Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes 1/2

Donata Vogtschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und auch am Livestream. Ich darf für den gesamten Innenausschuss sprechen, wenn ich sage, dass wir hocherfreut sind, heute den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nach tiefgründiger Debatte im Ausschuss nun in der zweiten Beratung in das Plenum einzubringen.

 

Hauptgrund für die Gesetzesänderung war die Fristanpassung der Beschäftigung der Rettungsassistentinnen und  assistenten im Einsatzbereich, welche in Thüringen nach aktuellem Stand bis einschließlich 31.12.2022 befristet auf den in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeugen und in den zentralen Leitstellen eingesetzt werden dürfen, da der Landtag im Frühjahr 2014 in § 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes eine solche Frist im Zuge der bundesweiten Einführung des neuen Berufsbildes der Notfallsanitäterinnen und  sanitäter beschlossen hat.

Nach der letzten Gesetzesnovelle in Thüringen wurde vom Bundesgesetzgeber eine Fristverlängerung auf den 31.12.2023 vorgenommen, um noch weiteren Rettungsassistentinnen und  assistenten die Möglichkeit zu geben, sich als Notfallsanitärinnen und Notfallsanitäter nachqualifizieren zu lassen und auch als Land Thüringen möchten wir natürlich als die Einbringenden diese Fristverlängerung vornehmen, weshalb der vorliegende Gesetzentwurf sowohl die Übergangsbestimmungen vollzieht als auch diese auf die Transportführerinnen und  führer der Rettungstransportwagen beschränkt, um den bisherigen Rettungsassistentinnen und  assistenten in den anderen Tätigkeitsbereichen, in denen eine Notfallsanitäterinnen und  sanitäterqualifikation nicht zwingend erforderlich ist, insbesondere für Tätigkeiten in den zentralen Leitstellen eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.

 

Der von den Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 27. April 2022 eingereichte Gesetzentwurf wurde am 5. Mai 2022 in der ersten Beratung im Plenum behandelt. Die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wurde abgelehnt und der Antrag demnach nur an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, weshalb wir federführend an der Beratung beteiligt waren.

 

Dort wurde am 02.06.2022 die schriftliche Anhörung beschlossen und erfolgreich durchgeführt. Die Mehrheit der Anzuhörenden begrüßte die vorgeschlagene Fristverlängerung und nach einer inhaltlich tiefgreifenden Auswertung der Anhörung und dem fachlichen Einbezug der Praxismeinungen wurde im Innenausschuss Änderungsanträge hinsichtlich der Weiterbeschäftigungsmöglichen für Rettungsassistentinnen und  assistenten am Gesetzentwurf vorgenommen.

 

Der erste Änderungsantrag in der Vorlage 7/4208 der Koalitionsfraktionen wurde in der Sitzung des 3. November 2022 zurückgezogen und der Änderungsantrag der Vorlage 7/4419 der CDU schließlich mit weiteren in der Sitzung verabredeten Anpassungen bestätigt. In der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 03.11.2022, also letzte Woche, wurde die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses gefasst, die nun ebenso beinhaltet, dass einer von mindestens von zwei Leitstellendisponentinnen und Leitstellendisponenten die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter“ haben muss und das bei der bodengebundenen Notfallrettung der als Fahrende mindestens eine Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter oder Rettungsassistentinnen oder Rettungsassistenten und zur Patientenbetreuung mindestens eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter einzusetzen sind.

 

Außerdem beinhaltet nun das für die Patientenrettung in der Luft ausschließlich Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen neben den Notärztinnen und Notärzten infrage kommen und dass übergangsweise bis zum 31.12.2023 an Stelle des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin in den Leitstellen und bei der bodengebundenen Notfallrettung auch Rettungsassistentinnen und  assistenten zum Einsatz kommen können.

Ebenso wird die Landesregierung nunmehr aufgefordert, den für das Rettungswesen zuständigen Ausschuss bis Herbst 2023 über den in der Luftrettung und in den Leitstellen bis dahin erreichten Qualifizierungs- und Personalstand zu informieren. Nach den vorgenommenen Änderungen wurden letzte Woche Donnerstag erneut die kommunalen Spitzenverbände kurzfristig zu der nun vorliegenden Beschlussempfehlung um eine Stellungnahme bis zum 9. November gebeten. Der Gemeinde- und Städtebund sah sich leider in dieser Frist außer Stande, eine Bewertung abzugeben. Aber der Thüringische Landkreistag und die Landesarbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen in Thüringen haben sich kurzfristig zur Sache äußern können. Dafür herzlichen Dank schon mal von unserer Seite. Beide sprachen sich ausschließlich für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter auf den Notarzteinsatzfahrzeugen aus, auch ohne Übergangsregelung. Andere Anzuhörende wie etwa die Landesverbände der Krankenkassen in Thüringen hatten in der Anhörung jedoch für einen solchen Übergang noch geworben. Um rechtzeitig vor Ablauf der Frist am Jahresende eine Anpassung gesetzlich wirksam werden zu lassen, hat sich der Innen- und Kommunalausschuss darauf verständigt, den Antrag im laufenden Novemberplenum in der zweiten Beratung einzubringen und den Vorgang abzuschließen. Der Ausschuss bittet für den vorliegenden Gesetzentwurf um Zustimmung.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

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