Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes 1/2

Donata Vogtschmidt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8909

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier oben auf der Tribüne und natürlich auch am Livestream! Wir behandeln jetzt gerade den folgenden Punkt, und zwar das Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8909. Inhaltlich geht es hier um die Aufnahme des neuen § 7a in das ThürBKG. Hier ist ein Aufbau einer landeseinheitlichen digitalen Alarmierung geregelt. Und wir behandeln übrigens auch den Wegfall der bisherigen Begrenzung auf unter 15 Jahre für das Wahlrecht für Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren zwischen Abfindungszahlungen oder Rentenzahlungen.

 

Mit Blick auf die Plenartagesordnung ist Ihnen sicherlich aufgefallen, dass da auch noch der Punkt 44 b draufstand. Ich will kurz erläutern, warum er nicht mehr draufsteht. In der jüngsten Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses am 25.01. dieses Jahres lag ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/6083 zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, weshalb dann der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8910 zurückgezogen wurde. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün in der Drucksache 7/8909 wurde dann im Plenum am 02.11. des vergangenen Jahres an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, wo dann eine schriftliche Anhörung mit vielen Praxispartnern und  partnerinnen beschlossen und natürlich auch erfolgreich durchgeführt wurde. Beteiligt waren da zum Beispiel der Städte- und Gemeindebund, die Feuerwehrkasse oder auch der Thüringer Feuerwehrverband. Aus der Anhörung ergaben sich dann folglich zwei Änderungsanträge, zum einen der Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün in der Vorlage 7/6100 und auch der Änderungsantrag der Gruppe der FDP in der Vorlage 7/6083, und wie zu Beginn erläutert wurde der FDP-Antrag dann zurückgezogen, die inhaltlichen Punkte wurden aber natürlich dann von Rot-Rot-Grün angenommen und auch in den Gesetzesänderungen mit eingearbeitet. Laut der Beschlussempfehlung im Innen- und Kommunalausschuss bitte ich damit um Zustimmung des vorliegenden Gesetzentwurfs.

 

(Beifall DIE LINKE)

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