Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes 2/2

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9072

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Verehrte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Tischner, es ist fast schon ein bisschen putzig, wie Sie sich hier winden, einfach nur, weil Sie offensichtlich das letzte Haar in der Suppe suchen, nur um einem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün nicht zuzustimmen. Dann machen Sie das große Fass auf und überlagern den Gesetzentwurf mit Dingen, die überhaupt nicht Regelungsinhalt sind und auch nicht sein sollten. Aber das legen wir jetzt mal beiseite. Auch zu der Frage, wir hätten hier irgendwas übers Knie gebrochen oder wären hier im Schweinsgalopp durch die gesetzliche Beratung gegangen, sage ich es gern noch mal – ich habe es in der ersten Lesung schon gesagt –: Wir saßen am 31. März 2023 mit einer Vertreterin der Friedrich-Schiller-Universität hier in diesem Rund und haben bereits über die Frage der Umsetzung des Projektes „Regelschule 300“ gesprochen und auch darüber, dass in dem von Rot-Rot-Grün vorgelegten Entwurf zum Schulgesetz und Lehrerbildungsgesetz auch eine Regelung ist, die das ermöglicht. Man hätte also durchaus auch sehr viel frühzeitiger – im Rahmen der Beratungen dieses Gesetzentwurfs – darüber reden können, wie man auf der Grundlage die Sachen ins Verfahren bringt, die notwendig sind, um das umzusetzen. Aber auch das ist am Ende an Ihrer Blockade gescheitert, die Sie in der ersten Lesung zu diesem Gesetz im Ausschuss versucht haben und jetzt zum Schluss quasi mit dem Haar in der Suppe wieder, aber auch in der Beratung zum Schulgesetz und Lehrerbildungsgesetz.

 

Und das ist der entscheidende Unterschied: Wenn sich in diesem Land Institutionen auf den Weg machen, eine Reform zu machen, dann begleiten wir sie mit Rot-Rot-Grün und stellen uns nicht hin und sagen, wir stehen dem im Wege, so wie das die CDU-Fraktion an dieser Stelle macht. Aber sei es drum.

 

Da bin ich der Kollegin Baum auch wirklich sehr dankbar, sie hat es nämlich gerade noch mal erklärt, weil ja immer dieser Bezug zur Schulstufenbezogenheit kommt: Da habe ich in der Ausschusssitzung auch noch mal konkret nachgefragt, ob das jetzt im Prinzip die einzige Passungsfähigkeit ist oder nicht. Und da hat Frau Weichold von der FSU sehr deutlich gemacht: Nein, sicherlich ist es anschlussfähig, aber es bleiben das Gymnasiallehramt und das Lehramt Regelschule natürlich bestehen. Das Einzige, was mit diesem Gesetzentwurf passiert, ist, das Regelschullehramt wird durch die Aufstockung um 30 Leistungspunkte zur Implementierung der digitalen Lehrkultur, des Umgangs mit der sozialen Diversität und aber auch anderen Elementen wie beispielsweise der Inklusion, um 30 Leistungspunkte und damit um ein Semester verlängert. Um nichts anderes und um nichts weniger geht es. An diesen Prozess hat sich die Hochschule bereits gemacht. Ich bin zumindest froh um die Unterstützung der FDP an dieser Stelle, denn bei der CDU scheint das ja immer noch nicht in den Köpfen angekommen zu sein. Man überlagert und überfrachtet es mit ideologischen Aspekten und versucht es dann am Ende hier schlechtzureden.

 

Herr Tischner, Sie haben gerade gesagt, Sie wollen der Reform den Weg ebnen, dann frage ich mich dennoch, warum das Verfahren am Ende jetzt so gewählt wurde oder so versucht wurde, zu blockieren. Sie hätten schon über die letzten Monate die Möglichkeit gehabt, gemeinsam mit uns diesen Weg zu gehen.

 

Ich will noch mal auf ein paar andere Sachen aus der Auswertung oder auch der Anhörung im Ausschuss ganz konkret eingehen. Was wir nämlich heute machen mit der dann doch zweiten Lesung in diesem Plenum, ist wichtig, weil nämlich alle – so hat es auch die FSU formuliert – ihre Hausaufgaben zu machen haben. Die FSU hat es schon gemacht. Alles liegt in dem Sinne vor, dass es auf den Weg gebracht werden kann. Es braucht jetzt diesen Beschluss des Gesetzes, damit es dann zum 31.12. auch in Kraft tritt, damit dann im letzten Schritt das Ministerium die entsprechende Staatsprüfungsordnung auch ändern kann und mit der Verkündung Ende Januar, Anfang Februar im Gesetz- und Verordnungsblatt dann auch die Universität in die Bewerbung gehen kann. Hier greift jetzt alles nahtlos ineinander. Da will ich an dieser Stelle auch noch mal dem Ministerium den herzlichen Dank aussprechen, dass es auch in der engen Abstimmung mit der FSU dafür gesorgt hat, dass jetzt der Weg so beschritten werden kann.

 

Dann will ich noch an eine andere Stelle gehen, weil Sie, Herr Tischner, auch auf die Stellungnahmen vom Thüringer Philologenverband und Thüringer Lehrerverband abgestellt haben. Die Stellungnahmen haben mich wenig überrascht. Ich will noch mal auf eine Sache aus der Auswertung kommen, damit da auch kein Märchen entsteht. Wir haben dort sehr intensiv über zwei Fragen gesprochen, die wir mit dem Gesetzentwurf aber auch gar nicht klären können, die aber durchaus diskutiert werden müssen. Das eine ist die laufbahnrechtliche Frage, das steht außer Frage. Dann ist aber auch noch mal in der Anhörung rausgekommen: Nicht die Studiendauer ist am Ende die Frage der Attraktivitätssteigerung des Studiengangs, sondern – das hat auch Herr Reukauf vom Thüringer Lehrerverband konkret gesagt –, er möchte diese Frage gar nicht an der Studiendauer festmachen, sondern an der Frage, wie am Ende die Praxisorientierung im Studium gestaltet ist. Das sind doch die Qualitätsaspekte, über die wir sehr viel intensiver reden müssen, wo sich beispielsweise auch die Universität Erfurt mit der Idee des dualen Regelschullehramts auf den Weg macht, um dort auch die Praxisorientierung zu stärken. Das sind doch die gemeinsamen Aspekte: die FSU mit der Regelschule 300, die Universität Erfurt mit dem weiteren Angebot des dualen Studiengangs zum Regelschullehramt. Das sind die Reformschritte, die wir gehen müssen, und nicht den Weg, den Sie versuchen zu gehen, sich auf die Hinterbeine zu stellen, auf der einen Seite zu sagen, bitte, ja nichts ändern, aber auf der anderen Seite die Probleme nur ansprechen aber am Ende keine Lösung präsentieren.

 

Insofern bin ich jetzt froh darum, dass wir heute…

 

(Beifall Abg. Möller, SPD)

 

Danke, Kollege Möller. Wir sind offensichtlich alle noch nicht so richtig wach hier heute, aber der Tag ist ja auch noch lang. Ich will es jetzt auch dabei belassen. Ich glaube, es ist alles sowohl in der ersten Lesung gesagt, es ist aber auch in der gemeinsamen öffentlichen Beratung zum Gesetz im Ausschuss deutlich geworden: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf findet eine inhaltliche Aufwertung und auch Verbesserung des Regelschullehramts in Jena statt. Ich bin auch den Akteuren an der FSU – Frau Weichold, Herrn Perkams, Herrn Cartarius, Frau Kracke – wirklich herzlich dankbar, die auch letzte Woche hier nicht nur mit ihrer fachlichen Expertise gezeigt haben, dass sich die FSU entsprechend auch der Ziel- und Leistungsvereinbarung auf den Weg macht, sondern die wirklich auch mit ganzem Herzen hinter dem Projekt stecken. Auch dafür noch mal einen herzlichen Dank an dieser Stelle an die Friedrich-Schiller-Universität in Jena.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Insofern hoffe ich, dass wir heute mit der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs und dann der Beschlussfassung den Weg auch gehen können und zum Wintersemester 2024/2025 die Umsetzung erfolgen kann und die Studierenden dann auch in dem neuen Regelschullehramt an der FSU bestmöglich darauf vorbereitet werden, die Aufgabe an den Thüringer Schulen in den nächsten Jahren wahrzunehmen. Denn sie sind es, die wir brauchen, um all die Herausforderungen zu bewältigen, die tagtäglich an Schulen den Lehrkräften begegnen. Insofern vielen Dank für die Beratung und ich freue mich auf die Beschlussfassung. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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