Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr

Dr. Gudrun Lukin

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8239

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, als Teil des Entlastungspakets wurde mit der dreimonatigen Geltungsdauer eines 9-Euro-Tickets im vergangenen Sommer sowohl ein bundesweit einheitliches Ticket für alle ÖPNV-Angebote im Bundesgebiet auf den Weg gebracht als auch damit erstmalig ein System außer Kraft gesetzt, dass die Verkehrsunternehmen die Tarife festlegen und sich genehmigen lassen, das heißt also, sie nur in einem bestimmten Geltungsbereich vorhanden sind.

Mit der Zielstellung, ein einheitliches 49-Euro-Ticket bundesweit zu installieren, hat der Bund gemeinsam mit den Ländern jetzt den Weg gewählt, dass er diesen Tarif nicht bundeseinheitlich dauerhaft eingeführt hat, sondern nur übergangsweise bis zum 30.09.2023. In § 9 des Regionalisierungsgesetzes wurden eine Einführungsverpflichtung der Länder und die Zahlungsverpflichtungen des Bundes 2023 bis 2025 festgelegt. Im Thüringer ÖPNV-Gesetz war diese Länderhoheit bisher nicht vorgesehen, das heißt, dass wir nicht landesweit einen Tarif festlegen konnten, sondern das war Aufgabe der einzelnen Verkehrsunternehmen, der kommunalen Verkehrsunternehmen bzw. des VMT.

 

Jetzt haben wir erstmalig die Möglichkeit, mit diesem Gesetz sowohl diese Frage zu regeln, dass ab 01.10.2023 ein landesweiter Tarif von den Verkehrsunternehmen anerkannt werden muss, und gleichzeitig haben wir die Möglichkeit, dass das Land Thüringen – das ist der zweite Punkt – auch diesen Tarif bestimmen und festlegen kann. Wenn wir uns dieses Gesetz angucken, dann sind das die beiden entscheidenden Punkte, die wir heute, wenn wir das Gesetz überweisen, dann auch weiterdiskutieren wollen.

Ich will aber noch mal eines sagen: Mit diesem Ticket, mit dem 49-Euro-Ticket, haben wir im Bund, hat die Bundesregierung einen großen Schritt in die Richtung gemacht, die Attraktivität des ÖPNV bundesweit zu erhöhen. Mit diesem deutschlandweit gültigen Nahverkehrsticket hat sie auch zugleich eine Marke gesetzt, dass es ein erschwingliches Ticket ist, dass die Länder auch die Möglichkeit haben, selbstverständlich in ihrem Geltungsbereich auch noch andere Formen festzulegen, beispielsweise ein Jugendticket oder in anderen Bundesländern ein Seniorenticket. Die Möglichkeiten sind hier, wenn die Länder mitfinanzieren, größer und auch realistischer geworden. Wir können wirklich feststellen, dass – das Ticket nicht allein, das ist klar – mit diesem Ticket ein großer Schritt gegangen wurde in Richtung Klimaschutz, in Richtung Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs und selbstverständlich auch einer Verpflichtung sowohl des Bundes als auch der Länder, diesen besser als bisher zu finanzieren. Das heißt auch die Weiterführung des Angebots, Ausbau des Angebots, denn zu Recht können in einigen Regionen manche Menschen das Ticket nicht so nutzen, wie sie es eigentlich machen möchten, aber dazu haben wir alle Möglichkeiten, sowohl über einen integralen Taktfahrplan als auch über die Erweiterung des Angebots in den Kommunen, über die Verzahnung der Nahverkehrsangebote dort noch weitere Schritte zu gehen. Ich würde mir wünschen, wenn wir heute dieses Gesetz an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft überweisen könnten und damit auch den Weg freimachen, um ab 01.10. diesen Tarif, der von der Bundesregierung gestützt wird und mit den Ländern hälftig finanziert wird, auch in unserem Land umzusetzen und weitere Angebote in Richtung Jugendticket auch machen zu können. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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