Kommunen gibt, die bisher Gebühren erhoben haben, und Sie wissen nicht, woher das kommt. Ein Blick in das Statistische Jahrbuch, in die Jahresrechnung der Statistik 2017 vom Landesamt für Statistik hätte Ihnen diese Zahl gesagt. Sie ist auf der Webseite des Statistischen Landesamtes nachzusehen. Dort werden alle Zahlen aufaddiert, die die Kommunen durch die Vermietung von Sportstätten etc. einnehmen, einschließlich – ich betone: einschließlich – der Summen, die sie auch für die Bäder einnehmen. Die sind hier bei uns gar nicht mit einbezogen worden. Somit haben wir eine sehr realistische Zahl eingestellt, dass wir den Kommunen hier auch deutlich signalisieren: Wir wollen sie nicht schröpfen, sondern wir wollen sie unterstützen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Nicht umsonst ist in den Übergangsregelungen auch eine Evaluationsregel aufgenommen worden, dass nach einer gewissen Zeit von Jahren dieses Sportfördergesetz einschließlich der eingestellten finanziellen Mittel auch einer Überprüfung unterzogen wird.

Nun will ich deutlich auch noch eins sagen: Sie sprechen hier von einer Ideologisierung des Sportfördergesetzes. Das ist mitnichten so. Der Sport hat einen humanistischen Grundgedanken, sehr geehrter Herr Höcke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und diesem humanistischen Grundgedanken folgt auch dieses Thüringer Sportfördergesetz – und nichts anderes ist da dabei.

 

Ich möchte doch noch einiges zum Zustandekommen dieses Gesetzes sagen, weil ich glaube, das ist eine ganz wichtige Frage, wenn wir heute über dieses Sportfördergesetz reden. Seit 1994 existiert bereits ein Sportfördergesetz, das unter anderem in einem Punkt die Kommunen eigentlich schon heute verpflichtet, die Sportstätten kostenlos für den Trainingsbetrieb zur Verfügung zu stellen. Das ist nämlich gar nichts Neues. Neu an unserem Gesetz ist, dass es verpflichtend für Trainingsund Wettkampfbetrieb ist. In dem jetzigen Gesetzentwurf, der bis jetzt noch Gültigkeit hat, steht drin: ist für den Trainingsbetrieb in der Regel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Und „in der Regel“ heißt für mich, dass es da eigentlich nur Ausnahmen geben kann. Aber diese Ausnahmen sind mittlerweile fast zur Regel geworden. Deshalb ist es notwendig, hier klare Kante zu zeigen, was damit eigentlich gemeint ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Nun muss man auch noch mal sagen, dass – glaube ich – der Thüringer Sport in den Jahren der rot-rot-grünen Koalition eine sehr große Unterstützung durch die Thüringer Landesregierung erfahren hat; Kollege Kobelt hat schon einiges angesprochen. Das sind die Punkte, die Kollege Kobelt angesprochen hat – Sportstättenförderung –, das ist auch die Frage des seit vielen Jahren erstmaligen Wiedereinstellens einer Förderung für Thüringer Schwimmbäder. Das ist die Frage, dass dem Landessportbund zur Unterstützung der Sportvereine und Sportverbände über das Glücksspielgesetz jährlich 770.000 Euro mehr zur Verfügung gestellt werden und dass das nicht von Jahr zu Jahr wieder neu aufgemacht werden muss, sondern mit Planungssicherheit auch für den Landessportbund. Das ist unter anderem auch, dass die Thüringer Landesregierung auch die Spitzensportvereine des Thüringer Landes unterstützt und die Hallen den entsprechenden Sanierungen unterzieht. Ich sage hier nur die Wolfsgrube in Suhl für den VfB Suhl, für die Volleyball-BundesligaMannschaft. Ich sage hier nur die Halle in Eisenach, die neu gebaut wird. Und ich sage auch die Halle für die Handballerinnen des THC. Alles das hat die Landesregierung derzeit für den Thüringer Sport eingestellt und wir werden heute mit dem Sportfördergesetz– ich sage mal – die Krone für den Thüringer Sport aufsetzen. Darauf bin ich stolz, dass uns das gelungen ist.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich will aber auch deutlich sagen, mit dem jetzigen Entwurf des Thüringer Sportfördergesetzes sind für mich eigentlich die fünf wichtigsten Punkte die Sportstättenleitplanung, der Kampf gegen Doping, der Landessportbeirat, die Zielund Leistungsvereinbarungen für den Thüringer Sport, die auch mit dem Landessportbund abgeschlossen werden sollen, und natürlich die kostenlose Nutzung der Sportstätten für den Trainingsund Wettkampfbetrieb.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesen fünf wichtigen Punkten – und das muss man eben sagen – sind nicht alle Träume gereift, die wir uns hätten vorstellen können. Ich will das ganz deutlich sagen: Mir wäre es sehr recht gewesen, wenn es gelungen wäre, den Sport als Pflichtaufgabe in die Thüringer Verfassung aufzunehmen. Das ist leider nicht gelungen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und es ist leider auch nicht gelungen – auch das ist ein Wermutstropfen und den will ich auch ansprechen, den will ich gar nicht verschweigen –, dass wir für die Schwimmvereine und für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft diese Regelung der grundsätzlichen kostenfreien Nutzung nicht bis zum Ende durchsetzen konnten, sondern dass wir hier leider auf die bisherige Regelung zurückfallen mussten, sodass die Schwimmvereine und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft selbstständig mit den Kommunen die Verhandlungen führen können. Ich hoffe, dass viele, viele Kommunen hier zur Kostenfreiheit für diese Vereine des Schwimmsports beitragen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat sehr viele Diskussionen im Ausschuss gegeben, es hat die Anhörung gegeben, die sehr emotional war – das will ich auch nicht verschweigen –, die sehr intensiv war, an der sich sehr viele beteiligt haben. Es hat, glaube ich, von allen Fraktionen sehr viele Gespräche mit Sportfachverbänden gegeben, mit dem Landessportbund. Es hat sehr viele Gespräche mit einzelnen Sportvereinen gegeben und wir haben sehr, sehr viel Zustimmung für diesen Entwurf erhalten. Ich will auch einen Dank an die CDU-Fraktion heute sagen, weil es auch mit der CDU-Fraktion sehr viele konstruktive Gespräche gegeben hat. Leider ist es uns nicht gelungen, dass wir in allen Punkten zu einer Übereinkunft gekommen sind, was sich sicherlich heute auch noch darstellen wird. Aber ich will Danke sagen für die Gespräche, die es gegeben hat. Wir haben ja auch einige Ihrer Punkte mit aufgenommen in den Entwurf, den wir heute hier zur Abstimmung als Koalitionsfraktion stellen.

 

Aber ich hoffe, sehr geehrte Kollegen von der CDU-Fraktion und vor allen Dingen natürlich auch verehrter Kollege Grob, vielleicht gelingt es ja doch noch, dass Sie heute unserem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben können, weil ich weiß, der einzige Punkt, der Sie eigentlich davon abhält, ist die Frage der grundsätzlichen Kostenfreiheit, darüber haben wir lange diskutiert. Aber wenn ich Sie, Kollege Grob, aus Ihrer Zeitung, der „Drucksache“, mal selber zitieren darf – ich zitiere: „Keine Gebühren für Sportstätten. Grundsätzlich sollen ortsansässige Sportvereine kommunale Sportstätten zukünftig nutzen können, ohne dafür Gebühren zu entrichten. Das ist eine zentrale Forderung der CDU-Landtagsfraktion in der Debatte über das Sportfördergesetz. Ausnahmen von diesem Grundsatz sollen nur für den Profisport und Sportveranstaltungen möglich sein, für die Eintritt gezahlt wird.“

 

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sehr geehrter Herr Grob, wenn Sie es damit heute auch so ehrlich meinen, wie es hier drinsteht, dann hoffe ich auch heute noch auf Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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