Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)

Ralf Plötner

Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5264

 

Herr Präsident, herzlichen Dank! Werte Zuhörende und Anwesende! Ja, lieber Kollege Zippel, ganz kurz nur am Anfang zur Krankenhausplanung. Es war ein einstimmiger Beschluss der Landeskrankenhausgesellschaft, den bestehenden Landeskrankenhausplan noch einmal zu verlängern und wir hatten jetzt wirklich – wie ich finde – einen sehr guten Werkstattprozess begonnen, wo es um die Zukunft der Thüringer Krankenhausstruktur geht und da wäre es sinnvoller, wenn die CDU sich mal mehr einbringt, als ständig nur zu fordern, dass irgendwie alles schneller gehen muss. Ich glaube, dieser Prozess, der dort beschritten wird, ist der richtige Weg.

 

Aber jetzt zum Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und dem des Maßregelvollzugs. Wir haben es gehört, durch das Bundesverfassungsgericht wurden 2018 im Prinzip ausgeurteilt, dass die Grundlage für die Fixierung ohne den Richtervorbehalt nicht mehr gegeben ist und dementsprechend man auch gesetzlich durch die Legislative dort nachschärfen muss. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass bei Personen, die in ihrer Freiheit durch eine Fixierung beschränkt werden, eine richterliche Entscheidung über diese Fixierung notwendig wird. Und ebenso – wir haben es vorhin schon gehört – hat das Bundesverfassungsgericht sehr dezidierte Vorgaben gemacht, was bei den gesetzlichen Regelungen zu beachten ist. Diese haben die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen zum Anlass genommen und den Gesetzentwurf der FDP über einen vorgeschlagenen Änderungsantrag weiterentwickelt, welcher dann eben im Ausschuss mehrheitlich angenommen worden ist.

 

An dieser Stelle einmal der Dank für die sachbezogene Arbeit bei diesem Thema, dass die so möglich war, und herzlichen Dank an alle, die an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlage mitgewirkt haben. Es reicht eben nicht allein die richterlich angeordnete Unterbringung bei einer psychiatrischen Krise, sondern bei Fixierungen muss es neben der fachärztlichen auch die richterliche Entscheidung für solch eine Maßnahme geben. Die Landesregierung hat nach dem Urteil sofort gehandelt und die Berücksichtigung des Verfassungsgerichtsurteils bei den psychiatrischen Kliniken und dem Maßregelvollzug angeordnet.

 

Und damit wirklich noch mal allen hier klar ist, worum es geht: Zum Beispiel eine 7-Punkt-Fixierung, das bedeutet, dass Menschen an beiden Armen, an beiden Beinen, am Bauch, an der Brust und eben auch an der Stirn fixiert werden. Und wenn das keine freiheitsentziehende Maßnahme ist, was denn sonst. Es muss immer nur das allerletzte Mittel sein und eben sauber definiert.

 

Lassen Sie uns deshalb heute für Rechtssicherheit sorgen, damit die Psychiatrien und der Maßregelvollzug auf gesetzlich angepassten Grundlagen agieren. Wir können und müssen an weiteren Änderungen des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen arbeiten. Die Landesregierung hat kundgetan, dass an weiteren Qualifizierungen gearbeitet wird.

 

Besonders nachdenklich stimmten zum Teil Stellungnahmen – lassen Sie mich das zum Schluss noch sagen –, die auf die angespannte Personalsituation hingewiesen haben und in dem Zusammenhang Alarm schlagen, dass aufgrund der Situation nicht immer so viel Zeit wie gewünscht da ist, um die erkrankten Menschen so zu versorgen, wie es das eigene Gewissen vorgibt. Deswegen möchte ich zum Schluss den Dank an alle aussprechen, die tagtäglich mit der Versorgung von Menschen in Psychiatrien betraut sind und dabei oft an ihre Grenzen kommen, ebenso der Dank, dass alle Maßnahmen immer geprüft werden, ob sie verhältnismäßig und angezeigt sind. Lassen Sie mich das auch als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger noch sagen: Aus eigener Erfahrung ist es leider öfter so, dass es Situationen gibt, bei denen sie an einer zeitlich begrenzten Fixierung nicht vorbeikommen.

 

Um heute die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern, lassen Sie uns die Änderungsvorschläge der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen, für die ich heute hier spreche, annehmen und die gesetzlichen Grundlagen schaffen, dass sich das optimiert. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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