Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes 2/2

Donata Vogtschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8909

 

Hello again, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, liebe Schülerinnen und Schüler, Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und auch natürlich die Leute online am Livestream! Direkt vorweg – es wurde schon gesagt, eines ist diese Gesetzesänderung nicht und zwar die große Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Daher möchte ich eigentlich auch nur auf die Themen ganz kurz noch mal eingehen. Der Prozess zur großen Novelle steht aktuell noch einige Wochen an. Die Praxispartner/ innen haben uns natürlich darum gebeten, bei den vorliegenden Punkten nicht auf die große Novellierung zu warten, sondern möglichst schnell, in einem gesonderten Verfahren zum Gesetz die Grundlagen zu schaffen. Daher stehe ich nun jetzt auch wieder hier und bringe quasi diese kleine Novelle noch mal ein.

 

Als Linke setzen wir uns seit vielen Jahren massiv für die Umsetzung des 1-Prozent-Ziels ein, um – in Auswirkung der Ereignisse des Ahrtals, aber auch der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine – im Notfall ad hoc 22.000 Thüringerinnen und Thüringer versorgen und betreuen zu können. Daher haben wir auch in der Zwischenzeit den Teil der dezentralen Kat-Schutzlager von einst 200.000 Euro in den Millionenbereich aufgestockt. Ich erzähle auch weiterhin gern solange von diesem 1-Prozent-Ziel in Thüringen, bis wir endlich an diesem Punkt angelangt sind und wir das auch haben.

 

Denn was benötigen wir für den Ernstfall, damit die Menschen sich selbst schnellstmöglich in Sicherheit bringen können? Richtig: Fehlerfreie und moderne Alarmierungstechnik. Das Problem ist aber gerade, dass die bisherige Alarmierung teilweise auf einer über 30 Jahre alten Technik beruht, die fehleranfällig und vor allem auch begrenzt verfügbar ist. Mit Blick auf den Schutz von kritischen Infrastrukturen müssen wir zudem die Risiken von Cyberangriffen in den Blick nehmen, um die Sicherheit im Ernstfall zeitgemäß herstellen zu können.

 

Schwierig für die aktuelle Problematik ist aber die Tatsache, dass die Alarmierung eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen ist. Ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Systemen ist definitiv nicht unser Ziel, daher muss ausnahmsweise mal ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 91 der Thüringer Verfassung geltend gemacht werden, denn es geht hier um wirklich nicht viel weniger als das Gemeinwohlinteresse zum Schutz der ganzen Bevölkerung im gesamten Landesgebiet des Freistaats Thüringen. Deshalb sind standardisierte und vor allem einheitliche technische Vorgaben in einem Landesalarmierungsnetz zu etablieren.

 

Die Gesetzesänderung, die nun vorliegt, vollzieht also grundsätzlich die Mandatierung des Landes zur Umsetzung dieser Modernisierung und auch zur Digitalisierung der Alarmierung. Die drei wichtigsten Parameter sind dabei die Landeseinheitlichkeit, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz von personenbezogenen Daten und natürlich auch absichernde Redundanzen bei Ausfällen.

 

Die Quintessenz – es wurde vorhin auch schon angesprochen – aus der umfassenden Anhörung und im Austausch mit einer Vielzahl an Praxispartnern und  partnerinnen ist nun, ich präsentiere die Einführung der digitalen Alarmierung. Im Gesetzentwurf wird dann auch ersichtlich, wir haben es hier landesseitig mit Kosten in Höhe von 22 Millionen Euro an Investitionskosten und jährlichen 815.000 Euro Betriebskosten zu tun. Auf die Landkreise und kreisfreien Städte kommen dann auch noch mal 19 Millionen Euro für Investitionen und 2,6 Millionen Euro für den jährlichen Betrieb zu.

Folglich ist es eben ein auf zehn Jahre angelegtes Projekt für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Ich freue mich sehr, das Projekt, das nun quasi vor der Tür steht, heute gemeinsam mit Ihnen zu beschließen.

 

Den zweiten Punkt in der vorliegenden Gesetzesänderung möchte ich auch noch kurz anschneiden, und zwar den Konflikt bei der Feuerwehrrente. Als man damals die zusätzliche Altersvorsorge für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung zum 01.01.2010 eingeführt hatte, hat man die Wahlmöglichkeit auf 15 Jahre begrenzt, eine monatliche Rente zu beanspruchen oder dann eben sich eine einmalige Abfindung zum Rentenbeginn auszahlen zu lassen. Die Befristung erschließt sich mir zumindest persönlich nicht so wirklich und für viele Kameradinnen und Kameraden scheint eine einmalige Abfindung durchaus attraktiver zu sein als diese monatliche Auszahlung. Problem ist aber nun, dass nach der aktuellen Gesetzeslage die Einsatzkräfte, die jetzt bereits seit 15 Jahren ununterbrochen im Einsatz sind und in den Einsatzabteilungen für die Sicherheit in Thüringen arbeiten, nunmehr den Anspruch auf diese Auszahlung verlieren würden, wenn sie die 15-Jahres-Marke überschreiten, und folglich überlegen, den Dienst komplett zu quittieren. Aber das kann natürlich niemand von uns wollen. Deswegen öffnen wir pragmatischerweise die Wahlmöglichkeit zwischen monatlicher Rentenzahlung und einer einmaligen Abfindungsmöglichkeit generell einfach ohne jegliche Frist und streichen das komplett raus.

 

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Prozess der vorliegenden Gesetzesänderung, auch mit Blick auf den gestern Abend stattgefundenen parlamentarischen Abend bei den Hilfsorganisationen hier bei uns im Landtag: Politische Brandstifter versuchen sich oft als sogenannte Retter der Gesellschaft zu inszenieren. Die meisten Kolleginnen und Kollegen hier im Hause wissen um das Ausmaß der aktuellen Gefahr von Demokratiefeinden. Besonders schlimm neben dumpfen Populismus finde ich persönlich jedoch Unwissenheit, und genau dies zeigte Herr Czuppon von der sogenannten Alternative außerordentlich gestern, wie wenig er sich tatsächlich mit einem Thema befassen kann. Ich frage mich ganz ehrlich, wie wenig man sich tatsächlich für Inhalte interessieren kann, denn in der Realität sieht es so aus, dass die Brandstifter von rechts sich bei den jüngsten Änderungen vom Rettungsdienstgesetz, die wir im vergangenen November hier im Plenum auch beschlossen haben, gar nicht erst eingebracht oder überhaupt an Lösungen beteiligt haben. Stattdessen haben sie außerdem noch offen bei Abstimmungen im Landtag verweigert, neue Stellen für Fachlehrer/ innen an der Thüringer Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz auszubringen oder überhaupt die Mittel für den Landesfeuerwehrverband zu erhöhen. Als wir einen Antrag im Landtag vorlegten, erstmals seit 1993 die Feuerwehrentschädigungsverordnung anzupassen, damit Stadtbrandmeister, Wehrführende oder auch Jugendfeuerwehrwarte doppelte Entschädigung erhalten, hat sie sogar offensiv dagegen gestimmt, siehe den Antrag von Rot-Rot-Grün 2017, der ist Ihnen ja allen sicherlich irgendwie bekannt. Herr Czuppon ist schon gar nicht mehr da. Aber auch das zeigt eigentlich, was ich gerade gesagt habe, wie wenig man sich tatsächlich für das Thema interessieren kann.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Als wäre das nicht alles schon genug, lagen in den jüngsten Haushaltsdebatten auch Anträge vor – das ist Ihnen auch alles bekannt, wurde auch schon oftmals hier hervorgezogen –, die im Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz insgesamt 15 Millionen Euro kürzen wollten und stattdessen irgendwie ohne Sinn und Verstand und erst recht ohne Zweckbindung die Mittel an die Kommunen per Gießkanne verschütten wollten. Gestern Abend wurde übrigens aufseiten der AfD geleugnet, dass es diese Anträge gab. Mir persönlich sind sie im Abgeordneteninformationssystem noch sehr geläufig, da steht es nämlich auch noch schwarz auf weiß drin.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

In den demokratischen Parteien haben wir uns in einer sachdienlichen Debatte auf Änderungen im Brand- und Katastrophenschutz geeinigt. Ich bin auch froh, dass wir so gute Rückmeldungen von unseren Praxispartnern und  partnerinnen bekommen haben, und schätze die Zusammenarbeit sehr, auch im Ausschuss. Doch lassen Sie uns wirklich alle nie vergessen, wer tatsächlich zum Wohle der Gesellschaft agiert und wer nur menschenverachtende und faschistische Ideologien beizutragen hat. Denn ich kann nur noch mal betonen, dass wir als demokratische Fraktionen hier für inhaltliche Sachpolitik stehen. Wir stehen für die Zivilgesellschaft und wir stehen auch generell für die Demokratie in unserem Freistaat.

 

Ich bitte um Annahme der vorliegenden Gesetzesänderung und bedanke mich für den Arbeitsprozess.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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