Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes 1/2

Knut Korschewsky

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7415

 

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, ich will so beginnen: Idee, Diskussion, Umsetzung, das ist die Trias, mit der wir das Sportland Thüringen stärken. Am Anfang stand die Idee, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wollten die Arbeit in den Vereinen stärken, da das Sportfördergesetz von 1994, was bis dahin noch gegolten hat, nur in der Regel eine Kostenfreiheit vorgegeben hatte und mittlerweile 40 Prozent der Sportvereine in Thüringen keine Kostenfreiheit mehr hatten und Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen zahlen mussten. Wir wollen allen Sportlerinnen und Sportlern gute Bedingungen ermöglichen. Deshalb sollen die Kommunen den Vereinen die Sportstätten ab 2020 – so steht es im neuen Sportfördergesetz – grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung stellen. Jetzt kommt der zweite Punkt: Nach der Idee folgte die Diskussion mit dem Landessportbund und den kommunalen Spitzenverbänden. Bei dieser wurde deutlich, dass den Kommunen Einnahmeverluste entstanden sind und entstehen werden. Deshalb haben wir in der Diskussion um das Sportfördergesetz eine Kompensation von 5 Millionen Euro für Einnahmeausfälle zur Verfügung gestellt, die auch beschlossen wurde, die die Kommunen ab dem 1. Januar 2020 abrufen können. Und als Drittes kommen wir nun zur Umsetzung dieser ganzen Frage: Wir haben hier im Thüringer Landtag im November letzten Jahres das neue Sportfördergesetz verabschiedet. Die Resonanz – das können, glaube ich, alle hier im Hohen Haus bestätigen – war sehr positiv. Die Vereine sind froh gewesen, dass sie diese neuen Möglichkeiten hatten und haben und damit auch die Stärkung ihrer Arbeit in den Vereinen weiter vorantreiben konnten.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rot-Rot-Grün ist aber auch verlässlicher Partner der Kommunen. Wir nehmen Probleme auf und wollen sie lösen und das eben auch jetzt mit dieser ersten Novellierung des Sportfördergesetzes. In den Gesprächen zur Umsetzung des Gesetzes hat sich gezeigt, dass wir für drei Spezialfälle eine Ausnahme von der Entgeltfreiheit brauchen, diese Ausnahme – das will ich hier noch mal ausdrücklich betonen – aber nicht zulasten der Vereine, sondern zugunsten der Kommunen, um den Kommunen an dieser Stelle mehr Einnahmemöglichkeiten zu generieren:

 

(Beifall DIE LINKE)

 

erstens für die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Nutzung der neu zu errichtenden Leichtathletikanlage, zweitens für die Spezialgymnasien in Trägerschaft des Landes und drittens für den Übungsbetrieb im Nachwuchsleistungssport in Verantwortung der Sportfachverbände am Sitz der Spezialgymnasien des Landes. Das ist auch noch mal wichtig zu betonen: am Sitz der Spezialgymnasien. Hier sind ein überdurchschnittlicher Nutzungsumfang sowie ein besonderes Landesinteresse gegeben, welches übrigens schon in § 1 des Sportfördergesetzes deutlich gemacht wurde. Hier brauchen wir deshalb einen Interessenausgleich zwischen Sport und den Kommunen. Diesen Interessenausgleich wollen wir mit dem Sportfördergesetz ermöglichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es gesagt, ich will es noch mal wiederholen: Diese Koalition – Rot-Rot-Grün – ist verlässlicher Partner und geht diese Probleme eben auch an. Auch hier wieder die klare Trias. Wir haben eine Idee zur Lösung, wir werden diese im Rahmen der Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landessportbund diskutieren und dieses dann auch umsetzen. Am Ende steht eines: Wir haben gemeinsam die Entgeltfreiheit für den Thüringer Sport gerade im Nachwuchsbereich aber auch für den Wettkampfbetrieb erreicht. Dies ist in den vergangenen Jahrzehnten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, die größte Errungenschaft für den Thüringer Sport, die wir überhaupt erreichen konnten.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Nun wird diese Errungenschaft noch einmal durch die Regierungskoalitionen nachgeschärft, so dass am Ende diese Errungenschaft allen Vereinen, Sportlern und Kommunen ohne Wenn und Aber zugute kommt. Ich beantrage hier auch die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und hoffe auf eine wirklich breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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