Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes und des Thüringer Glücksspielgesetzes 1/2

Knut Korschewsky

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3597

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich nicht versäumen, die Vertreter des Thüringer Sports auch heute hier zu dieser etwas fortgeschrittenen Stunde auf der Besuchertribüne zu begrüßen, unter ihnen der Präsident Peter Gösel und der Hauptgeschäftsführer Rolf Beilschmidt.

 

(Beifall im Hause)

 

Herzlich Willkommen zu dieser Diskussion heute hier bei uns im Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren. Diese Berichterstattung wird ein bisschen länger werden, da dieses Gesetz auch schon eine etwas längere Geschichte hat. Wie sich einige vielleicht auch noch erinnern können, wurde der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion mit zwei anderen Artikeln versehen, die dann hier im Landtag ihre Ablehnung fanden und der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion dann an den Ältestenrat überwiesen. Durch Beschluss des Ältestenrates vom 01.10.2015 wurde der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 6/1101 gemäß § 57 Absatz 5 der Geschäftsordnung an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Aufgrund der Festlegung des Haushalts,- und Finanzausschusses dann in seiner 14. Sitzung am 01.10.2015 wurden in den Beratungen zum Landeshaushalt 2016/2017 nur die Artikel 2 und 3, Änderung des Glückspielgesetzes und Inkrafttretensregelung, einbezogen.

 

In seiner 21. Sitzung am 11.12.2015 hat dann der Haushalts,- und Finanzausschuss beschlossen, den Artikel 1, Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes des genannten Gesetzes der CDUFraktion an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur endgültigen Beschlussfassung weiterzuleiten.

 

Der Ältestenrat hat dann in seiner 21. Sitzung vom 19.01.2016 seine gemäß § 57 Absatz 4 Satz 2 der Geschäftsordnung erforderliche Zustimmung hierzu erteilt. Durch Beschluss des Landtags, wiederum vom 23.03.2017, wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3597 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, den Haushalts,- und Finanzausschuss sowie den Innen,- und Kommunalausschuss überwiesen.

 

Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat beide Gesetzentwürfe in seiner 41. Sitzung am 25.04.2017, in seiner 43. Sitzung am 13.06.2017, in seiner 59. Sitzung am 18.09.2018 und in seiner 61. Sitzung am 23.10.2018 beraten, sowie ein mündliches Anhörungsverfahren zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion, sowie zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen durchgeführt. Beide Gesetzentwürfe waren zudem Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

 

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/3597 wurde zudem ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren unter anderem der kommunalen Spitzenverbände und des Landessportbundes zu Vorlage 6/4595 – Neufassung – durchgeführt. Die Zuschriften im Anhörungsverfahren wurden an die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport und die Fraktionen sowie die Landesregierung verteilt. Das Protokoll der mündlichen Anhörung wurde gemäß § 80 Abs. 2 der Geschäftsordnung ebenfalls verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen wurden ebenfalls im AIS für alle Abgeordneten bereitgestellt.

 

Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/1101 wurde durch den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport in seiner 61. Sitzung am 23. Oktober2018 abgelehnt.

 

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/3597 wurden nachfolgende Empfehlungen bzw. Beschlüsse gefällt: Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat in der 61. Sitzung am 23. Oktober 2018 empfohlen, den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/ 3597 mit Änderungen anzunehmen.

Der mitberatende Innen,- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 25. Oktober 2018 beraten und empfiehlt, den Gesetzentwurf mit dem vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen.

 

Der mitberatende Haushalts,- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 62. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen.

 

Und schließlich hat der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober 2018 beraten und empfiehlt ebenfalls, den Gesetzentwurf mit den vom Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen anzunehmen. Soweit zur Berichterstattung aus den Ausschuss. Herzlichen Dank.

 

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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