Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9072

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren jetzt auch wieder auf der Tribüne, wir werden jetzt in erster Lesung einen Gesetzesvorschlag der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes und des Besoldungsgesetzes beraten. Hintergrund ist, dass wir im Lehrerbildungsgesetz für die Regelschulen eine Änderung in enger Abstimmung und auf Wunsch der FSU in Jena, der Fachgremien anstreben, dies schnell und noch in diesem Jahr hier im Plenum abzuschließen, dass wir die Lehrerbildung an den Regelschulen derart umstellen, dass wir sie von 270 auf 300 Leistungspunkte anheben, damit an die Regelschullehrerausbildung in Erfurt angleichen. Dazu wird zu diskutieren sein. Ich würde mich freuen, wenn wir es nicht mit sachfremden Themen vermischen.

 

Der zweite Inhalt ist eine Verlängerung der Zulagenregelung für unsere Fachleiterinnen und Fachleiter, die derzeit noch kein Amt haben, für die aber der Gesetzgeber, also der Landtag, festgelegt hat, dass dies dort für das Amt bei mindestens hälftiger Verwendung gewährt wird. Das sind Besetzungsverfahren, die manchmal langwierig sind. Damit auch alle Kolleginnen und Kollegen verlässlich auch im neuen Jahr ihre Zulagen erhalten, bevor sie dann ins Amt einsteigen können und die neue gesetzliche Regelung für sie greift, sagen wir noch mal eine gesetzliche Verlängerung von einem Jahr. Ich freue mich auf die Aussprache und würde mir wünschen, dass wir den Kolleginnen und Kollegen an der FSU Jena, die uns beauftragt haben, entsprechen und das schnell beschließen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien