Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes 2/2

Knut Korschewsky

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7415

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, von Herrn Höcke habe ich nichts anderes als eine demagogische Rede erwartet. Aber ich will Ihnen eins sagen: Warum hier keine Anträge beschlossen werden oder überwiesen werden der AfD? Weil sie einfach schlecht sind und weil sie nicht überweisungswürdig sind, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Blödsinn!)

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deshalb erspare ich es mir, zu Herrn Höckes Ausführungen hier noch irgendwas zu sagen. Jedes einzelne Teil davon könnte man so was von auseinandernehmen. Das will ich Ihnen aber gar nicht zumuten.

 

Ich will zum Kollegen Grob etwas sagen: Kollege Grob, ich schätze Sie sehr, Sie waren lange Jahre Präsident des Ringerverbands, Sie waren Mitglied in der Landessportstättenkommission – Sie sind dort überall auch mit dabei gewesen. Deshalb bedauere ich es ein bisschen, dass Sie jetzt genau diese Veränderungen, die wir hier vornehmen wollen, entweder falsch interpretieren oder bewusst falsch nennen, weil ich glaube, Sie wissen, worum es geht.

 

Es geht hier schlicht und ergreifend darum, erstens: Entgeltfrei bleibt entgeltfrei. Da gibt es auch keine Entgelte für Nebenkosten usw. Das ist das Grundprinzip. Das wird mit diesen Änderungen jetzt sogar noch einmal verstärkt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es geht hier um die Schwimmvereine, die Spezialgymnasien und es geht um die Universität Jena. An den Spezialgymnasien haben wir einen erhöhten Bedarf, das wissen wir alle, weil da nämlich die Sportlerinnen und Sportler zunehmend mehr Sportunterricht als in den normalen Schulen haben. An der Universität Jena ist es nun mal so, dass da auch Sportlehrerinnen und Sportlehrer ausgebildet werden, die auch einen höheren Bedarf haben und dabei mitbedacht werden müssen.

 

Damit Sie das noch ein bisschen besser verstehen können, möchte ich Ihnen noch mal den Paragrafen aus dem Thüringer Schulfinanzierungsgesetz vorlesen: „Nutzung ist im Landesinteresse gegeben, weil das Land als Schulträger verpflichtet ist, den Schulaufwand einschließlich der Bereitstellung von Sportstätten zu tragen.“ – Das ist der § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen. Damit ist es natürlich auch so, dass das Land die Kosten für die Spezialgymnasien tragen muss. Das wird mit diesem – wie ich finde – verhältnismäßig kleinen Teil geregelt, dass nämlich das Land die Möglichkeit hat, aus dem Bereich „Schule“ des Bildungsministeriums die Spezialgymnasien und aus dem Wirtschaftsbereich die Ausbildung an der Universität Jena zu finanzieren. Was ist daran so schwer zu verstehen? Das begreife ich schlicht und ergreifend nicht.

 

Im Übrigen, Kollege Grob, kennen Sie die ganze Diskussion, weil Sie die Schwimmvereine angesprochen haben, auch was den Schwimmsport – gerade das Spezialgymnasium in Erfurt – mit der Roland-Matthes-Schwimmhalle in den vergangenen Jahren anbetrifft. Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir die Bedingungen für den Thüringer Schwimmverband, dass er die Ausbildung der Schwimmerinnen und Schwimmer kostenfrei in der Roland-Matthes-Schwimmhalle durchführen kann. Wir schaffen an dieser Stelle Verbesserungen und keine Verschlechterungen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das muss man doch einfach hier zur Kenntnis nehmen. Das erregt mich schon ein bisschen, wenn die verbesserten Bedingungen für die Kommunen, die nämlich diese Schwimmhallen oder Freibäder vorhalten, hier an dieser Stelle schlecht gemacht werden.

Es geht hier überhaupt nicht darum, dass wir die Finanzierung an irgendwelche Sportfachverbände weitergeben wollen. Die Sportfachverbände, die ihre Sportlerinnen und Sportler am Sitz der Sportgymnasien haben, werden keine Gebühren zahlen müssen. Sie werden damit entlastet, weil nämlich auch in der Frage von Wettkämpfen, von der Ausbildung der Sportfachverbände keine Gebühren mehr zu zahlen sind, gerade eben auch im Nachwuchsleistungsbereich. Das ist der Hintergrund dieser Gesetzesänderung.

Es tut mir leid: Ich weiß nicht, wie häufig schon auch die CDU-Fraktion in den vergangenen 25 Jahren Gesetzentwürfe beschlossen hat und nach einer gewissen Zeit, wenn man merkt, da gibt es noch etwas nachzuschärfen, nachgeschärft hat. Was ist daran verwerflich, wenn wir im Interesse der Sportlerinnen und Sportler und im Interesse der Kommunen an diesem Gesetzentwurf etwas nachschärfen? – Gar nichts, meine Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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