Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes 1/2

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6956

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler – nehme ich mal an – hier auf der Tribüne, Vor allen Dingen, sehr geehrte Frau Grosse-Röthig, sehr geehrter Herr Michael Richter von der Landeselternvertretung, die heute auch hier im Haus sind! Ich freue mich sehr, dass Sie uns hier zum Tagesordnungspunkt zuhören.

 

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sie waren auch vorhin schon da und werden sich vielleicht fragen, ist das heute das Plenum der alternativen Fakten durch die CDU?

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Was wir vorhin gehört haben und auch das jetzt wieder hat beispielgebenden Charakter dafür, wie in einem Wahljahr Fakten aus Anträgen und Gesetzesinitiativen verbogen werden, sodass sie in ein CDU-Weltbild passen, aber ganz sicher nicht in die Realität von Tausenden Thüringerinnen und Thüringern, die davon betroffen sind und für die wir als rot-rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen Politik machen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Friedrich Fröbel – unser Kindergartenvater hier aus Thüringen – sagte einmal,

 

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Dann sagen Sie nicht immer „Kita“, sondern „Kindergarten“!)

 

bei der Erziehung muss man etwas aus dem Menschen herausbringen, nicht in ihn hinein. Wir als Regierungsfraktion mit unserer Landesregierung ...

 

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist auch unsere Landesregierung, nicht nur eure!)

 

– Das stellen wir einmal fest, Kollege, dass das auch Ihre Landesregierung ist. Sehr gut.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich hoffe, dass das bei Ihnen auch von allen geteilt wird, dass das Ihre Landesregierung ist.

 

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ob sie uns gefällt oder nicht!)

 

Wir als regierungstragende Fraktionen und die rot-rot-grüne Landesregierung legen jetzt zum zweiten Mal einen Gesetzentwurf vor, der nachhaltig die Betreuungsqualität an den Thüringer Kindertagesstätten/Kindergärten wesentlich verbessert. Er entlastet die Eltern in Thüringen ab 2020 mit – im Schnitt – 2.900 Euro.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Er ist ein dringend notwendiger Einstieg in eine andere Erzieherinnenausbildung in Thüringen, um den Fachkräftebedarf heute und in Zukunft auch decken zu können, um den Beruf so attraktiv wie möglich zu gestalten.

Im Jahr 2017 wurden mit der Novelle des Thüringer Kindertagesstättengesetzes, durch Rot-Rot-Grün finanziert, 550 zusätzliche Erzieherinnen an die Thüringer Kindertagesstätten und Kindergärten gegeben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf sind es noch mal 530 Erzieherinnen und Erzieher.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das sind – leicht nachzuvollziehen – 1.080 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher. Blickt man da mal zum Statistischen Landesamt, wie viele waren am 01.03.2018 an den Thüringer Kindergärten beschäftigt, stelle ich fest, dass Rot-Rot-Grün in dieser Legislatur für 8 Prozent mehr an Personal gesorgt hat an den Thüringer Kindertagesstätten und Kindergärten. Das ist ein starkes Argument für gute frühkindliche Bildung.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist rot-rot-grüne Bildungspolitik: Die Kleinsten fördern; auf den Anfang kommt es an. Und da muss die CDU – darauf ist Frau Kollegin Rosin überhaupt nicht eingegangen – aber auch wirklich mal sagen, was das mit Qualität zu tun hat, wenn Kinder kostenlos essen können. Was hat das mit Qualität an Kindertagesstätten zu tun? Die Landeselternvertretung geht davon aus, dass ein kostenfreies Mittagessen oder eine kostenfreie Versorgung an den Kindertagesstätten bis zu 120 Millionen Euro kostet – im Jahr. Wir kriegen 37 Millionen Euro vom Bund. Ist das verantwortungsvolle Finanzpolitik, ist das verantwortungsvolle Politik im Wahljahr 2019 durch die CDU?

 

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Populismus!)

 

Bitte erklären Sie das mal dem Wähler, der Wählerin! Wollen Sie das flächendeckend machen? So habe ich Ihren Fraktionsvorsitzenden verstanden. Dann kostet es bis zu 120 Millionen Euro. Oder wollen Sie es auf eine oder wenige Kitas beziehen, um mal zu sehen, wie es wirkt?

 

Vizepräsidentin Jung:

 

Herr Abgeordneter Wolf, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bühl? Bitte, Herr Abgeordneter.

 

Abgeordneter Bühl, CDU:

 

Vielen Dank, Herr Kollege. Stimmen Sie mir zu, dass es schon ein Qualitätssprung für manch ein sozial benachteiligtes Kind ist, wenn frühs in der Brotdose was zu essen ist, weil es eben gestellt würde?

 

Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:

 

Also, Kollege Bühl, wenn Sie sich mal mit der Realität auseinandersetzen würden, dann wüssten Sie, dass durch das Teilhabepaket tatsächlich diese Familien erfasst werden, dass der Beitrag 1 Euro immer noch steht und dass alle Kitas, also alle Einrichtungen sagen: Das ist auch gut so – weil dadurch, durch den einen Euro, gibt es eine Steuerungswirkung, dass das nämlich dann auch wirklich genutzt wird und nicht verfällt. Man kann sich natürlich auch über den einen Euro Bezuschussung unterhalten. Das kann man gern machen. Aber eine prinzipielle Kostenfreiheit – wen erfassen Sie denn dadurch? Erfassen Sie wirklich diejenigen, die Sie gerade benannt haben? Ich sage, nein.

 

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist auch die Frage beim gebührenfreien Kita-Jahr!)

 

Sie hatten Ihre Möglichkeit, eine Frage zu stellen – die ist beantwortet. Vielen Dank.

Wenn der Bund jetzt – und ich möchte das ausdrücklich betonen – begrüßenswerterweise als dritte staatliche Ebene in die Kitafinanzierung einsteigt, dann ist das ein zusätzlicher Beitrag im Umfang von 4,5 Prozent der gesamten Kita-Finanzierung in Thüringen. Der Gemeinde- und Städtebund hat vor gut zwei Wochen eine Stellungnahme abgegeben. Darin sagt der Gemeinde- und Städtebund, dass 48 Prozent der Kosten zur Finanzierung der Kindergärten in Thüringen durch das Land getragen werden, durch Schlüsselzuweisungen und durch Pauschalen, 34 Prozent durch Kommunen, 18 Prozent durch Eltern.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wenn jetzt dieses Geld von uns verantwortlich eingesetzt wird in die Qualitätsverbesserung und in die Beitragsfreiheit, dann entspricht das ab 2020 4,5 Prozent – ein guter Beitrag, ein wichtiger Schritt zum Einstieg in die gemeinsame Finanzierung auch mit durch den Bund, auch das als Bereich der Aushebelung bzw. Abschaffung des Kooperationsverbots. Aber der wesentliche Anteil wird durch das Land, durch die Kommunen und durch die Eltern getragen – nicht durch den Bund.

Wir setzen dieses Geld ein, und zwar in Beitragsfreiheit und Qualitätssteigerung.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Qualitätssteigerung in vier Bereichen – Erstens: Wir verbessern den Personalschlüssel bei den Vier- bis Fünfjährigen von 1 : 16 auf 1 : 14. Das ist der zweite Schritt, nachdem wir 2017 schon bei den Drei- bis Vierjährigen den Personalschlüssel verbessert haben.

Zweitens – und das ist besonders wichtig –: Wir verbessern die Mindestpersonalausstattung nach § 16 Abs. 3. Das ist wichtig, das sind 25 Prozent auf das eigentliche Personal, damit die Kindergärten auch tatsächlich Krankentage, Urlaub, Fortbildung etc. abfedern können. Das ist eine Forderung der Träger, des Gemeinde- und Städtebunds, der wir da entsprechen. Das ist – um es mal anders zu sagen – auch aus meinem Wahlkreis eine Forderung, die zum Beispiel die Kita „Glühwürmchen“ vom ASB hat.

 

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Seit wann hast du einen Wahlkreis?)

 

In Jena.

 

(Unruhe DIE LINKE)

 

Kita „Glühwürmchen“ in Jena, freier Träger, ASB: derzeit ein Aushang, womit sie die Eltern bittet, in Diskussion zu treten.

 

Vizepräsidentin Jung:

 

Meine Damen und Herren, der Redner ist jetzt Abgeordneter Wolf.

 

Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:

 

Danke schön. Sechs Beschäftigte können derzeit aufgrund von Krankheit nicht im Dienst sein und dadurch können auch die Betreuungszeiten nicht flächendeckend abgesichert werden. Mit dieser Erhöhung von 25 auf 28 Prozent im Umfang von 330 Vollzeitstellen werden wir genau dem gerecht, dass Krankheitstage stärker Berücksichtigung finden. Es ist ein wichtiger Dienst, aber auch ein fordernder Dienst an unseren Kleinsten. Viele Beschäftigte – gerade in Grippezeiten – fallen dadurch aus und es ist häufig nicht mehr möglich, die zehn Stunden abzusichern, die im Gesetz stehen.

 

Sieht man sich an, wie viele Kinder in Thüringen an den Kindergärten ganztägig gebildet und betreut werden – statistisches Landesamt für das Jahr 2018: Ich stelle fest, 82 Prozent aller Kinder über alle Altersgruppen haben einen Mindestbetreuungsvertrag von 45 Stunden in der Woche. Unsere Kindergärten sind ganztätig. Die Eltern verlassen sich darauf, dass die Angebote auch bereitstehen. Das sichern wir mit diesem Gesetzentwurf ab.

 

Das ist nicht nur familien- und kinderfreundlich, sondern es ermöglicht auch den Familien, den Unternehmen und den Verwaltungen, dass Männer und Frauen tatsächlich gleichberechtigt am Arbeitsleben teilnehmen können und dass sie wissen, dass ihre Kinder in den Kindergärten bestmögliche Bedingungen vorfinden. Auch dazu habe ich von der CDU nichts gehört.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Was wir aber allerdings brauchen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist eine dauerhafte Finanzierung. Denn das, was wir machen, ist, wir nehmen es ins Gesetz auf. Indem wir es ins Gesetz aufnehmen, bekennen wir uns zur Dauerhaftigkeit dieser qualitativen Verbesserung. Ihre Aufgabe von der CDU ist es – das macht Sie nicht gerade hübscher, Kollege Tischner, dass Sie mit Ihrer Bundesregierung sprechen,

 

(Unruhe CDU)

 

um dieses Geld – mindestens diesen Anteil – auch dauerhaft abzusichern. Und zwar ist das eine Forderung aller Bundesländer, nicht nur aus Thüringen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Unruhe CDU)

 

Um es Ihnen mal konkret zu sagen: Ich war in Baden-Württemberg und habe es mir angesehen; dort haben die Familien vier-, sechs-, achtstündige Betreuungsverträge. Die wollen ihre Betreuungsumfänge erst mal ausbauen. Die wollen erst mal auf unseren Stand kommen. Die haben gar kein Fachkräftegebot und ihre Kita-Leitungen bekommen keine Stunde zusätzlich. Die sind weit, weit hinter uns. So viel zu irgendwelchen Studien von Bertelsmann!

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wir geben den Takt an, wir sind Maßstab hier in Thüringen, hier im Kindergartenland, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

 

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Fröbel-Land!)

 

Im Fröbel-Land, richtig. Vielen Dank, Kollege Fiedler.

Trotz alledem gibt es immer noch Herausforderungen. Diese Herausforderungen werden an uns immer wieder herangetragen. Ich möchte sie exemplarisch an zwei Punkten benennen. Das ist, dass nicht alle Kita-Träger verantwortlich mit Beteiligungsrechten der Eltern umgehen. Die allermeisten tun es, aber eben nicht alle.

 

Fall 1: In Ellrich hat die Stadt die Kita-Gebühr bereits 2016 um 75 Euro erhöht. Im Oktober 2018 ist zu den normalen Essenskosten noch einmal eine Verpflegungspauschale für Vor- und Nachbereitung von 25 Euro dazugekommen und eine Erhöhung der Elternbeiträge um 25 Euro auch noch vorgenommen worden. Die Stadt lässt die Gebühr über die freien Träger eintreiben. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beteiligung der Eltern hat nicht stattgefunden.

 

Fall 2: Die Stadt Altenburg gehört heute schon zu den teuersten

 

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Keine Lügen verbreiten!)

 

Gemeinden bei Kita-Beiträgen. Hier kommen die Familien auf durchschnittlich 180 Euro monatliche Gebühr plus 100 Euro Essensflatrate, die nicht variierbar ist. Jeder, der mit isst, zahlt. Ganz offen wird häufig vor Ort bekannt, dass Teile der normalen Betriebskosten mit eingerechnet werden. Nicht alle halten sich an die im jetzt von Frau Rosin madig gemachten Kompromiss zwischen Ministerium, Landeselternvertretung, Kommunen und Träger ausgehandelten Grundsätze, was zu Verpflegungskosten gehört und was eben nicht. Statt Beteiligung wird in Ellrich, in Altenburg und anderen Orten häufig genug einfach ein Zettel an die Tür gemacht, keine Gespräche, keine Vorlage von Unterlagen an den Elternbeirat. Wir rufen hier die Eltern auf: Nutzen Sie Ihre Rechte,

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

die Ihnen das Gesetz an die Hand gibt! Wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Abzocke. Wir unterstützen Sie hierbei.

 

Zusammenfassend möchte ich sagen, Bezug nehmend auf das Zitat: Wir als rot-rot-grüne Fraktionen mit unserer Landesregierung – und da auch noch mal mein Dank –, das Ergebnis – auch das, was wir jetzt vorlegen – ist geeint mit den Kommunen, mit den Trägern. Da kann die CDU meckern, so viel sie will. Mein Dank an das Ministerium für die Arbeit, die dahintersteckte. Wir bringen mehr an Personal an die Kindergärten, damit dort die Kinder durch Förderung und Bildung – die frühen Jahre – sich ihren Anlagen gemäß bestens entwickeln können und, um es mit Fröbel zu sagen, damit aus ihren Anlagen sich das Beste entwickeln kann.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung der Gesetzesinitiative an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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